Arbeiten in München ohne festen Wohnsitz zu haben - möglich?

5 Antworten

Ihr Freund kann bei Ihnen selbstverständlich wohnen und sich auch polizeilich anmelden. Die Zustimmung des Vermieters ist dazu nicht erforderlich. Die Informationen an den Vermieter genügt voll ständig.

chicitina 
Beitragsersteller
 15.02.2013, 12:29

Ja das haben mir jetzt shon viele gesagt, aber der Vermieter hat mir ein schreiben geschickt wo er sehr ausssagekräftig klarstellt das mein Freund erst nach der Prüfung seiner Unterlagen einziehen darf.

Ich habe mir auch schon überlegt dies zu ignorieren jedoch habe ich zu viel Angst das mir die Wohnung gekündigt wird (denn wie allgemein bekannt ist eine neue Wohnung in München zu finden wie die Nadel im Heuhaufen!)

bwhoch2  16.02.2013, 07:26
@chicitina

Wenn Dein Freund zu Dir auf Besuch kommt, ist das kein Grund, Dir die Wohnung zu kündigen. Bis zu ca. 6 Wochen ist das kein Problem. Danach ist allenfalls die Frage, ob die Wohnung überbelegt ist oder ob sie für 2 ausreicht. Wie groß ist denn die Wohnung? Kündigung eines bestehenden Mietvertrags ist nur aus ganz bestimmten Gründen überhaupt möglich, solange man sich normal verhält. Der Zuzug des Partners gehört nicht dazu. Er muss nur gemeldet weren, da sich ggf. die Nebenkosten erhöhen (Wasserverbrauch, sofern nicht über Zähler ermittelt wird).

Ja, er kann bei Dir wohnen. Das gibt er einfach beim Einwohnermeldeamt an mit Deiner Bestätigung.

P.S. Der Vermieter hat kein Mitspracherecht, wenn ein Lebensgefährte in eine Wohnung einzieht, es sei denn Ihr wollte den Mietvertrag auf Euch beide erweitern.

chicitina 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 23:34

Kann er das auch ohne meine Adresse anzugeben da wir die Einverständnis vom Vermieter noch nicht haben!

Dilithium  17.02.2013, 23:28
@chicitina

Nein, aber wie gesagt - der Vermieter muss nicht zustimmen

  1. Als Österreicher kann er auch seinen österreichischen Wohnsitz behalten, bis eine endgültige Adresse feststeht. Es gibt sehr viele AN aus Österreich, die jeden Tag nach Deutschland kommen zum arbeiten. Frag mal nach in Rosenheim, Freilassing oder Bad Reichenhall.
  2. Natürlich darf er Deine Adresse angeben, wenn er noch keine andere hat, denn er darf gerne bei Dir zu Gast sein für einige Wochen, ohne dass auch nur irgend ein Vermieter was dagegen haben kann. Er muss sich dazu nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sollte das irgend jemand verlangen, kann er das trotzdem tun. Er muss dazu keinen Mietvertrag vorlegen.
  3. Er darf auch bei Dir einziehen, ohne dass der Vermieter was dagegen haben kann, es sei denn, die Wohnung wäre dadurch krass überbelegt.
  4. Achtung: Lass Dich nicht dazu verleiten, dass Dein Freund als Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufgenommen wird. Für den Vermieter wäre das gut, aber für Euch extrem schlecht, wenn irgendwann die Beziehung doch nicht halten sollte.

Du musst den Vermieter Informieren, der kann bei berechtigtem / begründetem Interesse widersprechen:

http://www.123recht.net/BGH-Vermieter-muss-Einzug-von-Lebensgefaumlhrten-zustimmen-__a7058.html

Das sollte bis zum 1.3. ja zu schaffen sein, was will der Vermieter denn noch wissen?

chicitina 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 23:33

Ja das dachten wir eigendlich auch! Mein Vermieter hat mir dann ziemlich viele Formulare zugeschickt welche wir auch ausgefüllt haben und es sollte auch alles kein Problem sein da mein freund schon eine fixe Arbeiotszusage hat und der Mietvertrag weiter über mich laufen wird. Mein Vermieter lässt sich jetzt allerdings mit der Zusage ziemlich viel Zeit aus welchem Grund auch immer.

Nun müssten wir wissen ob mein Freund sich auch ohne eine Adress anzugeben beim Kreisverwaltungsreferat anmelden kann?!

drasaa  14.02.2013, 23:48
@chicitina

Dein Vermieter muss eine Ablehnung begründen, im Normalfall ist mit einer Zustimmung zu rechnen. Wenn ihr nichts von ihm hört könnt ihr das als "stillschweigendes Einverständnis" werten.

Also gegenüber den Behörden einfach die Wohnungsadresse verwenden!

btw: Jede Angabe über zukünftige Wohnorte kann nur nach bestem Wissen erfolgen. Sollte der Vermieter tatsächlich begründeten Einspruch einlegen kann man solche angaben immer noch korrigieren.

dein freund kommt doch aus der eu - er kann die deutsche sprache und sich somit auch mit dem arbeitgeber unterhalten.

warum fragst du für ihn?

deinen vermieter geht das alles nichts an und er hat auch nicht das recht, gäste zu überprüfen.

wie alt bist du? hat er schon nach einer eigenen wohnung gesucht?