Arbeiten, Feiertag, Silvester...
Hallo Mein Freund (17 Jahre) macht gerade eine Ausbildung zum Restaurantfachmann und ist im 2. Lehrjahr. Nun meine Frage; Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf er an Tagen wie Weihnachten und Silvester nur bis 14.00 Uhr arbeiten und zu Neujahr gar nicht. Leider stellt sich sein Arbeitgeber da quer... Er muss zu Silvester bis 23.00 Uhr arbeiten und Neujahr wieder 10.00 Uhr anfangen, das ist auch nicht das erste mal das sich der Laden nicht an Gesetze hält... Wir würden jetzt gern wissen ob wir dagegen irgendwie vorgehen könnten, damit er nicht Neujahr arbeiten muss, da ich schon ganz viel geplant hatte für Silvester und Neujahr... Er ist auch nicht der einzige in dem Laden der als Jugendlicher am 01.01.15 arbeiten muss. Er hat auch schon mit seinem Chef gesprochen, der sich da leider voll und ganz weigert. Ich bedanke mich schon mal jetzt und hoffe ihr könnt mir helfen.
5 Antworten
Dann muss er sich an die Berufsgenossenschaft wenden, aber ich bezweifle, das man wegen Silvester jetzt noch irgendwas erreichen kann.
Zur Not den gelben Urlaubsschein (Krankmeldung) (ergänzend → http://www.derwesten.de/gesundheit/krankschreibung-ist-kein-hausarrest-id6377960.html). Gut wäre es, wenn Dein Freund das der Gewerbeaufsicht, HWK und IHK meldet.
Also kann er sich überhaupt nicht dagegen wehren? Bei der IHK waren wir schon oft, die finden das auch nicht so toll und haben immer gesagt das sie was machen wollen, aber bis jetzt ist nichts passiert.
Das ist Quatsch. Wahrscheinlich haben seine Eltern den Ausbildungsvertrag unterschrieben. Die Verträge für Jugendliche unter 18 in der Gastronomie haben nahezu alle diese Ausnahmeregelung. Und wenn die Eltern das dann unterschreiben, dann MUSS der junge Mann arbeiten.
Heutzutage ist das leider so. Ich kann da nur aus eigner Erfahrung sprechen. Das Jugendschutzgesetz interessiert die meisten nicht. Vor allem hat man es in der ausbildung ziemlich schwer. Das einzige was mir dabei einfällt ist, das er sich krank schreiben lässt. Wobei das grad auch nicht die beste Lösung ist.
Also wäre die einzige Lösung das er sich krank schreiben lässt ?
Das stimmt so nicht. Das Jugendschutzgesetz bietet im Besonderen der Gastronomie, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Notdiensten, dem Schaustellergewerbe und auch der Landwirtschaft eine ganze Menge Ausnahmen, z. B. die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Sowas sollte man wissen, wenn man in der Gastronomie anfängt.
Feiertage (§ 18 JArbSchG) An Feiertagen dürfen minderjährige Azubis nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn der minderjährige Azubi an einem Feiertag beschäftigt wird, muss er in der gleichen oder der folgenden Woche einen anderen freien Tag bekommen.
Er soll mal in seinen Ausbildungsvertrag schauen und diesen auch mal lesen. Da steht in den allermeisten Fällen drin, dass die Erziehungsberechtigten ihm erlauben, auch außerhalb der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten zu arbeiten. Wenn seine Eltern den Ausbildungsvertrag mit diesem Passus unterschrieben haben, dann verhält der Arbeitgeber sich vollkommen korrekt. Dann haben die Eltern dem Wirt den Freifahrtschein erteilt. Dieser Passus steht eigentlich immer in den Verträgen der Gastronomie.