Am 01.01 bei Burger King?
Hallo,
Darf ich am 01.01 in Burger King arbeiten? Ich bin 16 Jahre alt und ich habe gelesen dass Jugendlich nicht in den Feiertagen arbeiten dürfen.
MfG
2 Antworten
Lesen ist nicht so deins?
Klicke einen Paragrafen weiter. Dann kommen die Feiertagsregeln.
Schauen wir mal was der Gestiefelte dazu sagt.
Und? DIE Gestiefelte kann lesen. DER Frager nicht. Oder er kanns nur nicht kapieren.
Ich habe nie gesagt: ja, du darfst. Oder nein, du darfst nicht.
Der Link war falsch.
Du hättest genauso gut diesen Link senden können.
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__24.html
Hat beides nichts mit der Frage zu tun und man muss dem Fragesteller keine Leseschwäche vorwerfen.
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__18.html
Ja, Du darfst arbeiten
Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.
Danke aber das ist an einen Dienstag