Am 01.01 bei Burger King?

2 Antworten

noname173 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 21:56

Danke aber das ist an einen Dienstag

Gestiefelte  30.12.2018, 21:56
@noname173

Lesen ist nicht so deins?

Dimido  31.12.2018, 09:39
@noname173

Klicke einen Paragrafen weiter. Dann kommen die Feiertagsregeln.

Schauen wir mal was der Gestiefelte dazu sagt.

Gestiefelte  31.12.2018, 09:46
@Dimido

Und? DIE Gestiefelte kann lesen. DER Frager nicht. Oder er kanns nur nicht kapieren.

Ich habe nie gesagt: ja, du darfst. Oder nein, du darfst nicht.

Gestiefelte  31.12.2018, 09:47

Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.