Arbeiten amn einem verkaufsoffenen Sonntag?

3 Antworten

Arbeitszeit für Minderjährige

Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt. 

Deine Arbeitszeit muss durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen werden (§11 Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen. 

Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz) 

Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Samstag ist arbeitsfrei (§16 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt selbstverständlich auch für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gibt es in Branchen wie der Gastronomie und der Landwirtschaft. Hier gelten spezielle Regelungen: Wirst du an einem Sonntag beschäftigt, muss dir in der selben Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Wirst du an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss dir innerhalb der selben oder der folgenden Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Und: Am 25. Dezember, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai dürfen Jugendliche unter keinen Umständen beschäftigt werden! 

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

Samstagsruhe, Sonntagsruhe

(§§ 16,17 JArbSchG )

Minderjährige dürfen am Samstag und am Sonntag nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Minderjährige am Samstag oder Sonntag arbeiten, steht ihnen in der selben Woche ein Ersatzruhetag zu.

WissenTim 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 15:03

Ich bin ja im Einzelhandel tätig d.h ich muss ja Samstags arbeiten hab dafür auch z.b Dienstags frei dann passt das das ja oder nicht ? Mir gehts ja mehr um den Sonntag ich habe dann eine 6 Tages woche aber die Stunden die ich am Sonntag arbeite werden verdoppelt und kriege diese auf mein Zeitkonto passt das so ?

ich denke, solange du dafür als ausgleich einen anderen tag frei bekommst, geht das schon.. das ist im handel halt zuweilen anders als in büros u.ä.

WissenTim 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 15:01

Ja also ich muss ja Samstags arbeiten ganz normal und habe dann z.b Dienstags dafür frei. Aber mir geht es ja um den Sonntag das ist ja eigentlich ein Tag an dem 90% der Leute nicht arbeiten müssen

Jahresplaner15  02.03.2015, 15:13
@WissenTim

> das ist im handel halt zuweilen anders als in büros u.ä.



ausserdem arbeiten sicher mehr als nur 10 % der bevölkerung sonntags: in krankenhäusern, bei der feuerwehr, in pflegeheimen, in kinderheimen, in tierheimen, in der gastronomie etc. pp...