Nachtschicht bei der Polizei unter 18?
Hallo, ich bin 17 Jahre und mache eine Ausbildung bei der Polizei. Bald komme ich für meine Ausbildung 1 Jahr in den streifendienst und werde erst 2 Monate nach beginn des jahres 18. Das heißt ich dürfte in den ersten 2 Monaten keine Nachtschicht machen, oder gibt es dort eine ausnahmeregelung ?
4 Antworten
Alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten.
Ab 16 Jahren in Gaststätten und Schaustellerbetrieben bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr. Und zwischen Dienstende und Dienstbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen.
Sind alles im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Also Nachtschicht ist für dich noch nicht drin. Du musst warten, bis du 18 bist. Ausnahmen sind nicht drin.
Jede Landespolizei hat eine Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Da ich nicht weiß, um welches BL es geht, schicke ich dir mal ein Beispiel. So ähnlich wird es überall sein, aber du kannst das für dein BL googeln.
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212683
Gruß S.
Ich denke das es keine Ausnahmen gibt. Aber ganz ehrlich, weil froh. Es gibt in der Zeit zwar andere/interessantere Dinge als tagsüber aber es ist nicht wirklich cool seinen Rhythmus immer so stark umzustellen. Ausserdem hast du dann Probleme etwas mit deinen Freunden etc. Zu unternehmen.
Ich denke das es da 'Ausnahmen gibt wie bei der Bundeswehr und Zoll, ab 17.
Polizei kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
Mit Gruß
Bley 1914