Kann man eine Anzeige zurücknehmen und wie macht man es?

5 Antworten

Hallo Nescape,

eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen.

Eine Anzeige ist nichts weiter als eine Mitteilung an die Polizei, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hast.

Was Du zurückziehen kannst ist ein Strafantrag. Denke aber auch dass Du den meinst.

Der weitere Ablauf ist dann der folgende.

Der Polizei steht es nicht zu eine Strafanzeige ungeschehen zu machen. Sie hat den genauen Sachverhalt zu ermitteln, den Dieb als Beschuldigten wie auch Dich als Geschädigten zur Vernehmung vorzuladen.

Aber weder Du als Geschädigter, noch der Beschuldigte ist verpflichtet der Vorladung bei der Polizei folge zu leisten.

Die Polizei wird zu Protokoll nehmen, dass Du den Strafantrag zurückgezogen hast und wird den ganzen Vorgang an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Der Diebstahl eines Gegenstandes von 20 Euro stellt eine Straftat wegen Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB da und wird nur auf Antrag oder bei besonderen öffentlichen Interesse verfolgt.

Wenn Du den Strafantrag zurückgezogen hast, wird im Endeffekt der Dieb irgendwann einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten in dem ihn mitgeteilt wird, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Nescape 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 17:43

Vielen Dank, also muss ich auch nicht zur Vorladung erscheinen wenn ich nicht will? Hat es Konsequenzen? Kosten :) ?

TheGrow  11.06.2013, 17:47
@Nescape

Nein weder Du, noch der Beschuldigte hat die Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Das Nichterscheinen hat weder Konsequenzen noch kostet es was

TheGrow  11.06.2013, 17:52
@Nescape

Du must dann aber der Polizei auf jeden Fall mitteilen, dass Du keinen Strafantrag stellst bzw. falls Du den gestellt hast den Strafantrag zurückziehen.

Setzt Dich diesbezüglich am Besten mit der Polizei telefonisch in Verbindung und klär alles weitere mit denen ab.

Wichtig. In dem Schreiben mit der Vorladung steht die Tagebuchnummer drin, die solltest Du beim Anruf bereithalten.

Nescape 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 17:55
@Nescape

Wem müsste ich dazu Anrufen also die 110 geht ja schlecht dafür

TheGrow  11.06.2013, 17:58
@Nescape

In der Vorladung steht nicht nur die Tagebuchnummer, sondern auch die Telefonnummer und in der Regel auch die Durchwahl zu dem zuständigen Sachbearbeiter

Ja, das kann man. Deine E-Mail-Anzeige ist nämlich noch nicht rechtskräftigt. Genau gleich kannst du jetzt schreiben: "Ich ziehe meine Anzeige vom 23. Mai 2013 zurück." Du musst nicht einmal eine Begründung schreiben.

TheGrow  11.06.2013, 17:38

Deine E-Mail-Anzeige ist nämlich noch nicht rechtskräftigt>

Eine Anzeige wird sowieso nie rechtskräftig. Eine Anzeige ist nichts weiter als eine Mitteilung an die Polizei, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat, mehr nicht.

PapaPapillon  11.06.2013, 18:06
@TheGrow

Ja, rechtskräftig ist der falsche Ausdruck.
Die Polizei wird dich nicht anrufen. Wozu auch?
Sie haben anderes zu tun.

TheGrow  12.06.2013, 02:24
@PapaPapillon

Problem ist immer unsere Gesetzeslage.

Wenn die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat hat, darf sie auch, wenn der Geschädigte es wünscht, das Verfahren nicht einfach einstellen, sondern sie muss weiter ermitteln und das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mitteilen.

Nur die Staatsanwaltschaft darf ein einmal begonnenes Verfahren wieder einstellen.

Meiner Meinung zwar nicht gerade die beste Reglung, aber meine Meinung zählt ja nicht, es zählt, was das Gesetz vorschreibt.

Was Anderes wäre es, wenn gar keine Straftat vorliegen würde. Aber so wie Nescape schreibt liegt ja eine Straftat vor, nur will er nicht, dass diese verfolgt wird.

Nescape 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 17:21

Danke,

Ich hab auch einen Tag später zweifel gehabt und danach direkt eine E-Mail geschrieben, dass ich die Anzeige zurückziehen möchte, aber was nun wenn die Polizei mich anruft?

Ich musste ja Telefonnummer und Adressdaten angeben in der E-Mail.

Alle Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden, und bei denen kein öffentliches Interesse besteht, kannst du zurücknehmen. In deinem Fall gehe ich davon aus, dass du sie zurücknehmen kannst.

Ist möglich. Einfach wieder zur Polizei gehen und sagen, dass du die Anzeige, die du getätigt hast, zurückziehen möchtest.

Entschuldigt mich, wenn ich falsch liege.. aber man kann doch nicht jemanden per E-Mail anzeigen oder?! :D

TheGrow  12.06.2013, 16:00

Man muss hier Strafantrag und Anzeige von einander unterscheiden.

Eine Anzeige ist nichts weiter als die Mitteilung über eine evtl. strafbare Handlung an die Polizei. Diese ist nicht an irgendwelche Formen gebunden.

Du kannst ja selbst anonym eine Anzeige bei der Polizei stellen.

Beispiel: Du hast gesehen, dass Dein Nachbar mit dem Fahrzeug auf dem Parkplatz vom Einkaufsladen ein anderes Fahrzeug angefahren hat und geflüchtet ist. Dann kannst Du doch ganz anonym von einer Telefonzelle die Polizei anrufen und dort Deinen Nachbarn anzeigen, wenn Du nicht Gefahr laufen willst in Konflikt mit dem Nachbarn zu kommen.

So eine anonyme Anzeige macht natürlich nur Sinn, wenn man eine Tat auch ohne Zeugenaussage nachweisen kann und auch nur dann, wenn es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt, bei dem ein Strafantrag gestellt werden muss.