Anzeige wegen Warenbetrug erhalten was tun?
Hallo also hatte über eBay Kleinanzeigen ein Bahn Ticket verkauft (130€) Verkäufer zahlt über Paypal mit käuferschutz ich sende es als Brief raus 2 Wochen später schreibt mir Verkäufer das Paket sei nicht da er will das Geld zurück aber da ich davon ausging das der Brief angekommen ist weil es ja sonst zurück kommen würde und verloren gehen dachte ich auch nicht und da der Verkäufer so direkt war und meinte ich will mein Geld zurück ohne nachzufragen weil es ja schon bei ihm ist dachte ich er will mich betrügen so habe ich ein leeres Paket an ihn versendet (1 Woche nachdem er mir geschrieben haben ) mit Tracking Nummer und das bei Paypal angegeben damit er nicht durch kommt mit der Sache und dem kauferschutz so trotzdem hat Paypal für ihn gestimmt und der bekam Ticket und Geld war sehr ärgerlich aber dachte mir nur okey lernst daraus und ab jetzt kein Paypal bzw ohne kauferschutz egal was. So jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen warenbetrug wie soll ich handeln was erwartet mich ? Habe auch einen nahforschungsauftrag bei der Post veranlasst leider finde ich den Brief nicht mehr da dass alles schon 7 Monate her ist ich guck mal gleich bei meinen E-Mails wird die Anzeige durch kommen ? Meine Akte ist vollkommen leer und das sollte auch am besten so bleiben ich höre immer wieder so aussagen wie Aussage gegen Aussage und dadurch wird es fallen gelassen stimmt das in meinem Fall ? Bin recht jung falls das zu Entscheidung verhilft (19 Jahre )
Lg und danke
5 Antworten
Ok habe die Bestätigung des nachforschungsauftrag als E-Mail..... habe auch die Bestätigung der dB das ich dieses Ticket bestellt hatte....
Das wird der Gegenseite herzlich wurscht sein ob du das Ticket jemals hattest. Auch der Nachforschungsauftrag ist kein Beweis dass es den Brief je gab.
Das nutzt gar nichts. Der Kunde hat den Fahrschein nicht bekommen - das ist alles, was an dieser Stelle zählt.
Wenn jemand etwas von Dir kauft, bist Du der Verkäufer und er der Käufer.
Warum Du eine Anzeige bekommen hast, verstehe ich nicht ganz. Der Käufer hat doch sein Geld wieder bekommen.
Das nächste Mal schickst Du so etwas als Einschreiben/Rückschein. Dann bleibt Dir dieser Ärger erspart.
Das kann Dir nur Dein Kunde sagen.
Das mit dem leeren Paket war nicht klug. Wahrscheinlich hat er Dich überhaupt nur deshalb angezeigt.
Am besten nimmst Du noch mal Kontakt auf und erklärst die Sache.
Das kann Dir nur Dein Kunde sagen.
Ähm nein... Oder seit wann ist Betrug ein Antragsdelikt?
Wer Paypal anbietet, muss immer eine versicherte Sendung verschicken. Der Brief ist wahrscheinlich angekommen, aber wie willst Du das beweisen? Hättest Du versichert verschickt, mit ein paar Cent mehr, dann könntest Du es beweisen.
Was sollte eigentlich der Unsinn mit einem leeren Paket? Hast jetzt noch draufgelegt.
Außerdem ist ebay kleinanzeigen für Barzahlung bei Abholung gedacht.
habe Ich auch gemerkt war ein schwerer Fehler.... und habe daraus gelernt aber er hat doch sein Geld wieder also wäre die Anzeige nutzlos oder sehe ich was falsch ?
Na, immerhin hast Du ein leeres Paket an ihn versandt und wolltest damit Paypal beweisen, dass Du was losgeschickt hast. Was soll das für ein Kaspertheater?
Das wird nicht fallen gelassen.
Aussage gegen Aussage zählt hier nicht.
Du bist verpflichtet dem Käufer die Ware zu überlassen. Nachweispflicht liegt bei dir.
Wenn du diesen Beweis nicht erbringen kannst, kann der Käufer sein Geld zurück verlangen.
so habe ich ein leeres Paket an ihn versendet (1 Woche nachdem er mir geschrieben haben ) mit Tracking Nummer
Damit hast du ihm in die Karten gespielt und somit ist die Anzeige gerechtfertigt.
Dieses wird tatsächlich dann als Betrug gewertet werden können, da du ihm ja nun ein leeres Päckchen geschickt hast.
Hallo aber da er sein Geld zurück erlangt hat wäre die Anzeige jaa nutzlos oder ? Außerdem bin ich noch recht jung 19 Jahre vielleicht trifft eine Minderung bei mir zu ?
Nein, denn selbst der Versuch des Betruges ist bereits strafbar.
Das einzige was bisher für dich spricht ist, dass du bisher noch nicht per Gericht in Erscheinung getreten bist.
Was für Strafen erwarten mich denn anzufügen wäre auch das ich recht jung bin 19 Jahre vielleicht wird das dann nicht so eng gesehen und mich erwarten mildere Strafen ?
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
In diesem Fall könnte es auf Sozialstunden hinauslaufen. Zuzüglich eine Geldbuße an eine Organisation
Die einen wollen mit 15 schon so erwachsen sein und meinen, Regeln gelten nichti für sie. Andere wollen mit 19 noch Kinder sein? So läuft es nicht. Du bist erwachsen, also benimm Dich auch so, wenn Du so behandelt werden willst. Ansonsten lass Deine Finger von Sachen, die Du nicht verstehst.
Wie hoch wäre denn die Geldbuße schätzungsweise wenn man das alles betrachtet also auch den Wert des Artikels etc. Schon 3 Stellig?
kommt auf dein Einkommen an, pauschal kann man es so nicht sagen
Da du das Leere Paket hinterhergeschickt hast war dein Fehler. Jetzt noch die Briefsache nachzuweisen wird schwer bis unmöglich.
Bei Betrug erwarten dich eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
In deinem Fall also vermutlich eine Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen wird diese auch im Führungszeugnis auftauchen.
Aber da er sein Geld zurück bekommen hat wäre die Anzeige doch nutzlos oder nicht ? Habe außerdem noch die Bestätigung der dB das ich dieses Ticket bestellt habe....
Du hast aber keine Bestätigung, dass Du den Brief losgeschickt hast.
Du verwechselst hier Strafrecht und Zivilrecht. Die Anzeige wegen Betruges bringt einem zunächst das Geld nicht wieder sondern bestraft lediglich den Täter. Eine Zivilklage hat natürlich mehr Aussicht auf Erfolg wenn ein Strafverfahren schon entsprechend entschieden wurde. Das Zivilverfahren fällt hier ohnehin weg da du den Schaden ja beglichen hast. Dies wird auch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Wie hoch waren dann die Geldstrafe wenn überhaupt ca bin 19 Jahre alt falls es irgendwas beeinflussen sollte....
Jenachdem wieviel Tagessätze du bekommst mal deine Monatliches Einkommen /30 min jedoch 10 Euro.
Die Anzahl der Tagessätze sagt dir der Richter. Eine Einschätzung ist, ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen absolut nicht möglich.
Also wird die Anzeige fallen gelassen da er sein Geld zurück hat ?