Anzeige wegen Verletzung der Schulpflicht

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Nach der letzten Schulrechtsreform in Österreich gibt es die unterschiedlichsten erzieherischen Maßnahmen welche dem Lehrkörper zur Verfügung stehen. Wir können Dir darauf also hier nicht einfach so pauschal antworten.

"Folgen bei Missachtung der Schulpflicht

Wenn du als Schüler deine gesetzlichen Pflichten zur Anwesenheit und Mitarbeit nicht beachtest, drohen dir entweder so genannte Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen. Diese sind in den jeweiligen Landes-Schulgesetzen näher geregelt. Unter Erziehungsmitteln versteht man pädagogische Maßnahmen des Lehrers oder Klassenlehrers, z. B. mündliche Ermahnungen, Eintragung ins Klassenbuch, Nachsitzen, Briefe an die Eltern oder den Ausschluss von der laufenden Stunde.

Ordnungsmaßnahmen dagegen sind schon ernster. Das niedersächsische Schulgesetz zum Beispiel kennt folgende:

Versetzung in eine Parallelklasse
Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform
Unterrichtsausschluss von bis zu drei Monaten
Verweis von allen Schulen.

Die zwei letztgenannten Maßnahmen können nur bei ernster Gefährdung der Sicherheit von Menschen, z. B. von Mitschülern, oder bei nachhaltiger und schwerer Beeinträchtigung des Unterrichts verhängt werden und müssen grundsätzlich vorher angedroht werden. Mehr dazu findest du unter Ordnungsmaßnahmen.

Widerspenstigen Schulverweigerern steht z. B. auch der exklusive Schulweg-Service der Polizei zur Verfügung. So macht der Gang zur Schule richtig Spaß! Ist deinen Eltern dein Schulbesuch vollkommen egal, kann gegen sie, wegen Verletzung der Schulpflicht, ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro oder gar Erzwingungshaft verhängt werden.

Wirst du von deinen Eltern über längeren Zeitraum nicht zur Schule geschickt, können sich deine Eltern sogar strafbar machen, d.h. es drohen erhebliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen."

Tiefsinnig 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 07:50

Mir geht es speziell darum ob ich bei der 1. Anzeige direkt eine Strafe bekomme oder ob ich bloß eine Mahnung bekomme.

Definiere Strafe. Wenn man es hart sagt, hast du ein Gesetz gebrochen. Es besteht Schulpflicht, mit 14 dürfte es egal sein wo. Die hast du gebrochen. Ich glaube eher, dass, wenn überhaupt, deine Eltern anbelangt werden. In welchen Ausmaß kann ich dir nicht sagen.

Schon Klasse, dass du aber alles mit dem gleichen Satz beantwortest. Sowas händelt übrigens jede Schule, gar jeder Lehrer selber. Manche Lehrer sagen, Klasse wiederholen/Schule verlassen, andere gehen weiter, damit deine Eltern blechen und sie und/oder auch du angezeigt werden

Ich selbst habe auch geschwänzt (16/17) in der 11. Klasse, teilweise mehr als du. Da meine Klassenlehrerin aber nett war und selbst vom deutschen Schulwesen nicht viel wusste, hat sie zum Halbjahr alle gefehlten Tage gestrichen (auf Zeugnis war ich immer anwesend) und das hab ich halt weiter ausgenutzt. Nach Schulwechsel wurde ich komischerweise Klassenbester und bin auf dem Weg Abi mit 1,3 zu machen statt wie bisher auf der alten Schule mit 4,x :)

Schon Klasse, dass du aber alles mit dem gleichen Satz beantwortest. Sowas händelt übrigens jede Schule, gar jeder Lehrer selber

Du kannst nur einen Verweis bekommen. Deine Eltern werden ein Bußgeld zahlen müssen. Denn die sind die Erziehungsberechtigten und müssen dafür sorgen, dass du zur Schule kommst.

Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen ist eine Verletzung der Schulpflicht. Dann bekommen deine Eltern ein Bußgeld.

Tiefsinnig 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 07:50

Mir geht es speziell darum ob ich bei der 1. Anzeige direkt eine Strafe bekomme oder ob ich bloß eine Mahnung bekomme.

Sissi2009  19.03.2013, 07:52
@Tiefsinnig

Das weiß ich leider nicht, ist mir noch nicht passiert, aber zu erfragen beim Schulamt.