Anzeige versuchter Betrug?
Tach Leute, vor 2 Monaten sind wir aus unserer Alten Wohnung ausgezogen.Vor ein paar Tagen haben wir ein Schreiben von der Bank bekommen, dass der alte Vermieter die gesammten 1320Euro Kaution ausbezahlt haben möchte und wir nun bis zum 28. Nachweisen müssen, dass wir Gerichtlich dagegen angehen, sonst zahlen die ihm das aus.Ich habe ihn direkt angeschrieben, wie er darauf kommt, dass wir ihm das ganze Geld schuldig wären und er sagte nur"Rechnung ist unterwegs zu euch".Heute kam sie dann auch.Sein Privater Hausmeister hat ihm eine Rechnung über 500 euro erstellt für 14 Fenster putzen.15 Euro die Std. Und er hätte 18 Std.gebraucht.Ich weiß dass die Fenster 40Jahre alt sind und auch obwohl es bei der Wohnungsübergabe nicht erforderlich ist, hatten wir sie vorher geputz.Zusätzlich sollen wir 50Prozent für einen neuen Boden bezahlen.In dem Boden war eine Macke am Rand, der von uns kam, man muss aber dazu sagen, dass der Laminat auch schon fast 13 Jahre alt war und wir die dritte Familie auf dem Boden waren.Er Berechnet 42qm +22m Leisten,Ausbau, Entsorgung, 2×transport und neu Verlegung des neuen Bodens (25eur der qm.).Ich kenne aber die Nachmieter sehr gut (Freunde von uns) und die haben mir grad bestätigt, dass sie die kaputte stelle im Boden selbst ausgewechselt haben und 17Euro betahlt haben.so war es auch mit dem Vermieter abgesprochen und der Hausmeister war einen Abend da und hat die Fenster nochmal geputzt.Alle Rechnungen und Angebote kommen von seinem Hausmeister und ich fühle mich logischerweise sehr verar×××t.Zum Glück sind wir im Mieterbund und haben somt eine Mietrechtschutzversicherung und müssen somit für die ganzen anwaltskosten etc.nicht aufkommen.meine Frage ist jetzt aber ob ich den Vermieter wegen versuchten Betrug anzeigen kann.Dazu muss ich noch sagen, dass ich den Vormieter der den Boden da selbst rein gelegt hatte auch ganz gut kenne und er hat mir gesagt, dass er den boden vor 13 Jahren selbst gekauft und verlegt hatte, die Material Kosten von 300 Euro vom Vermieter aber zurück bekommen hat...seine Rechnung verläuft sich jetzt aber über 1800 Euro wovon ich 50 Prozent also 900 bezahlen soll, obwohl er nichtmal vor hat ihn zu wechseln...
8 Antworten
Hallo,
Du hast schon Recht, es ist eine sehr stark überhöhte Schadensdarstellung. Aus vielleicht 100,00 oder 200,00 EUR hat er locker das Neunfache oder mehr gemacht!
Es sieht äußerlich auch wie Betrug aus. Es wird strafprozessual aber nichts draus, aller Voraussicht nach. Dem Beschuldigten wird der Vorsatz nicht nachzuweisen sein. Dazu müßte ihm nachgewiesen werden, dass er hinlänglich Einblicke ins Schadensersatzrecht hat und dass er die ihm bekannten Regeln zu seinem Vorteil verändert hat, dass er ganz bewußt vorgehabt hat, Dich zu täuschen.
Dazu müßte ihm nachgewiesen werden, dass er wußte, dass ihm in Wirklichkeit nur ein sehr geringer Schadensersatz von vielleicht 200,00 EUR zuisteht. Dies ist bei Betrugshandlungen regelmäßig das Problem - den Vorsatz nachzuweisen. Deshalb werden alljährlich bergeweise solche Verfahren eingestellt mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO.
Konzentriere Dich lieber mal darauf, dass Du den Mieterverein in die Lage versetzt, dass die Klage einreichen können und ein Nachweis darüber alsbald zur Bank kommt, damit die nicht auszahlen.
Dass Du im Mieterverein bist, ist ja der absolute Pluspunkt, damit rechenn viele Vermieter nicht ..., abeer wenn sie den Briefbogen des Mietervereins sehen, treibt ihnen dies die Schweißperlen auf die Stirn. Konzentriere Dich deshalb darauf, dass das alles wie "am Schnürchen" läuft und dann kriegt der Typ auch ziemlich reichlich Ärger! Ich möchte nicht in seiner Haut stecken.
Für ihn trifft zu, was bei vielen von dieser Charge aktuell ist: Gier frißt Hirn!
Viele Grüße Vollstreckerin
mach doch, strafanzeigen kosten doch nichts und der bei der polizei berät dich auch, ob das sinn macht
nein, das gibt es nicht
Einfache Antwort auf Eure Frage: Keine Betrugsanzeige. Da kommt nichts raus dabei.
Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht mit den Details der Fußböden und Fenster auseinandersetzen. Die haben genug anderes zu tun und werden das Verfahren kurzerhand einstellen.
Ich würde erst den Mieterbund kontaktieren!
Zum Glück sind wir im Mieterbund und haben somt eine
Mietrechtschutzversicherung und müssen somit für die ganzen
anwaltskosten etc.nicht aufkommen.meine Frage ist jetzt aber ob ich den Vermieter wegen versuchten Betrug anzeigen kann.
Dann sollte dir der Mieterbund deine Frage eigentlich beantworten können, der kennt doch sicher den ganzen Fall:
Alle schriftlichen Unterlagen und auch alle mündlichen Aussagen
Wir können uns leider erst Montag mit dem Mieterbund in verbindung setzen.mir platzt im Moment nur der Kragen und ich will schonmsl im vorraus gucken was ich alles für möglichkeiten habe.Irgendwie muss ich mich ja ablenken, bevor ich ihn noch anrufe und er mir später noch ne Anzeige rein drücken kann, denn wenn ich mitbihm sprechen sollte oder er mir unter die Augen kommen sollte, kann ich dür nichts mehr garantieren ;-)
Ich kann dich verstehen, aber bis Montag wird sich eh nichts tun.
Persönlich finde ich es besser, wenn du schon beim Mieterbund bist, dann es entweder in einer Hand bleibt, oder du sprichst dich mit Mieterbund ab.
Die könnten sonst sagen: für was haben sie uns denn dann überhaupt kontaktiert, wenn sie doch auf eigene Faust handeln.
Anzeigen kannst du ihn immer noch.
Anrufen würde ich jetzt nicht, das sind Schnellschüsse, wo man sich zu Aussagen hinreissen lässt, die dir evtl. nur schaden können.
Immer erst mal drüber schlafen und runterkommen, dann ist man gelassener.
Versuche dich die beiden Tage abzuzlenken.
Mit einer vorschnellen Anzeige wegen ( versuchten ) Betruges wäre ich sehr vorsichtig, denn der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn z.B. der Vermieter seinerseits dann eine Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" stellt.
Und wenn dann der Mieter mit seiner Anzeige / Klage scheitert, so KÖNNTE es halt schon durchaus ungünstig enden.