Kann man jemanden bei Lovoo anzeigen oder kommt die Polizei, wenn man jemand mit Fakeaccount verarscht?

5 Antworten

Wenn dich jemand Anzeigt dann kann das durchaus passieren.

Wenn du dabei noch echte Personen nutzt wird es noch schlimmer, vor allem wenn die Person das herausfindet, den es geht hier auch um Identitätsdiebstahl.

Außerdem verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen die man Akzeptiert hat.

Im Internet gelten die gleichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Grenzen wie im Privatleben.

Wenn Du z.B. unter Vortäuschung einer falschen Identität persönliche Daten erschleichst und missbrauchst, beleidigst, stalkst oder ähnliches, ist es der Polizei leicht möglich, mittels IP-Adresse und Lovoo-Logs Deine Identität zu ermitteln. Das muss zwar schnell gehen, aber man kann leicht erwischt werden.

Dazu sind anonyme Verarschungen äußerst feige und erbärmlich. Böse Scherze sollte man sich mit Leuten erlauben, die damit umgehen können und die sich auch revanchieren können. Da kann dann wissen, was diese aushalten.

Bösartiges Verhalten gegenüber sensiblen Menschen hat schon zu Selbstmorden geführt.

edyeinfachedy2 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 16:45

wie selbst trollen?

edyeinfachedy2 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 16:09

profil löschen geht auch?

derLordselbst  14.03.2018, 16:16
@edyeinfachedy2

Verbindungsdaten werden beim Provider für 7 Tage gespeichert. Darauf hast Du keinen Zugriff. Auch Lovoo wird sich Dein Profil länger merken, allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen, der Löschbutton hilft da nicht.

Es gibt technisch aufwendigere Möglichkeiten, die eigene Identität zu verschleiern, da es aber so wirkt, als wolltest Du tatsächlich selbst trollen, gebe ich darauf keine Hinweise.

edyeinfachedy2 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 16:08

und ip ändern oder so?

edyeinfachedy2 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 16:08

ja verstehe

Du kannst Anzeigen nur bei der Polizei aufgeben, nicht bei Lovoo.

edyeinfachedy2 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 15:56

ja.. aber bekommt man post?

Nur, wenn in diesem Zusammenhang Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.

Nein, die Polizei interessiert das nicht