Anzeige durch gefährliches Überholmanöver?
Hallo, ich habe ein Anliegen, was mir ziemlich Magenschmerzen verursacht und ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.
Ich bin heute Morgen auf einer Landstraße gefahren wo 100 km/h vorgegeben ist. Vor mir ein Transporter der 80/ höchstens 90 km/h fuhr. Ich beschloss also zum Überholmanöver anzusetzen, da der Gegenverkehr noch ziemlich weit weg war. Als ich den Transporter schon zur Hälfte bzw 2/3 überholt hatte merkte ich wie er auf 120/130 beschleunigte und vor ihm noch ein Auto war. Da hinter dem Transport noch ein Auto war konnte ich nicht mehr abbremsen und in die Lücke einscheren. Der Gegenverkehr war mir jetzt aber gefährlich nahe also habe ich versucht in die Lücke zwischen Transporter und dem davor fahrenden Auto einzuscheren, als der Transport dann auch endlich vom Gas abließ bzw bremste und damit wahrscheinlich sogar einen Zusammenprall verhinderte.
Der Fahrer des Transporters stieg an der nächsten Kreuzung aus, schlug mir mit der Faust gegen die Scheibe, schrie rum und schlug sogar nach mir dem ich nur durch zurückweichen entgehen konnte.
Außerdem drohte er mit einer Anzeige.
Nun meine Fragen:
Kann er mich überhaupt anzeigen? Wenn ja wofür? Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Ist es wharscheinlich dass die Drohung mit der Anzeige ein Bluff war?
Wenn er das machen würde hätte ich etwas entgegenzusetzen? Ich meine die Situation wäre gar nicht entstanden hätte er nicht um 30/40 km/h beschleunigt. Außerdem schlug er nach mir, was ich wie gesagt nur durch ausweichen entgehen konnte sonst hätte ich jetzt ein blaues Auge
Ich bin noch in der Probezeit, was könnte da auf mich zu kommen?
Vielen Dank schonmal fürs lesen und antworten im Vorraus.
8 Antworten
Hi,
Kann er mich überhaupt anzeigen?
Man kann jeden wegen allem anzeigen - ob es zu einem Verfahren oder einer Verurteilung kommen wird, steht aber auf einem anderen Blatt.
Wenn ja wofür?
Möglich wären:
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Behinderung des Überholten beim Einordnen: Ordnungswidrigkeit mit 20 € Bußgeld
- beim Überholen den nachfolgenden Verkehr gefährdet: 80 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
- evtl. Überholen bei unklarer Verkehrslage: 100 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Umgekehrt könnte auch der Fahrer des Transporters belangt werden - Erhöhung der Geschwindigkeit während dem Uberholen, Bußgeld in Höhe von 30 €.
Ist es wharscheinlich dass die Drohung mit der Anzeige ein Bluff war?
Ja, im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage - da wäre die Verfahrenseinstellung vorprogrammiert.
Ich bin noch in der Probezeit, was könnte da auf mich zu kommen?
Sofern es Punkte gibt (oder gar eine höhere Strafe), wäre es zumindest ein Aufbauseminar (ASF) sowie die Verlängerung der Probezeit.
LG
Hast du dir das Kennzeichen gemerkt? Dann kannst du eine Anzeige wegen Nötigung und Bedrohung stellen. Somit nimmst du ihm den Wind aus den Segeln. Wer aber auch immer hier wen anzeigt. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage und dann wird das Verfahren in der Regel eingestellt.
falsche verdächtigung ist ebenso ein straftatbestand
Naja, der erste der anzeigt wirkt natürlich erstmal glaubwürdiger. Aber es ist natürlich so, dass du die Polizei erst auf die Sache aufmerksam machst, wenn der andere das gar nicht meldet. Aber wie gesagt, ohne Zeugen hätte keiner groß Chancen da was zu erreichen.
Deiner Beschreibung nach waren sowohl vor als auch hinter dem transporter Autos in geringem Abstand. Das spricht gegen deine Beschreibung des Vorganges. Es Scheint, als Attest du dich mit der Einschätzung der Situation völlig verschätzt.
Anzeigen wird er Dih wahrscheinlich nicht. Aber nutze die Gelegenheit und gerne daraus.
Ich bin heute Morgen auf einer Landstraße gefahren wo 100 km/h vorgegeben ist. Vor mir ein Transporter der 80/ höchstens 90 km/h fuhr. Ich beschloss also zum Überholmanöver anzusetzen, da der Gegenverkehr noch ziemlich weit weg war. Als ich den Transporter schon zur Hälfte bzw 2/3 überholt hatte merkte ich wie er auf 120/130 beschleunigte und vor ihm noch ein Auto war. Da hinter dem Transport noch ein Auto war konnte ich nicht mehr abbremsen und in die Lücke einscheren.
Diese Darstellung ist entweder schlecht beschrieben oder widersprüchlich.
Für mich ist sie ein Produkt deiner Fantasie.
Also vor dem Transporter ein Auto, hinter dir ein Auto und Gegenverkehr welchen du siehst. Und da versuchst du zu überholen? Das nenne ich mal komplette Fehleinschätzung der Situation deinerseits.
Nein, dieser war vorher hinter mir hat somit zum Transport aufgeschlossen als ich zum Überholmanöver ansetzte
Weiß ja was ich gesehen habe :D. Die Straße ist bekannt dafür dass dort eig niemand 100 fährt sondern alle um die 110/120 oft sogar mehr. Vielleicht meinen Sie das?
Nein ich meine, wenn hinter dem Transporter angeblich ein Auto war hättest du dieses während des Überholvorganges dieses Fahrzeug auch überholen müssen.
Er hat keine Beweise. Wenn die Polizei die Situation nicht gesehen hat, hast du Glück gehabt und da du nicht angehalten wurdest, hat es niemand bemerkt.
Falls du Angezeigt werden solltest, Leugnen, Leugnen, Leugnen.
Dann steht Aussage gegen Aussage und das Ding ist gegessen.
Habe ich mir notiert ja. Ich kann mir ziemlich gut vorstellen dass das mit der Anzeige ein Bluff war deswegen würde ich warten bis denn eine Anzeige kommt und dann erst mit dem von dir beschriebenen rausrücken. Oder ist das eher nicht so schlau? Vielen Dabk für die hilfreiche Antwort