Antrag auf Wohnungszuweisung abgelehnt trotz Kindeswohlgefährdung und Alkoholabhängigkeit)?

5 Antworten

Der Mietvertrag an sich hat nichts mit dem Familienleben der Mieter zu tun.

Eine gemeinsam angemietete Wohnung kann nur gemeinsam gekündigt werden - und kann danach ggf. an einen der bisherigen Mieter allein vermietet werden.

Bis zur offiziellen Scheidung gilt eine Wohnung (- egal, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat -) aber als "Ehewohnung", in der beide Ehepartner das Recht haben, darin zu wohnen.

Können sich die gemeinsamen Mieter nicht einigen, wer nach der Scheidung in der Wohnung verbleiben darf, könnte einem von beiden das "Wohnrecht" durch gerichtliche Entscheidung zugesprochen werden.

Obdachlos?!? Was ist das für eine Begründung? Er soll sich ne Hartz4 Woghnung suchen, ins Männerheim gehen, ......

Weshalb sollten die Steuerzahler für die Wohnkosten eines Noch-Ehemannes einstehen?

Bis zur Scheidung sind sich Eheleute ggf. gegenseitig unterhaltspflichtig im Rahmen des Familienunterhaltes....

Die Entscheidung des Gerichts kann ich auch nicht nachvollziehen. Eine Wohnungszuweisung seitens des Gericht hätte die Sache vereinfacht und bedeutet eine vorübergehende Lösung und noch keine Kündigung der Wohnung, zumal diese Entscheidungen meistens befristet sind, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, falls eine solche dann noch erforderlich ist.

 

Deine Schwester  hat  die Möglichkeit,  Rechtsmittel einzulegen (Frist steht auf der Entscheidung des Gerichts). Nachdem diese anwaltlich vertreten bist, sollte sie mit ihm die weiteren Schritte besprechen.

Bei der nächsten "Ausrastung" wieder Polizei holen ggf. spricht diese einen Platzverweis aus (Einweisung BKH etc.)

 

Der Mann  muss  sich um seine Zukunft Gedanken machen - nicht das Gericht. Dies sollte nur zu den Tatsachen eine Entscheidung treffen.

Sie sollte mit der Wohnungsgesellschaft sprechen, denen ankündigen, dass sie keine Miete mehr zahlt und darum bitten, dass die die Wohnung kündigen. Dann kann SIE mit der Genossenschaft einen neuen Vertrag über eben diese Wohnung machen und er muss raus.

Dann die Mietzahlungen einstellen, das Geld (am besten in bar irgendwo sicher deponieren) um es später nachzuzahlen und auf die Kündigung warten.

weil noch immer nicht geklärt ist, wer die kinder behält. die wohnung kündigen können sie gemeinsam, weil sie einen gemeinsamen mietvertrag haben.

ansonsten hätte sie die genossenschaftswohnung einfach kündigen können wäre es ihre gewesen alleinig.

es wird sie auch niemand daran hindern auszuziehen und sich eine wohnung zu suchen. nur die kinder darf sie gegen seinen willen nicht mitnehmen. dann ruft er die polizei und lässt sie entfernen. kids bleiben solange bei ihm wie er es will. das sieht wohl das gericht nicht anders.

jiva87 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 16:30

Die Verhandlung für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in 2 Wochen, kann sie danach einer erneuten Antrag stellen und doch noch die Wohnung bekommen?

Ja, richtig, Kündigung nur gemeinsam, das ist das Problem, er unterschreibt die Kündigung nicht.

Wenn sie alleine auszieht (natürlich niemals wegen dem Wohl der Kinder) muss sie aber trotzdem für Mietschulden haften und so wie er drauf ist wird er dafür sorgen das genügend Schulden auflaufen :(

vogelstation  10.01.2017, 20:07
@jiva87

sie muss mit ihrem anwalt sprechen und die verhandlung abwarten wegen des  abr. was da raus kommt steht halt in den sternen. wenn er sich mit dem gefestigten umfeld, soziales umfeld, betreuungsplan etc vernünftig darstellt, hat er keine probleme wohnung und kinder bei sich zu behalten. die kinder sind zu klein um eine eigene meinung zu haben wohin sie möchten. in gewisser weise könnte max. das große kind befragt werden.

wenn sie also arbeiten geht und er ist zu hause, dann hat er alle vorteile auf das abr bei sich. da er angibt trocken zu sein, sich im griff zu haben etc ist es nicht gesagt das sie das kind oder beide kinder bekommt. hat sie aber das abr, kann sie ausziehen. zur not muss sie sich aus dem mietvertrag rausklagen.

Ja, das ist schecklich. Dies ist einer der vielen Fällen, in dem das geltende Recht der Realität nicht gerecht wird. Es ist aber genau so wie DFgen sagt: Der Mietvertrag hat mit dem Eheleben, mit den ganzen Verhältnissen der Mieter nichts zu tun, und wenn es im Mietvertrag heisst, dass er nur von beiden gekündigt werden kann, dann ist das alleinig ausschlaggebend.

Würde der Mann halbwegs normal sein, könnte man ihm bitten, zusammen mit der Ehefrau den Vertrag zu kündigen, wonach dann die Frau den Vertrag alleine wieder schließt. So eine Vereinbarung könnte man mit der Genossenschaft treffen, aber darauf wird er sich nicht einlassen. 

Mann kann natürlich auch einen Mietrückstand verursachen, und abwarten, bis die Wohnung gekündigt wird, aber damit macht man sich beim Vermieter nicht gerade beliebt, und ihre Schwester möchte ja erreichen, dass die als Einzelmieterin weiter in Betracht gezogen wird.

Bleibt für ihre Schwester also nur der Umzug in eine andere Wohnung. 

Wenn Sie Pech hat, wird sie sogar zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wie gesagt, die Rechtssprechung geht manchmal am Leben vorbei.