Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Heirat und Umzug?
Hallo zusammen,
ich werde im Sommer heiraten und ca. 80 km von meinem jetzigen Wohnort zu meinem Mann ziehen. Also dann auch meine jetzige unbefristete Arbeitsstelle, die ich seit einem Jahr habe, kündigen. Habe ich dann vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich dann erst mal nichts, weil ich gekündigt habe?
Wie muss ich mich verhalten? Muss ich mich frühzeitig arbeitslos und arbeitssuchend melden bzw in welcher Frist?
Würde mich freuen, wenn da jemand aus Erfahrung reden kann!
Danke und liebe Grüße!
1 Antwort
Sperre der Bezüge um 3 Monate !
Sobald du deine Kündigung hast,gehst du am besten persönlich zur Agentur für Arbeit und meldest dich arbeitsuchend,innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt.
Wenn du sie schon hast oder min.3 Monate vor Beendigung bekommst,dann musst du dich 3 Monate vorher melden,auch am besten persönlich,geht auch telefonisch oder Online,bis du dann eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bekommst.
Danke, habe auch folgendes gefunden auf der Seite vom Arbeitsamt:
Ein wichtiger Grund kann unter Umständen auch vorliegen,
wenn Sie zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten ziehen wollen oder
Habe eben noch mal nachgesehen,du dürftest keine Sperre bekommen !
Eine Heirat oder eine bevorstehende,ist ein hinreichender Grund seine Beschäftigung aufzugeben,ohne eine Sperre zu bekommen.