Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung von der Fachoberschule?
Hallo zusammen,
habe die Tage meine erste Renteninfo erhalten. Der Versicherungsverlauf beginnt mit meinem Zivildienst als ich ca. 18,5 Jahre alt war. Nun habe ich gelesen, dass auch Schule ab dem 17. Lebensjahr als beitragsfreie Anrechnungszeit anerkannt wird. In der Zeit vom 17. LJ bis zum Zivi habe ich eine Fachoberschule in Richtung Wirtschaft und Verwaltung besucht.
Nun meine Frage: werden diese 1,5 Jahre angerechnet? Wird es nur auf die Mindesteinzahldauer angerechnet oder führt diese sogar zu einer Rentensteigerung?
Vielen dank für hilfreiche Antworten.
Michael
3 Antworten
Die Zeiten musst du natürlich SELBST (Kopie der Zeugnisse) nachmelden. Unter anderem deswegen, bekommst du ja den Versicherungsverlauf zur Kontenklärung
Das ist mir bewusst. Die Frage war, ob mir jemand sagen kann, ob und wie diese Zeit angerechnet wird ;)
Rentenrechtliche Zeiten werden ab dem 17. Lebensjahr gespeichert. Dazu gehört natürlich auch eine schulische Ausbildung oder Fachschule, Studium...
Kopiere deine Zeugnisse und mache eine Kontenklärung. Dabei helfen dir die ehrenamtlichen Versichertenberater/innen bzw. Versichertenältesten.
Das ist etwas komplizierter:
Diese beitragsfreien Zeiten werden als Anrechnungszeiten auf verschiedene Wartezeiten (Mindestversicherungszeit) angerechnet, so z.B. für die 35 Jahre, die man für die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen erfüllen muss. Bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen sie allerdings nicht.
Schul- und Studienzeiten wirken nicht direkt rentenerhöhend, sind aber wichtig für die Gesamtleistungsbewertung. Das ist der persönliche Durchschnittswert, der herangezogen wird, wenn es um die Aufwertung von beruflichen Ausbildungen geht (Azubi-Zeiten) oder für die Bewertung der Zurechnungszeit (die Zeit, die man wegen Erwerbsminderung oder Tod bis zur Regelaltersrente nicht mehr arbeiten konnte). Sind diese Zeiten nicht erfasst, drückt das den persönlichen Durchschnitt und damit die Rente.
Fazit: Diese Zeiten sind wichtig für die Erfüllung von Wartezeiten für vorzeitige Altersrenten und bei der Berechnung von Renten wegen Erwerbsminderung oder für Hinterbliebenenrenten.
Anrechenzeiten werden für die Wartezeiten zur Erfüllung der Renetenarten angerechnet, sie erhöhen die Rente nicht.
Eigentlich sollte das so sein.
Aber viel macht das nicht aus. Und wie die Rente dann, wenn Du mal Rentner bist, berechnet wird oder wie hoch sie sein wird, kann heute noch niemand sagen.
Trotzdem kann man nicht früh genug, vorhandene Lücken durch Nachweise schließen.
Bin genau deiner Meinung. Und wenn es nur 5€ ausmacht, so ist es doch trotzdem den Aufwand wert.
Das ist richtig. Nur ist das Centkram.
.So kann man das nicht sagen.
Bei mir wurde die beiden Jahre der Facharbeiterausbildung ab dem 16 Lebensjahr angerechnet. Das wären nach heutigem Stand rund 62 Euro brutto.
Ob und wie das zum Rentenbeginn für Dich aussieht, weiß niemand. Auch weiß niemand, ob Du überhaupt noch Rente bekommst.
Ich habe da auch Geld verdient.
Danke. Machen werde ich es auf jeden Fall. Hatte gehofft ob mir einer verraten kann in welcher Form diese Zeit angerechnet wird.