Anrechnung von Vortätigkeiten auf die Erfahrungsstufe beantragen (Bundesbeamter)?

3 Antworten

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Am besten sprichst du diesbezüglich mit dem zuständigen Personalbetreuer, welche Anrechnungsmöglichkeiten es hierbei gibt. Es gibt aber genaue Regelungen, welche Vortätigkeiten berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.

Möglich wäre es auch, mit dem Jungend- und Auszubildendenvertreter oder einem Personalrat zu sprechen, die helfen bei solchen Fragen auch gerne.

Keine Chance. Die sind da sehr restriktiv.

das wird angerechnet. Hast du das im Beamtenrecht noch nicht gelernt?

Britze87 
Beitragsersteller
 11.12.2017, 22:14

Anrechnungen von Vortätigkeiten auf die Erfahrungsstufe spielt im "Beamtenrecht" auch wirklich eine gaaaaanz große Rolle ;-) Wenn du mir keine gesetzliche Grundlage bzw. vergleichbare Fundstellen angeben kannst, dann stellt deine Aussage nur eine sinnbefreite Behauptung dar, die mir so leider gar nicht weiter hilft. 

Heidrun1962a  11.12.2017, 23:35
@Britze87

ok, ich hatte es mal so gelernt, dass das Lebensalter bei den Erfahrungsstufen eine Rolle spielt.

Apolon  12.12.2017, 13:51
@Heidrun1962a

Und das hast du wo gelernt?

Auf welches Beamtengesetz beziehst du dich denn?

Britze87 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 17:44
@Apolon

@Apolon 

Genau das würde mich wirklich auch interessieren :-)