"Annahme verweigert" - Brief vom BAföG-Amt

8 Antworten

...dann war sicherlich der Brief nicht ausreichend frankiert. Das ist ärgerlich und dein Fehler, aber nun mal passiert. Hebe den Umschlag gut auf, denn er ist der Beweis für dein Bemühen!

Nun wird es schwieriger: Melde dich dort, erkläre die Umstände und bitte darum, aufgrund es Versehens eine Fristverlängerung zu erhalten. Diese wird in der Regel "aus triftigen Grund" auch gewährt, wenn der Grund - in diesem Fall die Rücksendung - auch bewiesen werden kann.

Damit solltest du eine Chance haben, den Fehler doch noch unbeschadet "zu überleben". Damit das zukünftig besser läuft, würde ich mich vorab immer hier nach dem richtigen Portosatz erkundigen: http://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std

Was die anderen schreiben ist schon richtig aber sende eine Kopie des Poststempel von deiner Annahme Verweigert mit, somit solltest du auf der sicheren Seite sein.

VivianeLarina 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 16:55

Werd ich machen! Vielen Dank :-)

chrl1  23.11.2013, 18:35
@VivianeLarina

Bitte dann auch in 24 Stunden entsprechend als "hilfreichste Antwort" bewerten. Vielen Dank.

Wahrscheinlich kannst du das nachreichen. Es wird wohl zu einem kurzen Zahlungsstop kommen, aber wenn noch Anspruch besteht müsste ja nachgezahlt werden.

Vermutlich war einfach nur so wenig Porto drauf. Kommt vor, ist kein Weltuntergang.

VivianeLarina 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 17:19

Danke danke :-) Ich habe wohl einfach nur viel zu sehr Angst! :-D

Wenn irgendwie möglich, sofort zum zuständigen Amt fahren und mit dem zuständigen Sachbearbeiter den Fall klären. Alles andere führt zur Minderung der BaFög-Unterstützung. Telefonisch wird das nicht zu klären sein.

Porto war wohl nicht ausreichend.

Einfach Montag mal beim Amt anrufen.

VivianeLarina 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 16:48

Die Frist ist bis dahin aber schon abgelaufen, oder sehen sie so etwas nicht so kritisch?

Karl10  23.11.2013, 16:53
@VivianeLarina

Irgendeine Frist muss man ja setzen. Da kommt es auf 1, 2 Tage auch nicht drauf an. Macht doch auch nur Arbeit. Und der Postlauf im Haus dauert auch manchmal. Ggf. ist die Kollegin oder der Kollege am Montag gerade im Urlaub, Kind krank, Lehrgang usw.

Sei also ganz entspannt.

VivianeLarina 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 16:54
@Karl10

Alles klar :-) Vielen Dank!

Zackentod  24.11.2013, 11:31
@Karl10

...ganz so locker läuft das beim Amt dann doch nicht...da weckst du falsche Hoffnungen. Eine Fristüberschreitung führt in der Regel zu einer Ablehnung...

Karl10  25.11.2013, 21:49
@Zackentod

Bei einer gesetzlichen Frist hast Du recht. Hier handelt es sich aber um eine vom Sachbearbeiter gesetzte Frist. Die kann man sehr wohl flexibel gestalten und deswegen erwartete ich eine "ganz lockere" Handhabung.

Zackentod  25.11.2013, 22:58
@Karl10

...deine Aussage deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen...