"Annahme verweigert" - Brief vom BAföG-Amt
Liebe Leute, ich habe vor ca. 1 Monat einen Brief vom BAföG-Amt bekommen in dem stand, dass ich einige Formulare bis zum 24.11.2013 schicken muss, sonst wird mein Gehalt gestrichen.
Nun habe ich bereits vor 2 Wochen den Brief abgeschickt, habe ihn heute aber wieder bekommen, auf der Rückseite des Briefumschlages ist ein Aufkleber der Deutschen Post wo "Annahme verweigert" angekreuzt ist.
Was hat das zu bedeuten? Hat das BAfög Amt die Annahme verweigert oder was stimmt nicht?
Das Schlimmste ist, dass die Frist bereits morgen abläuft und ich somit keine CHance habe das wieder hinzuschicken.
Bitte helft mir. Was soll ich tun? :-(
8 Antworten
...dann war sicherlich der Brief nicht ausreichend frankiert. Das ist ärgerlich und dein Fehler, aber nun mal passiert. Hebe den Umschlag gut auf, denn er ist der Beweis für dein Bemühen!
Nun wird es schwieriger: Melde dich dort, erkläre die Umstände und bitte darum, aufgrund es Versehens eine Fristverlängerung zu erhalten. Diese wird in der Regel "aus triftigen Grund" auch gewährt, wenn der Grund - in diesem Fall die Rücksendung - auch bewiesen werden kann.
Damit solltest du eine Chance haben, den Fehler doch noch unbeschadet "zu überleben". Damit das zukünftig besser läuft, würde ich mich vorab immer hier nach dem richtigen Portosatz erkundigen: http://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std
Was die anderen schreiben ist schon richtig aber sende eine Kopie des Poststempel von deiner Annahme Verweigert mit, somit solltest du auf der sicheren Seite sein.
Bitte dann auch in 24 Stunden entsprechend als "hilfreichste Antwort" bewerten. Vielen Dank.
Wahrscheinlich kannst du das nachreichen. Es wird wohl zu einem kurzen Zahlungsstop kommen, aber wenn noch Anspruch besteht müsste ja nachgezahlt werden.
Vermutlich war einfach nur so wenig Porto drauf. Kommt vor, ist kein Weltuntergang.
Danke danke :-) Ich habe wohl einfach nur viel zu sehr Angst! :-D
Wenn irgendwie möglich, sofort zum zuständigen Amt fahren und mit dem zuständigen Sachbearbeiter den Fall klären. Alles andere führt zur Minderung der BaFög-Unterstützung. Telefonisch wird das nicht zu klären sein.
Porto war wohl nicht ausreichend.
Einfach Montag mal beim Amt anrufen.
Die Frist ist bis dahin aber schon abgelaufen, oder sehen sie so etwas nicht so kritisch?
Irgendeine Frist muss man ja setzen. Da kommt es auf 1, 2 Tage auch nicht drauf an. Macht doch auch nur Arbeit. Und der Postlauf im Haus dauert auch manchmal. Ggf. ist die Kollegin oder der Kollege am Montag gerade im Urlaub, Kind krank, Lehrgang usw.
Sei also ganz entspannt.
Alles klar :-) Vielen Dank!
...ganz so locker läuft das beim Amt dann doch nicht...da weckst du falsche Hoffnungen. Eine Fristüberschreitung führt in der Regel zu einer Ablehnung...
Bei einer gesetzlichen Frist hast Du recht. Hier handelt es sich aber um eine vom Sachbearbeiter gesetzte Frist. Die kann man sehr wohl flexibel gestalten und deswegen erwartete ich eine "ganz lockere" Handhabung.
...deine Aussage deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen...
Werd ich machen! Vielen Dank :-)