Ankaufvertrag Kfz Klauseln rechtlich ok?
Hi, hab mir grad mal genau den Ankaufvertrag durchgelesen, den ich gestern beim Verkauf meines Fahrzeuges erhalten habe. Da steht:
"...vorbehaltlich der technischen Überprüfung. Mängelbeseitigungen gehen zu Lasten des Verkäufers."
Hätt ich das gestern gesehen, hätt ich noch mal nachgehakt, aber das war gestern kurz vor Feierabend und ich habe nur meine Daten und die Fahrzeugdaten überprüft.
Wisst ihr, wie "ernst" diese Klausel ist und ob die rechtlich überhaupt koerrekt ist?
M.
8 Antworten
Das ist ein Verzicht auf die Gewährleistung. Wenn du den Vertrag mit einem Händler geschlossen hast, kannst du das über den Hersteller reglen (lassen). Da ist ein Verzicht ungültig. Solltest du das Auto von privat gekauft haben, hast du dir selbst ins Knie geschossen und musst eventuelle Reparaturen selber tragen.
Jep, und beim Händler hat er einen Vertarg unterschrieben, der ihm freie Hand für Reparaturen lässt - zu seinen Lasten!
ich hab das auto bei einem Händler verkauft
Das kann bis zum Rechtsstreit führen. Wieso liest du dir den Vertrag denn nicht VORHER durch???
ich hab nur meine daten und die kfz-daten überflogen, ob alles stimmt. der typ wollte feierabend machen. dumm gelaufen. an sich hab ich ja alles angegeben, im vertrag steht der fuchsschaden. was nicht aufgeschrieben wurde, ist eine schramme, die ich aber erwähnt hab und die sie auch gesehen haben müssten. kann nur hoffen, dass das deren standardklausel ist, und die das nur bei verschwiegenen sachen nutzen. werde das heute noch meinem schwiegervater/kfz-verkäufer zeigen, bei dem ich heut das neue bestelle
Mach dir über die Schramme mal keine SOrgen. Wenn der Käufer will, kann er die Karre sogar auf deine Kosten durchchecken lassen und wer will, findet auch technische Mängel. Das kann von Rostbeseitigung bis zum Zahnriemenwechsel alles sein....
das ist doch aber u.a. Verschleiß, damit hab ich als Privatverkäufer doch nix zu tun. schließlich hat er nen gebrauchtwagen angekauft ohne Garantie
Mit der Klausel kann er das Fhz. in einen technisch einwandfreien Zustand versetzen lassen; auf deine Kosten natürlich. Und ein verschlissener Nockenwellenantrieb, egal ob Zahnriemen oder Kette, gehört da ganz besonders dazu, bei einem Defekt zerlegt es nämlich in der Regel, den Motor. Da er als Händler ja Garantie an einen eventuellen Käufer geben muss, wird er schon versuchen, solche Dinge auszuschließen.
Mängelbeseitigungen gehen zu Lasten des Verkäufers."
Also wenn was an dem Fahrzeug kaputt ist , kommst du für den schaden auf , wenn es so dort steht und du untershcrieben hast , ist das rechtens!
Du hast dich dazu berreit erklärt die kosten zu übernehmen !
Also bitte , wenn es sich um solche eiklen themen handelt , wieso liest du dir den vertrag nicht richtig durch !
Es ist ja dein Geld, also nicht mein pech ....
Dein Schwiegervater ist Kfz-Verkäufer und Du kaufst das neue Auto bei ihm. Warum hat er denn dein altes Auto nicht auch in Zahlung genommen ? Ich habe meinen Schwiegerkindern immer beim Kauf oder Verkauf geholfen. Warum ist er nicht mit zum Ankäufer (Wald-und Wiesenhändler sicher) mit gegangen damit alles richtig läuft ? Der Satzt im Ankaufvertrag ist rechtens und Du darfst dich wahrscheinlich schon mal auf eine nette Reparaturrechnung freuen.
weil sein autohaus nicht so viel zahlen konnte. die großen autohäuser haben da andere vorgaben, als "kleine" Händler, der allerdings kein wald-und-wiesen-händler ist, hab mir da schon ne Kette ausgesucht. leider musste er gestern arbeiten und hatte keine zeit
Ich bin mal neugierig. Was für ein Auto hast Du verkauft und was für ein Auto kaufst Du beim Schwiegervater ? Bezieht sich der "kleine Händler" auf den Schwiegervater oder auf den Ankäufer ?
"kleiner" Händler bezieht sich auf den Ankäufer, ist zwar auch ne Kette, aber kein s.g. Autohaus. Ich habe einen 4,5j Corsa verkauft und nun einen Laguna Grandtour gekauft
Laguna GT, was für ein Baujahr und was für eine Maschine?
2009 2,0 Diesel
@Mayo83, da verstehe ich aber deinen Schwiegervater wirklich nicht. Da hätte ja sogar ich den Corsa in Zahlung genommen. Und das ist ganz bestimmt nicht meine Marke.
naja, er hätte ihn in zahlung nehmen können, aber er hat von "oben" Vorgaben, wieviel er für nen Gebrauchten geben darf. Und das ist weniger, als ich jetzt bekommen hab. er hat den laguna ja schon 40% günstiger gemacht Naja,ist ja alles gut ausgegangen, unter den Antworten unten steht ja mein Ergebnis.
Damit hast du dem Käufer das Recht eingeräumt sämtliche Mängel auf deine Kosten beseitigen zu lassen. Also sowas wie ne Gelddruckmaschine für den Käufer, nur das die Scheinchen aus deinem Geldbeutel kommen. Also, wenn du das nächste Mal ein Auto verkaufst, ruf mich an!!
Technische Mängel heißt, Bremsen runter gefahren, Reifen Runter, Motorschaden, Inspektion fällig oder nicht, Elektrik Probleme. Wird so etwas gefunden, mußt du löhnen für die Instandsetzung. Das andere wie Beulen Kratzer und Rost ist KEIN Technischer sondern ein Optischer Mangel. Ich hoffe, du hast keinen Laguna 2 verkauft. Dann wird es teuer. Ob das aber rechtens ist, bezweifle ich. Die Firma hätte sich den Wagen gleich anschauen müssen und nicht durch diese Klausel auf irgendwann Später verschieben.
Sorry @DonRamon, Du hast die Frage leider nicht richtig verstanden. Er hat das Auto an einen Händler verkauft und nicht von einem Händler. Der Hersteller hat damit schon mal gar nichts zu tun.