Angebot Zeugenschutzprogramm - Aussage ablehnen möglich?

2 Antworten

Grundsätzlich kann Dich keiner zwingen, eine Zeugenaussage zu machen.

Zweitens gibt es bei Gericht auch nicht öffentlich Verhandlungen - und dort gäbe es sicherlich auch die Möglichkeit, sein Antlitz vorm Beklagten zu verbergen.

Ins Zeugenschutzprogramm kann natürlich die Familie mitgenommen werden - bloß je größer die ist, desto schwieriger wird das.

Job und Lebensstil - darüber sollte man mit der Staatsanwaltschaft im Vorfeld verhandeln. Grundsätzlichsollte es einen gleichwertigen Arbeitsplatz geben...

NonNam  28.03.2021, 21:37

Doch selbstverständlich.

Regina3 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 22:10

Geht nicht um mich - Familienvater ist der Zeuge. Frau, 5 Kinder (7 Monate bis 9 Jahre) und die Mutter der Frau lebt bei ihnen (sitzt im Rolli + ist dement). Große Familie??? Für deutsche Verhältnisse vermutlich schon ...

Dichterseele  29.03.2021, 11:52
@Regina3

Dann sollte der Zeuge klarstellen, dass er für die Öffentlichkeit anonym bleiben will.

Naja denke du hast die Möglichkeit abzulehnen, jedoch solltest du vor Gericht aussagen. Solche Menschen die einen Mord begehen sollten Verurteilt werden. Ich würde jedem Raten auszusagen, der deutsche Staat hat ein recht gutes Zeugenschutzprogramm und du solltest helfen, dass die Gerechtigkeit siegt. Alleine zu Ehren des Toten. Aber zum Glück nehmen wir das ganze nur an und natürlich ist das ganze nur rein Theoretisch xD ;D

NonNam  28.03.2021, 21:37

Wie sollte er die Möglichkeit haben, das "abzulehnen"?

BiTzEb  28.03.2021, 21:37
@NonNam

Du kannst eine Aussage verweigern. Keiner muss vor Gericht eine Aussage tätigen

NonNam  28.03.2021, 21:39
@BiTzEb

Ähm. Ich lerne gerne dazu. Beschuldigte/An- bzw. Beklagte können schweigen. Zeugen müssen aussagen. (Außer sie setzen sich der Gefahr aus selber beschuldigt zu werden, oder es geht um nahe Angehörige)

BiTzEb  28.03.2021, 21:41
@NonNam

Naja aber in dem Fall denke ich, dass er auch keine Aussage tätigen kann da er sich ja in Gefahr begibt. Zudem kann er ja auch einfach behaupten, nichts gesehen zu haben.... Also er lehnt dann ja nicht ab, aber was wollen sie den tun?

NonNam  28.03.2021, 21:41
@BiTzEb

Beuge- bzw. Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten.

BiTzEb  28.03.2021, 21:42
@NonNam

Und dann ? Wenn ich danach nicht aussage ?

NonNam  28.03.2021, 21:42
@BiTzEb

Nach 6 Monaten? Dann war es das. Darf auch nicht wiederholt werden.

BiTzEb  28.03.2021, 21:44
@NonNam

Na dann schweigt er 6 Monate und kommt dann frei ohne Zeugenschutzprogramm und ohne jmd. belastet zu haben, was natürlich schlecht ist, da der Täter vlt nicht überführt wird

NonNam  28.03.2021, 21:45
@BiTzEb

Ja. Was stört Dich daran?

BiTzEb  28.03.2021, 21:46
@NonNam

Wie meinst du? Ich würde sagen er sollte aussagen

NonNam  28.03.2021, 21:48
@BiTzEb

Natürlich. Aber was soll der Staat machen? Einen mutmaßlichen Zeugen über 10 Jahre einsperren? Ihn foltern? Es muss doch immer alles verhältnissmäßig sein.

BiTzEb  28.03.2021, 22:05
@NonNam

Ich verstehe unsere Diskussion gerade nicht. Ich würde ihm Raten es zu tun- muss er aber nicht. Ich fände es selber nur richtig es zu tun

NonNam  28.03.2021, 22:43
@BiTzEb

Ja. Nachvollziehbar. Aber der Staat kann nur begrenzt Menschen zwingen. Welche Alternative schwebte Dir vor?