Angebot Zeugenschutzprogramm - Aussage ablehnen möglich?
Angenommen jemand (unbescholtene Zivilperson) wird Zeuge einer heftigen Straftat - sagen wir mal Mord und zwar auf recht heftige Art. Dann geht man ja davon aus, dass diese Person eine Anzeige macht und im Prozess (als Hauptzeuge?) aussagt.
Nun wird dieser Person die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm angeboten und angeraten - sagen wir mal, die Täter gehören einer mafiösen Gruppierung an.
Zeugenschutzprogramm bedeutet aber häufig komplette Aufgabe des bisherigen Lebens - keine (!) Kontakte mehr zu Familie und Freunden, Änderung des Berufs, des Wohnortes (evtl. des Wohnlandes oder gar -kontinents) und häufig enormer sozialer Abstieg ...
Hat ein solcher potentieller Zeuge daher die Möglichkeit, eine Aussage (vor Gericht, aber auch schon bei der Polizei) zu verweigern?
Oder besteht das Recht, die Familie in den Zeugenschutz mitzunehmen?
Das Recht auf einen Lebensstil, der dem bisherigen vergleichbar ist?
Oder hat ein solcher Zeuge schlicht Pech gehabt, war zur falschen Zeit am falschen Ort und sein Leben ist nun eben versaut?
2 Antworten
Grundsätzlich kann Dich keiner zwingen, eine Zeugenaussage zu machen.
Zweitens gibt es bei Gericht auch nicht öffentlich Verhandlungen - und dort gäbe es sicherlich auch die Möglichkeit, sein Antlitz vorm Beklagten zu verbergen.
Ins Zeugenschutzprogramm kann natürlich die Familie mitgenommen werden - bloß je größer die ist, desto schwieriger wird das.
Job und Lebensstil - darüber sollte man mit der Staatsanwaltschaft im Vorfeld verhandeln. Grundsätzlichsollte es einen gleichwertigen Arbeitsplatz geben...
Doch selbstverständlich.
Dann sollte der Zeuge klarstellen, dass er für die Öffentlichkeit anonym bleiben will.
Naja denke du hast die Möglichkeit abzulehnen, jedoch solltest du vor Gericht aussagen. Solche Menschen die einen Mord begehen sollten Verurteilt werden. Ich würde jedem Raten auszusagen, der deutsche Staat hat ein recht gutes Zeugenschutzprogramm und du solltest helfen, dass die Gerechtigkeit siegt. Alleine zu Ehren des Toten. Aber zum Glück nehmen wir das ganze nur an und natürlich ist das ganze nur rein Theoretisch xD ;D
Wie sollte er die Möglichkeit haben, das "abzulehnen"?
Du kannst eine Aussage verweigern. Keiner muss vor Gericht eine Aussage tätigen
Ähm. Ich lerne gerne dazu. Beschuldigte/An- bzw. Beklagte können schweigen. Zeugen müssen aussagen. (Außer sie setzen sich der Gefahr aus selber beschuldigt zu werden, oder es geht um nahe Angehörige)
Naja aber in dem Fall denke ich, dass er auch keine Aussage tätigen kann da er sich ja in Gefahr begibt. Zudem kann er ja auch einfach behaupten, nichts gesehen zu haben.... Also er lehnt dann ja nicht ab, aber was wollen sie den tun?
Beuge- bzw. Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten.
Und dann ? Wenn ich danach nicht aussage ?
Nach 6 Monaten? Dann war es das. Darf auch nicht wiederholt werden.
Na dann schweigt er 6 Monate und kommt dann frei ohne Zeugenschutzprogramm und ohne jmd. belastet zu haben, was natürlich schlecht ist, da der Täter vlt nicht überführt wird
Ja. Was stört Dich daran?
Wie meinst du? Ich würde sagen er sollte aussagen
Natürlich. Aber was soll der Staat machen? Einen mutmaßlichen Zeugen über 10 Jahre einsperren? Ihn foltern? Es muss doch immer alles verhältnissmäßig sein.
Ich verstehe unsere Diskussion gerade nicht. Ich würde ihm Raten es zu tun- muss er aber nicht. Ich fände es selber nur richtig es zu tun
Ja. Nachvollziehbar. Aber der Staat kann nur begrenzt Menschen zwingen. Welche Alternative schwebte Dir vor?
Geht nicht um mich - Familienvater ist der Zeuge. Frau, 5 Kinder (7 Monate bis 9 Jahre) und die Mutter der Frau lebt bei ihnen (sitzt im Rolli + ist dement). Große Familie??? Für deutsche Verhältnisse vermutlich schon ...