Angeblicher Täuschungsversuch Klasse 6 Gymnasium
Hallo zusammen, unser Sohn hat folgenden Fall erlebt: In der Klassenstufe 6 Gymnasium schreibt er eine Französischarbeit. Ganz gegen Ende versteht er eine Frage nicht. Nachdem der Lehrer ihm die Frage zum Verständnis der Aufgabe nicht beantwortet hat, fragt er einen Mitschüler. Die Arbeit an sich ist bis dahin zu ca. 95% beantwortet und fertiggestellt. Der Lehrer sieht, dass unser Sohn mit dem Mitschüler spricht, nimmt ihm das Arbeitsblatt und bewertet diese mit ungenügend! Meine Frage ist diese Vorgehensweise rechtens und verhältnismäßig? Die Arbeit war fast fertig, er wollte auch nicht täuschen, sondern hatte schlichtweg eine Rückfrage zur Aufgabenstellung (diese war auf Deutsch). Dies kann der Mitschüler bezeugen. Bitte um Hilfestellung zu diesem Thema. Vielen Dank M.Scholl
9 Antworten
Absolut in Ordnung, wie der Lehrer reagiert hat. Denn Reden während einer Arbeit ist untersagt und wird als Täuschungsversuch gewertet. Übrigens ganz egal, ob in Deutsch, Französisch oder Arabisch. Für Fragen ist der Lehrer da und nicht irgendein Mitschüler. Und dabei ist es auch egal, wieviel von der Arbeit bereits fertig gestellt war.
ja, leider darf der Lehrer das machen! Alle Lehrer sagen auch immer ganz deutlich, dass man während der Arbeit nicht zu sprechen hat! Der Lehrer weiß ja gar nicht, wie weit die Arbeit schon ausgefüllt wurde und er kann auch nicht wissen, ob Ihr Sohn seinen Mitschüler wirklich nur nach dem Verständnis der Aufgabe gefragt hat. könnte ja jeder sagen.
Der Lehrer muss die Arbeit einsammeln und das als Täuschungsversuch zählen, allerdings darf er die komplette Arbeit nicht mit 6 bewerten, sondern muss (ganz nach seinem Ermessen) die Arbeit nachschreiben lassen, die bis dahin erarbeiteten Aufgaben regulär bewerten oder eine Note abziehen.
Täuschung, Ordnungswidriges Verhalten
Versucht der Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen [...], so wird die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit „ungenügend (6)” [...] bewertet. In leichten Fällen kann die Wiederholung der Prüfungsleistung aufgegeben, die bis dahin erbrachte Leistung bewertet oder von Maßnahmen abgesehen werden.
Moralisch vielleicht ein Problem, aber ich glaube, dass der Lehrer schon recht bekommt.
Wenn er keine weitere Auskunft gegeben hat, dann gibt es dem Schüler dennoch nicht das Recht während einer Überprüfung mit einem anderen Schüler zu sprechen. Der Lehrer kann ja nicht wissen, was er gefragt hat. Kann ja sein, dass er doch nach ner Lösung gefragt hat.
Vielleicht würde es was bringen, wenn sie mit dem Lehrer/in ihres Sohnes sprechen würden? So ein Elterngesprächt bewirkt manchmal Wunder.
Die Arbeit wurde direkt abgenommen?
Das heißt, man weis wie viel er schon beantwortet hat alleine bis dahin. Wenn der Lehrer weis, dass der Schüler vorher in was gefragt hat und kurz darauf halt seinen Banknachbarn, dann kann man da vielleicht Rückschlüsse ziehen! Bei uns war damals die Divise, beim Spicken erwicht, 6, beim Reden erwicht, dufte man die Arbeit zu ende schreiben und dan die Note mal 2 noch bekommen. Das heißt bei ner theoretischen zwei eine 4:)
Bei uns war die Devise, dass man einigermaßen richtig schreiben sollte.
Rückfragen bei einer KIassenarbeit? Doch eigentlich undenkbar, oder?
Entweder man weiß es, oder man weiß es eben nicht. Dann lässt man die Frage offen, aber man schwatzt nicht mit dem Nebenmann.
Wer den Nachbarn fragt, der schummelt. So ist das eben.
Elterngespräch weil der Schüler während der Arbeit einen Sitznachbarn befragt hat? Was sollte das bringen? Nichts. Das Schwatzen und Fragen wird als Täuschungsversuch gewertet.