Anfassen von fremden Eigentum strafbar? (Kinderwagen im Hausflur)
Hallo zusammen,
ich bin ziemlich genervt! Ausganglage: Mehrfamilienhaus, alles Eigentümer, Abstellen von Kinderwagen, Rollern, Blumentöpfe
Mein Nachbar beansprucht den Gemeinschaftsraum (Hausflur) vor unser beiden Wohnungen seit Monaten für sich selbst und sieht das als seine ganz persönliche Nutzfläche. Er stellt hier Blumentöpfe und Kinderroller ab. Nun habe ich mir erlaubt auch einen kleinen Pflanztopf dahin zu stellen. Er räumte ihn weg, weil es ih stört. Es war mir eigentlich egal und ich stellte ihn woanders hin. Nun hatten wir Besuch unserer kleinen Nicht und der Kinderwagen würde neben den seinen Kübeln abgstellt. Durch Zufall habe ich ihn erwischt, wie er den Wagen wieder woanders hingeschoben hat. Reden bringt nichts. Wir haben schon sehr viel versucht. Auch schriftlich in höflicher und sachlicher Form! Es fruchtet einfach nicht bei dem Ar.... Kann ich ihm verbieten mein Eigentum anzufassen? Ist das denn strafbar? Ich will ihn ja nicht gleich anzeigen, aber immerhin drohen, damit dieser Miesepeter entlich aufhört mich und die Hausgemeinschaft zu terrorisieren.
Bitte keine Tipps mit: versuche mit ihm zu reden. Das haben wir alles schon durch. Leider.
Danke für Eure Antworten.
Grüße,
mumpitz13
8 Antworten
Solange er nichts kaput macht ist es nicht strafbar. tja was kann man gegen so einen Depp tun??? Einfach genau so penetrant zu ihm sein? Dann musst du aber damit rechnen das es ziemlich ecklig wird....
Soll ich nun auch anfangen, seine Sachen durchs Haus zu tragen und irgendwo abzustellen, so wir er es mit "unseren" Kinderwagen macht.
Ich meine, meine Nichte ist morgen wieder weg und damit auch der Kinderwagen. Aber wir planen auch mit Nachwuchs. Und was ist dann? Wenn ich jetzt locker lasse, dann habe ich wohl für imemr verzockt...
Kinderwagen in den Fluren abzustellen ist erlaubt, solange es den Fluchtweg und das Passieren der Gänge nicht behindert. Es ist nicht zumutbar, dass der Mieter den K.wagen bis in den Keller trägt….weil täglicher Gebrauch.Auch ein Paar Schuhe vor der Tür sind erlaubt, wenn es den Witterungsverhältnissen entsprechend erforderlich macht bei Schnee usw. die Schuhe draußen wechseln zu wollen. Finde leider im Moment den Paragraphen nicht, weil war auch für mich aus Interesse.
Ich denke, gegen so ein Ar… kann man wenig ausrichten. Jedoch, in der Eigentümerverhandlung können auch solche Sachen besprochen werden und wenn das einstimmig beschlossen ist, dann hat jeder sich daran zu halten. Nur so ist dem Einhalt zu gebieten. Damit sind auch seine Blumenkübel von der Bildfläche weg. Stellst sich nun die Frage, wenn Du mal Kinder bekommst, dann gibt es da von der Gegenseite auch einiges zu wettern. Wegen Kindergeschrei und so. Dann such Dir rechtzeitig die Urteile dazu raus. Mit guten Informationen bestückt hat man einfach bessere Karten.
Der Hausflur ist ein Gemeinschaftsraum der freizuhalten ist. Meines Wissens dürfen dort nur Kinderwagen abgestellt werden. Das er dort seine Blumen hinstellt ist schon ein großes Zugeständnis der Hausgemeinschaft. Ich denke für die sollte es auch sein Verhalten ein Thema sein. Hast Du die Möglichkeit Deinen Kinderwagen anzuschließen??? Ich würde es machen!
Keine Möglichkeit einen Ring an die Wand zu bringen??? Frag mal einen Handwerker! Lass es aber vorher von der Hauverwaltung absegnen! Begründe es mit Diebstahlschutz!
Habt ihr eine Hausverwaltung? Das könnte doch mal in der nächsten Eigentümerversammlung Thema sein: Was darf im Hausflur stehen und wo?
das kenne ich zu gut. endweder ihr geht hin und bekämpft feuer mit feuer. stell seine blumen einfach wo anderst hin oder geht zum anwald.ddas spart nerven. viel glück
leider kann man da nichts irgendwie festketten. Sonst wäre das DIE Lösung!!!