Amtsanmaßung oder nicht?
Hallo hab mich extra wegen dieser Frage hier angemeldet. Folgendes: Wurde letztens von meiner Lehrerin zum Abteilungsleiter meines Jahrganges (welcher zufälliger weise auch mein Klassenlehrer ist) Geschickt. Dieser war allerdings nicht da und dann bin ich zurück zu meiner Klasse gegangen. Ich weiß nicht warum aber ich bin auf die dumme Idee gekommen, ihr zu sagen, dass er mir in allen Punkten recht gegeben hat. Heute kam er dann zu mir und meinte, dass dies Amtsanmaßung seie und er mir einen schriflichen Verweis geben würde. Jetzt meine Frage, hat er recht? Ist das Amtsanmaßung oder komme ich da irgendwie wieder raus?
9 Antworten
Du musst hier zwei Dinge Unterscheiden.
1. Den Verweis
2. Die Amtsanmaßung
zu 1. Wenn du gelogen hast, ist der Verweis gerechtfertigt.
zu 2. Amtsanmaßung kannst du nur begehen, wenn du gegen den § 132 StGB verstößt.
§ 132Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, Nur wenn du dich als Beispiel als Polizist ausgibst und Tätigkeiten vornimmst.
Zu sagen, der Lehrer hat gesagt, stellt keine Amtsanmaßung dar.
Es ist lediglich eine Lüge.
Vielen Dank. Jetzt weiß ich, dass das mit der Amtsanmaßung nicht stimmt. Aber wie komme ich um den Schulverweis herum? Ich sehe ja auch ein, dass das falsch war aber glaube ich nicht das eine Entschuldigung reichen wird...
Normalerweise gar nicht. Versuche doch ein klärendes Gespräch.
Du hast schließlich den Mist gebaut und musst nun dafür gerade stehen.
So hart ist nun mal das Leben.
Du kannst später bei anderen Verstößen auch nciht sagen, "oh, ich habe Mist gebaut, Bitte aber keine Strafe dafür "
Nimm es als Lehre hin und handel in Zukunft danach !!
Ja ich kann nur hoffen dass er noch ein letztes mal darüber hinweg sieht bin im 10. und ein verweis auf dem Abschlusszeugniss is halt nicht so toll
Hart ist das Leben. Man sollte vorher über seine Taten nachdenken. Hinterher ist es dann meistens zu spät.
Nein, der Verweis wird nicht auf dem Abschlusszeugnis stehen. Den kriegst Du per Post.
So, und nun entschuldige Dich bei dem Lehrer und auch bei der Lehrerin und dann ist gut...
Aye Aye Captain
Amtsanmaßung begeht, wer "...unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf...".
Das sehe ich bei deinem Verhalten nicht. Du hast zwar gelogen, aber das ist strafrechtlich nicht relevant.
Wenn er dich also anzeigt, passiert - nichts.
Du hast gelogen - also ist der Verweis gerechtfertigt.
Ja, natürlich ist es das, was denn sonst?
Wie da wieder rauskommst, ist ja wohl ganz einfach: Du entschuldigst Dich in aller Form bei allen Beteiligten, zeigst Einsicht in Dein unvernünftiges falsches Verhalten und Reue - und damit ist es dann aber auch gut; man muss auch nix übertreiben, wir haben alle mal was angestellt in der Schulzeit.
Wenn Du jetzt mit Deiner Entschuldigung durch "geistige Reife" (auf sowas legen Lehrer größten Wert) angenehm auffällst, wird das die Lehrer beeindrucken und sie verzichten auf den Verweis.....mit etwas Glück.
"Amtsanmassung" halte ich für reichlich übertrieben.
Du hast einfach nur (und auch noch ziemlich blöde) gelogen. Aber einen schriftlichen Verweis kann er Dir wohl trotzdem geben.
Kläre das am besten mit seinem Chef (Schuldirektor/in). Auch Du musst Dich nicht bedrohen lassen (als Schüler).
Viel Glück! Und lerne daraus...
Er hat mir zur auswahl gestellt, dass er mich anzeigt oder mir den Schulverweis gibt wenn ich jetzt die anzeige nehme komme ich also ohne Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafe heraus?
HÄ? Dreht der durch? Geh sofort zum Rektor und erzähle dem das mal. Das geht ja gar nicht.
Natürlich solltest Du Dich für Deine blöde Lüge entschuldigen, aber Amtsanmassung ist das definitiv nicht.
Wofür will der Dich denn anzeigen?
Er meinte das, als ich versucht habe mich drum herum zu reden. Er sagte, dass er mich auch anzeigen könnte.
Ja, man muss schon einsehen, wenn man verloren hat. Nicht drum herum reden, einfach entschuldigen, und zwar ehrlich. Er muss erkennen können, dass es Dir leid tut und dass Du es nicht noch einmal tun wirst!
Nimm die Anzeige. Die geht aus wie das Hornberger Schießen.
Ist es nicht doch ein Verstoß, da ich im namen eines Beamten (meinem Lehrer) eine Aussage in seinem Namen getätigt habe?