Amazon storniert Bestellung nach einer Woche. Welche Rechte habe ich?
Guten Tag,
Ich habe auf Amazon am 12. eine limitierte CD bestellt, diese sollte am 16. geliefert werden. Am 17 bekam ich eine Mail, dass sie den Artikel nicht in ausreichender Menge haben und sie versuchen ihn noch zu bekommen.
Nun am 19. bekam ich die Mail, dass sie den Artikel nicht mehr bekommen( was ja logisch ist , da er limitiert ist) mit einer 5€ Gutschrift.
Am 12. gab es den Artikel noch bei allen online Shops zum Kauf.
Nun meine Frage: Hätte ich nicht eigentlich das Recht mir den Artikel.jetzt anderweitig zu besorgen und mir von Amazon den zusätzlichen Betrag erstatten zu lassen?
4 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt nur zu Stande wenn 2 übereinstimmende Willenserklärungen zusammen kommen. Also du willst und sagst Ja, Amazon will und sagt Ja - fertig.
Bei einer Onlinebestellung (= dein Wille das zu kaufen) kommt der Kaufvertrag erst zu Stande wenn dein Antrag auch von der anderen Seite angenommen wird.
Das kann in Form einer Auftragsbestätigung passieren (keine Bestellbestätigung, die ist nur ne automatische Info für den Käufer), was Amazon nicht macht. Oder mit Versand der Ware. Letzteres ist Amazons gängige Praxis. Du bestellst, sie verschicken. Fertig der Kaufvertrag (Versandbestätigung ist die Annahme von deinem Antrag).
Alle Zeit dazwischen steht nur dein Antrag im Raum. Amazon mag zwar versuchen diesen zu erfüllen, aber ein Recht darauf hast du noch nicht.
Kein Kaufvertrag = keine Rechte.
Die 5€ waren reine (kalkulierte) Kulanz von Amazon. Das hätten sie gar nicht machen müssen. Aber ich stimme zu, dass ist ärgerlich und blöd gelaufen. Trotzdem p.P. (persönliches Pech).
Nur der Vollständigkeit halber: Bei einem Kaufvertrag hättest du das Recht von Schadensersatz statt Leistung (nachrangiges Recht) wenn der Verkäufer diesen nicht erfüllen kann (vorrangiges Recht).
Diese Geschichte wann ein KV zustande kommt, sollte man schon wissen. Viele wissen das nicht und denken bestellt = gekauft. Grad bei Preisfehlern (oder Fehler in der Menge) meinen dann etliche ein gutes Schnäppchen gemacht zu haben.
Nö. (Ausnahme eBay)
Ganz grundsätzlich kannst du natürlich auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, wenn dir dieser zugesagt wurde. Das ist am Ende des Tages ein Problem des Verkäufers. Allerdings gibt es exakt zwei Ausnahmen von dieser Regel:
- Der Kaufvertrag wurde unter Vorbehalt angenommen. Exakt das macht üblicherweise Amazon auch. Sprich: Bei limitierten Artikeln geben sie dir gar keine Bestätigung, ihn auf jeden Fall liefern zu können. Man muss hier unterscheiden. Es hätte sein können, dass ein Händler weiß, dass er genau 6000 Stück bekommt und dass er genau die auch ohne Vorbehalt verkauft und ausliefert. Dann wäre auch ein tatsächlicher Kaufvertrag zustande gekommen für die ersten 6000 Besteller. Genau das macht Amazon aber wie gesagt nicht.
- Der Verkäufer tritt zeitnah wegen entsprechender Gründe vom Kaufvertrag zurück. Beispielsweise weil eine Palette vom Laster gefallen ist und man die Waren nicht neu besorgen kann (Limited Edition). Das kann und darf man durchaus. Dann kannst du auch nicht auf der Erfüllung bestehen, es wird rück abgewickelt (Geld zurückgezahlt). Die Erfüllung wird dem Verkäufer unmöglich sein. Allerdings könnte es sein, dass du dir die woanders besorgst und sie 5€ teurer war. Dann könnte der Händler je nach Begründung zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Unterm Strich: Da Amazon das schon oft mit Limited-Editions macht und da nur unverbindliche Vorbestellungen entgegennimmt ohne die Lieferung zu garantieren, wirst du nichts tun können.
Beides ist möglich. Natürlich gibt es verschiedenste Varianten. Es kann auch sein, dass ein Händler den Kaufvertrag gerade nicht annimmt und erst nach Wareneingang entscheidet, ob er ihn annimmt oder nicht. Dann hast du Recht.
Aber bei Amazon ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, denn es liegt eine übereinstimmende Willenserklärung vor. Allerdings war der Kaufvertrag an eine Bedingung geknüpft bzw. an einen Vorbehalt. Die Bedingung war "Genug auf Lager". Wenn die Bedingung erfüllt ist, wird der Kaufvertrag vollzogen. Ohne dass eine weitere Annahme des Kaufvertrages durch Amazon erfolgt.
Ich habe auch schon einige male limitierte Sachen bei Amazon bestellt und habe bisher nie eine zusätzliche Annahmeerklärung des Kaufvertrages erhalten. Amazon schickt dir nur irgendwann die Versandbestätigung zu oder die Absage. Mehr nicht.
Die Versandbestätigung ist die Annahme von Amazon. Ab da hast du einen Kaufvertrag.
Einfach bestellen löst keinen KV aus, denn Angebote sind nur unter bestimmten Bedingungen verbindlich (z.B individuelle Angebote). Ist ein Angebot für die Öffentlichkeit, dann ist idR der Käufer der Antragende.
Mir bekannte Ausnahme ist eBay. Da ist laut AGB ein Angebot verbindlich und die Bestellung macht den KV.
Ab da hast du einen Kaufvertrag.
Na wenn du das sagst. Ich habe wie gesagt bisher immer eine Bestätigung des Kaufs vorab bekommen. Offenbar reden wir von unterschiedlichen Firmen.
Das kann doch jeder handhaben wie er möchte. Eine Auftragsbestätigung ist eine Antragsannahme, am Telefon kann sofort alles mündlich angenommen werden, eine Versandbestätigung ist eine Antragsannahme. Spätestens der reine Versand ist es auch.
Auf jeden Fall ist es kundenfreundlich wenn das Unternehmen sich zwischendurch mal meldet. Im gewerblichen Bereich ist es aber nicht unüblich dass man bestellt und dann kommt die Ware und dazwischen hat man nichts von denen gehört.
Hab ich immer so wenn ich Lebensmittel für die Kantine bestelle. Vormittags schick ich das Fax raus, am nächsten Morgen kommt der LKW.
Wie gesagt: Es gibt mehrere Varianten. Darüber nun zu diskutieren ist müßig. Fakt ist: Amazon konnte das, in dem Bereich herrscht am Ende Vertragsfreiheit, auch gegenüber Verbrauchern. Letztendlich gibt es sogar immer noch die Anfechtung wegen Irrtums (z.B. Hersteller verspricht 6000 Exemplare, liefert aber nur 3000).
Alles andere sind dann fast schon rein akademische Diskussionen für die Uni.
Der TE hat keinen Kaufvertrag. Da gibt es keine Variante bei der er einen hat.
Ich höre hier mal auf, weiter zu diskutieren. Es bringt nichts, solange du dich fernab der Wahrheit bewegst.
Ignoranz macht es auch nicht wahr.
Ab welchen Zeitpunkt ist denn, deiner Meinung nach, ein Kaufvertrag entstanden?
Ich musste das alles in der kaufmännischen Ausbildung lernen, grade ab wann ein KV entsteht und die Rechte und Pflichten der Parteien.
Nochmals: Ein Kaufvertrag entsteht bei zwei entsprechenden übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Kaufvertrag kann an Bedingungen geknüpft sein und er kann auch hinsichtlich Erfüllung an die Zukunft gerichtet sein. Beim typischen Kaufvertrag an der Supermarktkasse prallen Willenserklärung und Vollzug zeitlich aufeinander. Beim typischen Immobilienkauf hast du einen klassischen Kaufvertrag, der an Bedingungen geknüpft ist und dessen Vollzug in der Zukunft liegt, wo also zeitlich der Kaufvertrag und der Vollzug gerade nicht mehr aufeinanderprallen.
Wenn du vehement darauf bestehst, dass ein Kaufvertrag niemals bei limitierten Auflagen einer Ware oder Vorbestellungen vor Warenversand entstehen kann, ist das absurd und hat mit der Realität absolut nichts zu tun.
Es kommt auf die vertraglichen Ausgestaltungen an, wann der Kaufvertrag entstanden ist, ob er vorab entsteht und mit Bedingungen versehen ist oder noch einmal gesondert vom Anbieter angenommen wird oder nicht. Möglich sind sowohl varianten, wo der Händler den Kaufvertrag nicht annimmt und erklärt, er werde ihn erst verbindlich annehmen, wenn er die Ware hat. Genauso wie es möglich ist, den Kaufvertrag sofort für die ersten 6000 Besteller anzunehmen und dann auch zu vollziehen, wenn die Ware da ist.
Beides ist möglich. Beides ist nur eine Frage der vertraglichen Ausgestaltung. Das BGB lässt einem da im Prinzip jede Freiheit.
Ich fragte wann hier beim TE ein Kaufvertrag entstanden sein soll. Alle anderen Fälle interessieren hier doch gar nicht. Ab welchen Zeitpunkt hat Amazon hier den Antrag angenommen?
Und da habe ich schon mal geschrieben, dass Amazon meinem Wissen nach auch bei limitierten Auflagen ein Angebot schaltet, was man mit Bestellung bzw. Vorbestellung als Kunde annimmt. Dass Amazon meinem Wissen nach den Auftrag dann bestätigt, womit der Kaufvertrag zustande kommt und dann nur noch eine Versandbestätigung schickt.
Im übrigen hast du mir pauschal widersprochen und nicht nur auf Amazon bezogen widersprochen.
Ich habe nicht pauschal widersprochen, denn es gibt noch mehr Wege einen Antrag anzunehmen.
Du denkst also, dass jedes öffentliche Angebot von Amazon verbindlich ist?
Dem habe ich widersprochen, weil es nicht stimmt.
Bei anderen Onlineshops genauso. Ausnahme eBay, da steht es in den AGB dass jedes Angebot verbindlich ist.
Wenn du einem Händler schreibst und Angebote möchtest, z.B. für nen Vergleich, und der Händler schickt dir ein Angebot, dann ist das auch gleichzeitig ein Antrag. Mit Bestellung entsteht der Kaufvertrag.
Wenn du im öffentlichen Onlineshop des Händlers ein Angebot siehst und das bestellst, so ist dieses Angebot kein Antrag, sondern deine Bestellung ist der Antrag.
Angebote können verbindlich oder unverbindlich sein. Sind sie verbindlich so kann man mit Freizeichnungsklauseln die Verbindlichkeit einschränken.
Zur Vertragsfreiheit gehört auch immer noch dass sich ein Verkäufer aussuchen kann mit wem er Geschäfte macht.
Grad das dazu gefunden: https://www.internetrecht-rostock.de/kaufvertrag-internet.htm
Ich habe nicht pauschal widersprochen, denn es gibt noch mehr Wege einen Antrag anzunehmen
Naja, das klingt aber so, was du vor 4 Tagen geschrieben hast. Sei es drum.
Du denkst also, dass jedes öffentliche Angebot von Amazon verbindlich ist?
Nochmal: Ich kenne das so, dass es keine gesonderte Annahmeerklärung der Amazon gibt. Daraus abgeleitet ja, ist das Angebot aber nicht automatisch verbindlich. Wieso auch. Die Bestellbestätigung erfolgt nach Prüfung der IT und Amazon belässt es dabei. Die Bestellbestätigung stellt also offenbar die Vertragsannahme dar.
Bei anderen Onlineshops genauso. Ausnahme eBay, da steht es in den AGB dass jedes Angebot verbindlich ist.
Es ist egal, wie es bei anderen Online-Shops ist. Jeder Shop kann das handhaben, wie er will. Es gibt Shops, die verschicken eine Eingangsbestätigung und einige Zeit später eine Auftragsbestätigung, erklären dann, dass erst die eigentliche Auftragsbestätigung die Annahme des Angebots darstellt.
eBay ist doch vollkommen was anderes. Man kauft nichts bei eBay selbst ein.
Wenn du einem Händler schreibst und Angebote möchtest, z.B. für nen Vergleich, und der Händler schickt dir ein Angebot, dann ist das auch gleichzeitig ein Antrag. Mit Bestellung entsteht der Kaufvertrag.
Du merkst nicht, dass dieser Vergleich albern ist? Du merkst nicht, dass es die übereinstimmende Willenserklärung erst mit endgültiger Bestellung gibt? Ich habe noch nie gehört, dass Amazon keine Preise ausweist, man erst nach einem Angebot fragt und dieses dann später eintrifft, man zusätzlich bestellen muss ;-)
Wenn du im öffentlichen Onlineshop des Händlers ein Angebot siehst und das bestellst, so ist dieses Angebot kein Antrag, sondern deine Bestellung ist der Antrag.
Nochmal: Das kann jeder so handhaben, wie er lustig ist. Das BGB schreibt nicht vor, wie der Händler den Ablauf sich vorstellt und ob er jede Bestellung schon als Eintritt in den Kaufvertrag ansieht. Außerdem nochmals: Ich habe deutlich geschrieben, dass mit Bestellbestätigung meiner Meinung nach Amazon in den Kaufvertrag eintritt. Wieso ständig Beispiele, die etwas anderes hergeben und dann dein Rückschluss, dass dies bei Amazon auch damit anders wäre?
Zur Vertragsfreiheit gehört auch immer noch dass sich ein Verkäufer aussuchen kann mit wem er Geschäfte macht.
Alles korrekt. Aber zur Vertragsfreiheit gehört es auch, zu erklären, wann man das Angebot annimmt. Und wenn man jedes Angebot nach eingehender Bestellung automatisch annimmt, weil man die Prüfung der IT überlässt und als Erklärung der Annahme eine Bestätigung automatisch versendet, dann ist das halt so. Dann kannst du dich nicht hinstellen und behaupten, dass ich grundsätzlich daneben liegen würde.
Einen Vorschlag zur Güte: Wenn ich heute Abend Zeit habe, schaue ich mir mal in Ruhe die AGB der Amazon an. Da wird es ja drin stehen, wann der Vertrag angenommen wird.
Bei Amazon stellt die Versandbestätigung die Antragsanahme dar. Das sagte ich schon mal.
Die Bestellbestätigung wird automatisch verschickt (zu jeder Zeit, da prüft niemand was) und stellt keine Antragsannahme dar.
Eine Auftragsbestätigung würde eine Antragsannahme sein, nur verschickt Amazon keine.
Mein Vergleich sollte darstellen dass das eine Angebot individuell an eine Person oder Unternehmen gerichtet ist. Das ist das typische Beispiel für ein verbindliches Angebot.
Das andere war das typische Beispiel für ein unverbindliches Angebot.
Das kaut man zigfach in der kaufmännischen Ausbildung durch. Da du das nicht erkannt hast, gehe ich davon aus dass du keine Ausbildung in der Richtung hattest, oder diese so lange her ist, dass die Hälfte schon weg ist.
Woher kennst du es denn anders?
Ich habe noch mal in den AGB geschaut. In der Tat steht da, dass Amazons Versandbestätigung die Auftragsannahme darstellt. Ich hatte vom Ablauf her etwas anderes erwartet. Insofern hast du nun sogar bezogen auf Amazon Recht.
Aber das ändert nichts dran, dass es anders möglich wäre.
Du hast das Recht, die Stornierung zu akzeptieren.
Im Versandgeschäft gibt es Beschränkungen. "Limitierte Auflage" ist Eine davon. Limitiert heißt, überraschenderweise, dass ein artikel nur in begrenzter Stückzahl vorhanden ist. Sind die weg, gibt es keine mehr. Vorbestellung ändert da gar nix, der Händler kann sich auf Irrtum berufen. Auch zB bei falscher Preisauszeichnung.
Bei Versandgeschäfte nwird ein Vertrag erst dann endgültig rechtsgültig, wen ndie Ware versand wurde.
Und hier handelte es lediglich um ein RESERVIERUNG, nicht um einen Kauf. Da würdest du sogar in einem Ladengeschäft in die Röhre gucken.
nein; ein gültiger kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, der verkäufer hat deine bestellung abgelehnt.
Es ist aber kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Amazon hat den Antrag des Käufers abgelehnt.