Am vor 2 Std gekauften Auto geht die Motorkontrollleuchte an?
Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem.
Vor 2 Stunden habe ich ein Auto gekauft und jetzt ist die Motorkontrollleuchte an gegangen.
Das Auto fährt zwar ohne Probleme aber es ist ja was faul.
Habe ich irgendwie Rückgaberecht?
Das Auto ist von Provat an Privat verkauft worden.
6 Antworten
sehr schwierig ... rein theoretisch müsstest du nachweisen, dass der Verkäufer Kenntnis von dem Motorproblem hatte und es dir absichtlich verschwiegen hatte. Wenn es denn überhaupt so war, durchaus kann das Problem erst jetzt aufgetreten sein.
Da der Verkäufer keine Garantie geben kann, hast du leider auch keine.
Vorsatz und Täuschung beim Verkauf müsstest du nachweisen, wenn du es zurückgeben wollen würdest
Mein Tipp, fahr in die Werkstatt und lass erstmal nur den Motor auslesen. Vielleicht ist es ja nur eine Kleinigkeit. Ob du eine Reparatur veranlasst, kannst du ja dann immer noch entscheiden
ein kleines Problem
Das könnte untertrieben sein....
Ein Rückgaberecht existiert nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten ist der Privat-Privat-Verkauf ein "gekauft wie gesehen" - Angelegenheit.
Der Verkäufer kann genauso behaupten, er hätte niemals Probleme gehabt und diese Leuchte nicht einmal aufflammen sehen.
Schwierig, das zu beweisen.
Natürlich kannst Du zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen - und auch die Sache vor Gericht bringen - aber dazu würde ich Dir nur raten, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, die den Bereich "Vertragsrecht" abdeckt.
Grüße, ------>
Wenn DU es jetzt weiterverkaufst? So nach dem Motto "Dumm-di-Dumm, alles ok, super Auto - ich weiß von nix!" ..... ?
Ein seriöser Händler würde das Auto vorher checken und eventuelle Mängel wahrscheinlich feststellen.
Bei "was geht, was ist letzte Preis" auf dem Schotterparkplatz würde es vermutlich keiner sofort merken, erst später.
Dann kann es sein, dass Dir der "freundliche Händler" gründlich auf den Sack geht (mit Brüdern usw) oder er die Schultern zuckt und die Karre dem nächsten ahnungslosen Blödmann aufschwatzt.
Erstmal Fehler auslesen lassen, kann auch ne Kleinigkeit sind. Aber wenn es schwer ist, muss man nachweisen, dass eine Täuschung vorliegt, würde mich da ansonsten an ein Anwalt wenden.
Wenn was faul ist, was der Verkäufer verschwiegen hat, hast Du meiner Meinung nach trotz Privatverkauf ein Rückgabe - oder Reparaturrecht - aber ich würde erstmal den Fehlerspeicher auslesen lassen, meistens ist damit alles erledigt.
Fahr doch erstmnal in die Werkstatt und lass prüfen was ist ....
Wie sieht es aus wenn ich das Auto an einen Händler verkaufe und dann ein Fehler rauskommt?