Altöl und andere Chemikalien von Standort A-B transportieren, darf ich das?
Guten Tag, und zwar habe ich folgendes Problem,ich bin ein Stift in der Probezeit der jetzt jeden Tag 200 km zu unserem alten jetzt geschlossenen Standort fahren darf um dort das ganze Altöl,Waschchemie,(200- 300 Liter alles zusammen) in einem stinknormalen kleinen kastenwagen auf palletten zu unserem anderen Standort fahren darf.Unser Abteilungsleiter hat gemeint das ist in Ordnung,aber da haben mich heute meine Kollegen an der Arbeit heute des besseren belehrt und gemeint das darf ich garnicht auf öffentlichen Straßen ohne Gefahrengut Kennzeichnung befahren.Ich bin 18 und habe meinen Führerschein seit ein paar Monaten,daher noch in der Probezeit.Ich denke meine Sorgen sind wohl berechtigt.Nächstes Mal soll ich Gasflaschen liegend auf umgedrehten Palleten mitnehmen und ICH MÖCHTE WIRKLICH NICHT MEINEN FÜHRERSCHEIN VERLIEREN.Ich hoffe das mir das jemand schnell und gut erklären kann.Ich danke im Vorraus.(Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten)
2 Antworten
Den Transport von Gefahrgut auf der Straße regelt international die europäische Vorschrift ADR. Gemäß ADR gibt es (beim Transport von kleineren Mengen Gefahrgut) eine "1000-Punkte-Regelung". Dabei wird jedes Gefahrgut gemäß der zu transportierenden Menge in Punkte umgerechnet. Beispiele: Du sollst 300 Liter Altöl transportieren. Altöl hat gemäß ADR den Faktor 1, macht also 300 Punkte. Dazu kommen noch 60 Liter Kraftstoffe (Benzin) mit dem Faktor 3, macht also 180 Punkte - das sind zusammen 480 Punkte. So darfst Du auf maximal 1000 Punkte kommen, damit Du das Gefahrgut ohne ADR-Schein und Kennzeichnung des Fahrzeugs (Quadrat orange) befördern darfst.
Um also zu wissen, ob Du diese Sachen ohne besondere Schulung (ADR-Schein) bzw. Kennzeichnung des Fahrzeugs (Quadrat orange) fahren darfst, benötigst Du schon einige weitreichendere Kenntnisse. Hier gebe ich Dir nur mal einen ersten Link zum Nachlesen: http://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/hwk/betriebsberatung_dokumente/gefahrstoffe_20121128/gefahrstoffe_schneider_transport.pdf
Schau mal hier, unter Kleinmengentransport. http://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/trans Evtl. googelst Du mal nach Eurer Branche, vielleicht gibt es Sonderreglungen für Euren Bereich. Gasflaschentransport ist genau geregelt, auch dabei hilft Google.
Danke, Das ist genau das richtige! Und ich weiss das man Google benutzen kann aber da habe ich nicht das richtige gefunden.