Alterssichtprüfung (DHL) auch mit Behindertenausweis?
Die DHL hat folgenden Passus auf ihrer Homepage: "Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation."
Ein 'amtliches Lichtbilddokument' ist doch auch der Behindertenausweis, da er ja nun mal auch von einem Amt (hier VersorgungsAMT) ausgestellt wird und Foto hat...
Warum kaprizieren sich alle auf den Personalausweis?? Wird doch gar nicht gefordert..
3 Antworten
Gefordert wird ein Ausweis, der die Volljährigkeit des Inhabers nachweist. Das kann Ein Personalausweis oder Führerschein sein. Einen Schwerbehindertenausweis sollte meines Erachtens auch gelten, da ja das Geburtsdatum des Inhabers drauf steht und das vom Versorgungsamt geprüft wurde. Ich denke, es liegt dann eher im Ermessen des Zustellers, ob er den Schwerbehindertenausweis gelten lässt oder auf Vorlage des Personalausweises besteht.
Wenn der Zusteller zu Altersprüfung eine Personalausweis oder Reisepass verlangt hast Du eins der Dokumente vorzuzeigen, alles andere muss er nicht akzeptieren. Du kannst von einem Paketboten nicht erwarten dass er weiss wie ein Schwerbehindertenausaeis, ein Angelschein oder sonstwas, aussieht. Er hat somit keine Möglichkeit eine Fälschung zu erkennen.
Warum kaprizierst du dich so? Einen Personalausweis hat jeder. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Es geht aber doch nur um eine AlterSICHTprüfung und nicht um eine Identitätsprüfunf!!! D.h. wenn der Empfänger SICHTBAR älter als 18 ist, kann sie sogar entfallen (die Sichtung!).