alter Wintergarten defekt und nicht mehr reparabel - muss ich ihn als Vermieter neu bauen?

6 Antworten

Ist der Wintergarten mitvermietet gilt Folgendes:


§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1 Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

 2 Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

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Wenn dem Mieter lediglich eine Mitnutzung erlaubt wurde muss man als Vermieter nur darauf achten, dass es keinen Mangel gibt der zu Unfall oder Verletzungen führen kann.



steffinamaste 
Beitragsersteller
 08.07.2017, 20:57

Danke, lässt sich das Problem möglicherweise nach Abriss und nach Einrichtung einer überdachten Terrasse auch mit einer Mietminderung lösen?

johnnymcmuff  08.07.2017, 21:11
@steffinamaste

Du meinst also ob man dem Mieter anbieten kann, dass er weniger zahlt?

Ist der Wintergarten mitvermietet,  hängt es vom Mieter ab ob und auf was er sich einlässt.

Wenn Dein Mieter darauf besteht und Du weigerst Dich wieder einen neuen Wintergarten zu bauen, kann er die Miete um einen etwas größeren Prozentsatz mindern. Ohne recherchiert zu haben, würde ich mal sagen:

Die Wohnung ist ansonsten in vollem Umfang nutzbar. Das Komfortelement Wintergarten steht nicht mehr zur Verfügung. 15%?

Wieviel macht das in Euro aus? 100 je Monat? Kosten neuer Wintergarten 40000 €? = 400 Monte = 35 Jahre geminderte Miete?

Da würde ich folgendes vorschlagen: Frag den Mieter ob er mit 10 % geminderter Miete einverstanden ist. Wenn nicht, frag oder warte ab, wieviel er deswegen mindern würde.

Andernfalls: Wenn Du wieder einen Wintergarten baust und damit die Einkommenssteuer drücken kannst, zahlt einen Teil das Finanzamt mit. Nach Fertigstellung versuchst Du die Miete um einen odentlichen Betrag zu erhöhen. Nicht wegen Modernisierung, sondern ganz normal Deinen Spielraum ausnutzen. Vielleicht kommten mehr als hundert € Erhöhung je Monat raus. Das wird der Mieter zahlen oder eben nicht. Und wenn er das dann nicht zahlen will, obwohl die Marktsituation das her gibt, muss er sich was anderes suchen und du vermietest Wohnung/Haus noch einmal etwas teurer und so bekommst Du dann auch die Refinanzierung hin.

Achte dann beim Neubau auf sehr gute Qualität, sodass der Wintergarten nicht wieder verrotten kann.

Wenn der Wintergarten Teil der Mietsache ist, musst du ihn auch in Ordnung halten (bringen).

Du bekommst ja auch Miete dafür.

Vermietet oder nur Mit-Nutzung erlaubt?

Wenn vermietet, musst du ihn neu bauen oder eine dauerhafte Mietminderung akzeptieren.

Rede mit deinem Mieter, ob er, wie du vorschlägst, mit einer überdachten Terrasse und damit verbunden einer deutlichen Mietsenkung einverstanden wäre.

Muss er aber nicht akzeptieren, da diese Terrasse im Gegensatz zu einem Wintergarten im Winter eben nicht nutzbar ist.

Wenn mitvermietet, stehst du in der Pflicht (s. Antwort von johnnymcmuff).

Sollte der Mietvertrag noch nicht abgeschlossen sein, könntest du ihn zurückbauen und die Wohnung ohne Wintergarten vermieten.