Alter Fahrzeugbrief - Anmeldung neues Auto
Also:
Ich möchte gern ein Auto anmelden. Es existiert nur ein alter Fahrzeugbrief! Das Auto hatte bis jetzt nur EINEN Besitzer und das Auto wurde 2013 stillgelegt. Vorher niemals den Halter gewechselt etc. Auto Erstzulassung: 1999. Es gibt keinen Fahrzeugschein!!!! Ich wohne in Berlin und das Auto soll auch in Berlin angemeldet werden. Achso TÜV ect. ist vorhanden und alles gut!
So, nun folgende Frage: Ist es richtig, dass ich das Auto ohne Fahrzeugschein anmelden kann, weil ich den alten Fahrzeugbrief habe? Im Netz kann ich dazu nichts wirklich finden. Da heisst es nur, dass man dazu die Zulassungsbescheinigung 1 braucht! Also das ist mir klar, ABER da es noch der alte Fahrzeugbrief ist, wurde wohl (also laut lesen im Netz) der Fahrzeugschein einbehalten?!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Vielen Dank!!!
5 Antworten
Das ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug einen alten oder neuen Brief hat. Wenn das Fahrzeug 2013 abgemeldet wurde , wurde auch der Schein mit herausgegeben. Bis 31.12.2006 wurden die Scheine eingezogen und eine Abmeldebscheinigung erstellt. Seit 02.01.2007 werden die Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen mit dem Hinweis "Fahrzeug abgemeldet" wieder ausgegeben.
Wenn Du der alte Halter warst, ist das gar kein Problem, dann kannst Du erklären, dass Du den verbummelt hast. (Würde ich auch tun, wenn ich den Wagen so gekauft hätte) I.d.R. reicht so eine eidesstattliche erklärung, dass man den verbummelt hat und dann gibt es neue Papiere.
Ist das sicher, dass der alte Fahrzeugbrief reicht? Ich habe letztes Jahr mein erstes Auto angemeldet und da hatte ich beides in "neuer" Ausfertigung! Also Zulassungsbeschinigung 1 und 2.
Das heißt, ich habe mit den "alten" Papieren und Verfahren keine Erfahrung!
Der Fahrzeugschein wird bei der Abmeldung einbehalten. Und du kannst den Wagen auch mit einem alten KFZ Brief wieder anmelden.
Fahrzeugschein wir bei Abmeldung einbehalten. Die entwerten den alten Brief und stellen dir die neuen Papiere beim Anmelden aus. So hab ich es in Erinnerung. Zur Not rufst kurz dort an, die helfen gern wenn man freundlich ist.
Damit ist der "Brief" gemeint und somit, ran und viel Glück. TÜV-Beleg und Perso und Vers. nicht vergessen.
Zulassungsbescheinigung Teil I wäre der Schein, der Brief wäre die Zulassungsbescheinigung Teil II.