Alter (abgelaufener) Reisepass unauffindbar - entstehen bei der Verlustmeldung Extrakosten?
Ich habe heute einen Reisepass beantragt. Nun muss ich ja meinen alten bei Abholung heoretisch abgeben. Da ich den aber 2006 zuletzt benutzt und er seit 2009 auch abgelaufen ist, tu ich mich schwer den nach 3 Umzügen zu finden.
Mir wurde gesagt, dass ich bei Abholung meinen alten Pass als verloren angeben kann und dann wird wohl eine Fahndung bei der Polizei nach dem alten eingeleitet (der dann natürlich nicht mehr benutzt werden darf - ist ja aber auch eh abgelaufen).
Nun meine Frage: Kommen deswegen zusätzliche Kosten auf mich zu?
Als ich mal meinen Führerschein verloren hatte, kostete mich die Eidesstattliche Erklärung auf der Führerscheinstelle ca. 30€ extra.
Wenn mich das nichts extra kostet würd ich gern vermeiden meine gesamte Wohung auf den Kopf zu stellen, wenn der Pass womöglich sogar im Altpapier oder Müll gelandet ist.
(Wie lange ist man rechtlich überhaupt verpflichtet sowas aufzuheben? Gilt da auch eine Frist von 10 Jahren oder so? Sodass man z.B. spätestens 2019 gar nicht mehr verlangen könnte, dass ich den vorlege, weil er ja bereits 10 Jahre abgelaufen ist?)
2 Antworten
Die Verlustmeldung bei der Polizei kostet nichts. Zusätzliche Kosten dürften auch nicht auf dich zukommen. Leidglich deinen neuen Reisepass musste halt bezahlen.
Nein, es kommen keine Kosten auf dich zu. Du bist auch nicht verpflichtet, den alten Pass abzugeben.