Alte Stromleitungen ( Frage siehe unten)?
Ich habe sehr alte Stromleitungen , meine Vermieterin hat gesagt, dass Sie die Mietpreise drastisch erhöhen müsste, wenn Sie die neu machen würde. Deswegen denke ich wird Sie nichts machen, allerdings war ein Elektriker bei mir und der meinte es wäre dringend nötig was zu machen. Jetzt weiß ich nicht wirklich was ich tun kann.
Vielen dank schon mal für Eure Hilfe :)
7 Antworten
du bist hier in einer sehr besch....eidenenen Position.
so lange die elektroanlage noch, nach den zum zeitpunkt der errichtung geltenden regeln funktioniert und auch betriebssicher ist, muss die vermieterin tatsächlich nichts unternehmen.
nehmen wir mal an, du kaufst einen alten klapprigen Model T und beschwerst dich hinterher beim verkäufer, dass du damit auf der autobahn keine 180 fahren kannst.
ist leider nun mal so.
was deine vermieterin angeht, sie hat kein recht dir deine miete zu erhöhen, wenn die elektroinstallation erneuert wird. das gilt nicht als verbesserungsmaßnahme z.B. im vergleich zu Dämmmaßnahmen, sondern lediglich als Instandhaltung.
so weh mir das tut, aber du hast effektiv nur drei optionen....
- drauf hoffen, dass es eines tages den knall tut, und garnichts mehr geht, dann MUSS die vermietrin tätig werden.
- dir eine andere bleibe suchen
- damit leben, dass du eben nicht mal eben gleichzeitig den toaster und die kaffemaschine benutzen kannst,
noch zwei tipps zum Abschluss: fürs bad kannst du dir einen fi schalter zum zwischenstecken kaufen, den gibts im baumarkt schon für um die 20 €
WENN eine erneuerung der elektroinstallation ansteht, dann solltest du dir überlegen, ob es nicht besser wäre, das feld zu räumen. die wohnung wird dabei nämlich ausschauen wie Dresden 45 und die renovierung nach Abschluss der arbeiten bliebe an dir hängen.
lg, Anna
Die Elektroanlage muss zwingend so beschaffen sein, dass der gleichzeitige Betrieb von zumindest einem Großgerät und einem weitern Verbraucher möglich ist. Wenn das nicht so ist, liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt, ab Kenntnis des Vermieters davon. 10% sehe ich mindestens als angemessen.
Der Vermieter muss den Mindeststandard also auf seine Kosten herstellen lassen. Dafür bitte eine Frist von einem Monat setzen. Bleibt er untätig, ab dem Folgemonat über einen weitern Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das in Höhe des Dreifachen des Minderungsbetrages. Zusammen wären das dann 40% der Miete. Damit wird der Druck auf den Vermieter erhöht, tätig zu werden.
Ist dem Mangel dann irgendwann abgeholfen worden, ist der Zurückbehalt nachzuzahlen.
Die vorstehende Verfahrensweise dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis geben bzw. ankündigen. Damit weiß er, warum du weniger Miete zahlst.
Hier ein Link mit umfassender Information zur Beantwortung deiner Anfrage:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-mieter-kann-ausreichende-stromversorgung-verlangen_258_82532.html
Die Frage, ob du was tun kannst, hängt davon am, ob es tatsächlich bereits technische Probleme gibt bedingt durch die Leitungen. Allein nur dass die Leitungen alt sind genügt nicht.
Bei technischen Problemen ist dies ein Mangel, und der Vermieter muss diesen im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht beseitigen. Du kannst dann also die Vermieterin dazu auffordern.
Eine Mieterhöhung ist durch den Tausch der Leitungen nicht gerechtfertigt. Denn es handelt sich dabei nicht um eine Modernisierung, sondern um eine Instandhaltung, um den beriebsfähigen Zustand zu erhalten.
Da gibt es schon einige, es gibt keinen Fi Schalter und , wenn ich z.B. Toaster und Kaffeemaschine an mache, fliegt die Vorsicherung schon durch :( . Der Elektriker sagte wohl zu Ihr , er muss alles neu machen, angefangen unten am Verteilerkasten und das soll wohl viele tausend Euro kosten..
Okay, dann muss die Vermieterin das in Ordnung bringen. Tatsächlich auftretende Probleme musst du nicht hinnehmen und du kannst zur Beseitigung auffordern.
Ein Vermieter sollte für Reparaturen ja auch immer was zur Seite legen. Gerade an einem älteren Haus kann immer mal was sein.
Ein Grund für eine Mieterhöhung ist das jedenfalls nicht.
Wo ist das Problem? Eine Kaffeemaschine und Toaster nicht gleichzeitig betreiben zu können stellt keinen Mangel dar.
Wenn Wohnungen angemietet werden bei denen die Elektroinstallation alt ist ( nicht schadhaft ), dann kann der Mieter zwar eine belastbarere Installation verlangen, aber der Vermieter hat das Recht dies zu verweigern.
Ein modernere und umfangreichere Elektroinstallation rechtfertigt dann sehr wohl einen höheren Mietzins.
Sollte allerdings eine Gefahr von der Elektrik ausgehen oder ein Defekt vorliegen, dann ist der Vermieter in der Pflicht das ohne weitere Kosten für den Mieter instand zu setzen.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Elektroanlage sicher ist ( gemäß den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung ) und keine Defekte ( Lichtschalter funktioniert nicht o.ä.) hat, kann die Elektroanlage weiter betrieben werden.
Die Aussage des Elektrikers:
es wäre dringend nötig was zu machen
kann auch so verstanden werden: Die Anlage ist alt und sollte auf den neusten Stand gebracht werden.
Alt bedeutet nicht gleich unsicher.
Auch wenn ich weiß, dass diese Antwort vielen nicht gefällt, es ist die Rechtslage und nicht mein Wunschdenken ( ich hätte lieber in jeder Wohnung neue Elektroinstallationen ).
Das höchste deutsche Gericht ( BGH ) hat sogar entschieden das Vermieter Elektroanlagen nicht regelmäßig überprüfen müssen:
http://www.elektroinnungberlin.de/fileadmin/eh-bb/dateien/pdf/BGH-Urteil.pdf
Einen fröhlichen guten Tag,
die Frage die sich ein Elektriker immer wieder stellen muss neben der elektrischen Sicherheit ist diese:
Wird die bestehende elektrische Anlage unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehen- den Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt war, weiterhin betrieben.
Deine wohl eher nicht ......
Es ist eben nicht mehr so wie vor 50 Jahren, dass nur ein elektrisches Gerät betrieben wird sondern mehrere gleichzeitig.
Lade dir mal bitte folgende Broschüre hier runter
Bestandsschutz in der Elektroinstallation
und dann ab zum Vermieter / Mieterschutzbund und das gemeinsam klären.
http://www.iv-krause.de/industrievertretung/service/informationen-und-vorschrift...
Viele Grüße der
Luft-i-Kuss
Wo ist das definiert? Ich zweifel die Tatsache nicht an, würde das gerne in Kundengesprächen mit anführen. Ohne Beleg wird einem nicht immer geglaubt. Gibt es einen Gesetzestext oder ein Urteil hierzu?