Als Bauingenieur kann man sich auch in die Architektenkammer einschreiben lassen. Darf man sich dann auch Architekt und als Architekturbüro bezeichnen?
3 Antworten
Eine interessante Frage...
Also die Ingenieure (meistens Statiker) die ich kenne mit Bauvorlageberechtigung, nennen sich nicht Architekt und auch nicht Architekturbüro; deshalb vermute ich mal, dass das nicht geht.
NEIN - Architekt ist ein geschützter Titel.
Soweit mir bekannt war das früher ein ungeschützter Beruf, ob das heute noch so ist weiß ich nicht.