Als Bauingenieur kann man sich auch in die Architektenkammer einschreiben lassen. Darf man sich dann auch Architekt und als Architekturbüro bezeichnen?

3 Antworten

Eine interessante Frage...

Also die Ingenieure (meistens Statiker) die ich kenne mit Bauvorlageberechtigung, nennen sich nicht Architekt und auch nicht Architekturbüro; deshalb vermute ich mal, dass das nicht geht.

NEIN - Architekt ist ein geschützter Titel.

Soweit mir bekannt war das früher ein ungeschützter Beruf, ob das heute noch so ist weiß ich nicht.