Als 15 Jähriger Anzeige aufgeben?

9 Antworten

Hallo BlackHawk99,

viele meiner Vorredner schmeißen hier mit den beiden Begriffen:

  1. Strafanzeige
  1. Strafantrag

um sich, vergessen dabei aber überhaupt erst einmal zu erklären, was der Unterschied, zwischen Strafantrag und Strafanzeige ist.


STRAFANZEIGE

Eine Strafanzeige ist lediglich eine Mitteilung an die Polizei über eine strafbare Handlung. Nicht mehr, nicht weniger.

Die Mitteilung, dass Jemand eine Straftat begangen hat, darf jeder, egal wie alt derjenige ist an die Polizei geben. Das kann sogar ein Kind und natürlich erst recht ein Jugendlicher von 15 Jahren.

Sobald die Polizei erst einmal Kenntnis von der Straftat erlangt hat, ist sie auch verpflichtet zu ermitteln.

Übrigens, eine Strafanzeige kann man NICHT zurücknehmen. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von der Straftat, darf nur der Staatsanwalt das Verfahren einstellen.


STRAFANTRAG

Grundsätzlich wird erst einmal jede Straftat von der Polizei verfolgt.

Das Gesetz sagt dazu aus, das Straftaten grundsätzlich immer verfolgt werden, es sei denn das Gesetz sagt was anderes aus.

Bei Straftaten wie zum Beispiel die einfache Körperverletzung steht expliziert im Gesetz drin, dass die einfache Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt wird.

Und jetzt kommen wir wieder zu Deiner Frage.

Handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt was Du anzeigen willst, dann musst Du:

  1. in der Regel der Geschädigte sein (gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. bei Polizisten, wo auch deren Vorgesetzter den Strafantrag stellen kann
  1. Volljährig, sprich mindestens 18. Jahre alt sein um den Strafantrag stellen zu können. Bist nur 15 Jahre alt, muss Dein Erziehungsberechtigter den Strafantrag (mit) unterschreiben. Du selber kannst den Strafantrag ohne Erziehungsberechtigten nicht unterschreiben.

Und noch was. Im Gegensatz zur Strafanzeige, kann man den Strafantrag jederzeit wieder zurückziehen. Hast Du den Strafantrag aber erst einmal zurückgezogen, kannst Du ihn kein zweites mal stellen.


War jetzt ein etwas längerer Text, aber ohne Dir den Unterschied, zwischen Strafanzeige und Strafantrag zu erklären, ist die Frage nicht zu beantworten.

Schönen Gruß
TheGrow

Lkwfahrer1003  23.07.2014, 19:38

Aber die Frage ist nicht was der Unterschied zwischen Anzeige und Antrag ist ....sondern ob sie als 15 jährige jemanden Anzeigen kann und das kann sie ......

Aber wenn ich hier die Antworten so lese ..... ist deine die ALLERBESTE !!!!!

Jetzt sollte es auch ein paar andere verstehen !

DH !!!

Was spricht dagegen dir deine Eltern zu schnappen und das mit denen zu besprechen und dann gemeinsam über eine Anzeige nachzudenken?

Wenn du Probleme mit deinem Eltern hast solltest du evtl überlegen dir anderweitig Hilfe zu suchen.

BlackHawk99 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 17:46

Ich mein jetzt zB wenn meine Eltern nich da sind

TeddyLou  23.07.2014, 18:53
@BlackHawk99

Was spricht dagegen so lange zu warten? Wenn akute Gefahr besteht sollte man sowieso den Notruf wählen und ansonsten am besten immer mit einem Erziehungsberechtigten. Ich denke, dass es trotzdem möglich sein wird.

Natürlich darfst du Strafanzeige stellen .... dieses Recht hat jeder !

Allerdings für einen Strafantrag wirst du deine Eltern brauchen !

Ja ab 14 Wenn und Warum willst du anzeigen

BlackHawk99 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 17:45

Tierqüalerei, Umweltverschmutzung, illegale Giftstoffentsorgung

Turbomann  23.07.2014, 18:05
@BlackHawk99

@ BlackHawk99

Habe dir eben auf deine andere Frage geantwortet.

Wenn das den Tatsachen entsprechen sollte, dann können deine Eltern eine Anzeige machen. Aber dazu müssen sie das auch beweisen, ansonsten passiert gar nichts und es gibt Ärger mit dem Nachbarn.

So schnell wie du denkst, kommt dein Nachbar nicht in den Knast

Ja, das darfst du, aber achte darauf, dass auch alles der Wahrheit entspricht, sonst kannst du auch Probleme bekommen.

assassine1908  23.07.2014, 17:44

Nein du bist nicht voll jährig und musst deswegen einen Erziehungs berechtigten haben

Aliha  23.07.2014, 18:14
@assassine1908

Lediglich für einen "Strafantrag" ist bei Minderjährigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn ein 15jähriger von einer Straftat Kenntnis erhält, kann er selbstverständlich Anzeige erstatten und die Polizei wird dann gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen.

Lkwfahrer1003  23.07.2014, 18:16
@Aliha

So isses ..... DH

BlackHawk99 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 17:42

Also ohne ne Unterschrift eines erziehungsberechtigten?

Askaan66  23.07.2014, 17:44
@BlackHawk99

Ja, auch ohne Unterschrift.

Aliha  23.07.2014, 18:15
@BlackHawk99

Ja, für eine Strafanzeige brauchst du keine Unterschrift, für einen Strafantrag schon.