Allianz möchte den SV-Gutachter nicht bezahlen, was kann ich machen?
Allianz möchte den SV-Gutachter nicht bezahlen, was kann ich machen? Ich habe extra angerufen und der Herr von der Sachbearbeitung sagte mir, ob er mir einen Gutachter schicken soll da ich am Unfall unschuldig bin oder ob ich mir einen nehmen möchte. Ich habe mich fürs letztere entschieden. Ein paar Tage später habe ich nochmals eine Mitarbeiterin angerufen und das Aktenzeichen von der Polizei durchgegeben. Sie fragte mich auch nach einem Gutachter. ich sagte, dass ich schon einen habe. Jetzt kommt die Allianz und wirft mir vor, dass ich eigenmächtig einen Gutachter genommen hätte und auch der Mitarbeiterin gesagt hätte, dass ich schon einen Gutachter habe - was ja auch stimmt. Nur hatte ich zuvor schon die Allianzversicherung angerufen gehabt. Ich wurde in einem automatischen Anschreiben angeschrieben, dass wenn ein Laie erkennen kann dass es sich nur um einen leichten Schaden oder Bagatellschaden handelt ich einen Kostenvoranschlag hätte einholen müssen. Da er mir aber rückwärts auf meinen BMW, 3 J. alt und 75000km gefahren ist (16500Euro Wiederbeschaffungswert) und ich eben nicht erkennen konnte, dass es sich um einen Bagatellschaden oder um eine leichte Beschädigung handelt, nahm ich den SV-Gutachter. Schließlich musste ich davon ausgehen, dass auch unterhalb der Stoßstange der Rahmen was abbekommen hat. Schließlich hat das Auto ordentlich gewackelt und nicht nur die Stoßstange berührt. Der Schaden war 854 Euro zzgl. MwSt. Schließlich musste ich das Gutachten auch machen wegen Wertminderung, wenn der Rahmen was gehabt hätte, hätte es diese mit Sicherheit gegeben, da das Fahrzeug noch keine 5 Jahre alt ist und noch keine 100.000km auf dem Tacho hat.
Ich komme mir von der Allianz jetzt granatenmäßig verschaukelt vor. Was kann ich machen. Ich bin nicht Rechtsschutz versichert. Wenn ich jetzt noch einen RA einschalte und verliere die Sache muss Gegenanwalt bezahlen und Gerichtskosten. Dann komme ich vielleicht auf 2000 Euro und dann habe ich als Unschuldiger viel Geld verloren. Das Gutachten hat 355 Euro inkl. Mwst. gekostet und bezahlen wollen die nur 100 Euro für einen Kostenvoranschlag. Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine Werkstatt eine Stoßstange abmontiert und anmontiert und einen Kostenvoranschlag für 100 Euro macht. Wobei ich auch noch zum SV-Gutachter hingefahren bin. Normalerweise muss man das ja nicht. aber kommt jemand von einer Werkststt und macht Kostenvoranschlag mit Montage der Stoßstange und Kostenvoranschlag für 100 Euro. Kann ich mir nicht vorstellen, da ich etwas auf dem Land wohne und Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt schon eine Stunde oder 50Euro beträgt. Und der BMW-Händler wohnt noch weiter weg, 1,5 Stunden Fahrt. Schließlich muss ich ja nicht bei einer Hinterhofwerkstatt einen Kostenvoranschlag machen. Selbst ATU sagt. Fahren Sie zu BMW Werkstatt, da die ihre Preise besser kennen und das ist auch seriös.
3 Antworten
Du hast völlig korrekt gehándelt. Den Kfz-Sachverständigen hättest du ohne jegliche Rücksprache direkt selber beauftragen dürfen. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Geschädigte selber erkennen kann, dass der Schaden unter 715 € liegt und kein Verdacht auf evtl. weitere verborgene Schäden besteht. Da dies bei dir nicht der Fall ist, liegt an deinem Auto auch kein Bagatellschaden vor und du hattest das Recht dein Auto von einem unabhängien Sachverständigen deiner Wahl besichtigen zu lassen. Schau dir mal diese Seite an http://www.captain-huk.de/?s=Bagatellschaden dort findest du einige Urteile über solche Fälle.
Jetzt solltest du dich direkt an einen guten Fachanwalt für Verkekrsrecht wenden. Erfahrungsgemäß zahlt die Versicherung direkt auf das erste Schreiben eines qualifizierten Rechtsanwalts, da sie nicht gerne vor Gericht verlieren möchte.
Vericherungen versuchen immer so wenig wie möglich zu bezahlen und da macht die Allianz keine Ausnahme. Du hast also immer zwei möglichkeiten einen Schaden erstmal grob zu beziffern so wie ich es immer mal mache.. Man fährt zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt oder einem Katrosseriefachbetrieb und bittet den zuständigen Meister um eine grobe kostenschätzung die man idR. auch ohne kosten bekommt wenn auch nur mündlich..
Das kann auch eine Werkstattkette machen. Wenn nun der einen Betrag um die tausend Euros oder höher schätzt dann sollte das als Grundlage für eine Gutachterbesauftragung dienen oder einen kostenpflichtigen kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
Nach deinem Begründungen bist du völlig im recht einen Gutachter zu beauftragen und einen rechtsanwalt der deine intressen vertritt. diesen muß diue allinz zahlen und die würde ich dazu auch nicht fragen sondern bestenfalls informieren das Rechtsanwalt xxxsowieso deine Rechte vertritt..
Der rechnet dann wenn du ihm die Schadensnummer übergibst direkt mit der Allianz ab.. und du hast keinen direkten Stress damit.. denn die auftragserteilung des rechtsbeistandes ist dein legitimes Recht als Folge des von Dir nicht verursachten Unfallschadens..
Den Anwalt würde ich auch konkred nach deinen möglichen Ansprüchen fragen die Du geltend machen kannst. Joachim
Die Sache ist vollkommen eindeutig:
Du bist Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall, dabei hast DU freie Wahl des Sachverständigen / Gutachters und auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt.
Der Schaden liegt mit 845 nett definitiv über der Bagatellgrenze. Die Bagatellgrenze ist leider nicht gesetzlich geregelt, wird aber unter Versicherungen mit 750 EUR angegeben, wobei nicht definiert ist, ob das brutto oder netto ist. In Deinem Fall liegts Du mit 845 EUR netto ja schon über der Bagatellgrenze.
Versicherungen versuchen in letzter Zeit immer wieder die regulierung zu drücken, in der Hoffnung, dass man auf Leute trifft, wie Dich, die Angst haben einen Anwalt einzuschalten.
Geht zu einem Anwalt, da die Schuldfrage eindeutig ist, werden Dir keine Kosten entstehen. Solltest Du Restzweifel haben, schreibe die Versicherung an, setze eine Frist und drohe mit beschreiten des Rechtsweges oder Übergabe an einen Anwalt. i.d.R. reicht das schon.
Nach Fristverstereichung gibst Du das einem Anwalt.