alleinerziehende mutter mit 3 kindern wieviel hartz 4 steht mir zu?

4 Antworten

ob jetzt hartz 4 oder alg 2

Ist (fast) dasselbe.

Man kann kurz ihren Bedarf kalkulieren:
1085 Regelbedarf + 138 Alleinerziehendenmehrbedarf + Kosten der Unterkunft

Einkommen nach obigen Angaben:
990 €

D.h . sie sollte Pi mal Daumen Anspruch auf Kosten der Unterkunft zzgl. 233 € haben. seitens des Jobcenters haben.

Bekommt sie deutlich weniger, Widerspruch gegen Bescheid oder - falls Widerspruchsfrist abgelaufen - Neufeststellung beantragen.

Jahnino 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 00:04

sorry aber das sind für mich römische dörfer xD ich weiss nicht was regelbedarf bedeutet. deshalb fragte ich nach einer antworr für dummies ;-)

VirtualSelf  25.09.2013, 00:12
@Jahnino

ok ... eigentlich müsste es Regelsatz heißen; das ist das gesetzlich definierte Existenzminimun:

Mutter stehen 382€ im Monat zu.
Den beiden kleinen Kindern jeweils 224€
Dem ältesten Kind 255€
Dazu kommt der Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 138€.

Das ist das Geld, was der Familie zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen (Strom, Telefon, Lebensmittel, .....) muss.
Dazu kommen die Kosten der Wohnung.

Also: rechnet man die Miete raus, müssen ihr fürs Leben 1223 € zur Verfügung stehen und nicht nur 990€

Jahnino 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 00:15
@VirtualSelf

alles klar vielen dank ;) jetzt bin ich schlauer und kann beruhigt ins bett ;) ich werds ihr morgen dann erklären.... danke nochmal

Hallo,

ja, es ist wenig. Sie könnte dies herunterladen: Arbeitslosengeld II (Hartz-4) Rechner, dann gibt sie alle ihr bekannten Daten (Miete, Nebenkosten, Einkommen des Partners, usw...) ein, und bekommt am Ende die ihr zustehende Summe ermittelt.

Emmy

emily2001  24.09.2013, 23:58

Sie sollte vielleicht doch einen RA einschalten, wenn die ihr zustehenden Beträge nicht gewährt werden.

Emmy

381 (Mutter) + 224 (Kind 3 Jahre) + 2x255 Euro (Kinder 5 + 8 Jahre) 0 = 1115 Euro + 3 x 44 Euro (wegen Alleinerziehung) = 1247 Euro - das sind die Regelsätze.

Davon wird Kindergeld und Unterhaltsvorschuss abgezogen: 1247 - 430 - 560 = 257 Euro stehen ihr zu. Wenn die Miete etwa 700 Euro beträgt, kommt das schon hin.

Und der ehemalige Ehemann müsste auch noch Unterhalt für die Frau zahlen.

VirtualSelf  25.09.2013, 00:05

Rechnung ist nicht korrekt:

2 Kinder (3 + 5 ) erhalten 224€
1 Kind (8) 255€
Alleinerziehendenmehrbedarf beträgt 36% von sind etwa 138€

beangato  25.09.2013, 00:14
@VirtualSelf

Ok - hab mich beim Alter vertan - aber so viel macht das nicht wirklich aus. Auch beim Alleinerziehendenzuschlag sind es nur 5 Euro mehr.

VirtualSelf  25.09.2013, 00:15
@beangato

Kleinvieh mach auch Mist ^^ .. und Alg2-Empfänger haben nichts zu verschenken ;)

beangato  25.09.2013, 00:16
@VirtualSelf

Weiß ich - bin auch betroffen;)

Jahnino 
Beitragsersteller
 25.09.2013, 00:02

ja der ehemann müsste... aber das ist das problem.... besagter ehemann hat selber nichts und geht auch nicht mehr arbeiten... deshalb wurde ihr gesagt das ihr dieser "unterhaltsvorschuss" gewährt wird. also soll das wirklich korrekt sein? mit den knapp tausend euro? oder ist da nocj etwas weil der ehemann ja selbst nichts zahlen kann?

und sie bekommt unterhaltsvorschuss 430 + 560 ???


warum zahlt Ex Mann nicht Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt ? Normal braucht Amt wenn er regulär zahlt nichts beisteuern

VirtualSelf  24.09.2013, 23:52

Blödsinn .... wieviel sollte er denn verdienen, damit er soviel Unterhlat leisten kann, dass keine ergänzendes Alg2 notwendig ist?

Man,man, man ....

Jahnino 
Beitragsersteller
 24.09.2013, 23:52

weil ihr ex mann selbst nichts mehr hat und selbst arbeitslos ist.