Alkohol (in Flaschen) ohne Konzession?!
Hallo!
Ich habe einen Imbiss ohne Tische und ohne Sitzgelegenheiten!
So einen Holzstand wo ich bisher nur Crepes verkauft habe. (Keine Getränke auch nix Alkoholfreies)
Das einzigste was ich machen mußte war eine Gewerbeanmeldung wo drin stand Crepes+Alkoholfreie Getränke.
Als ich heute beim Gewerbeamt war um eine Konzession zu beantragen (hab schon alles zusammen Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister, IHK Unterrichtung, Belehrung) meinte die wenn man Bier bspw. als Flaschen verkauft als Einzelhandel braucht man keine Konzession.
Erst wenn da Tische stehen, Stühle oder man frisch zapft braucht man eine. Stimmt das alles?
Hier steht wiederum:
Gastronomische Betriebe Grundsätzlich gilt: Wer Alkohol ausschenkt, ist konzessionspflichtig und es gelten das GastG und die Berliner Gaststättenverordnung (GastV)
Die vom Gewerbeamt meinte nur wenn ich jetzt Alkohol verkaufen will sollte ich eine Gewerbeummeldung machen und den Satz Speisen+Alkoholfreie Getränke in Speisen+Alkoholische Getränke umändern lassen.
5 Antworten
Der Verkauf von Alkohol ist ohne Gaststättenkonzession möglich. Verkauf bedeutet in geschlossenen Flaschen. Es steht dann oft geschrieben: Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Wenn die Flaschen geöffnet werden und Deine Kunden am Stand verzehren brauchst Du eine Konzession. Das ist nicht weiter schwierig! Kostet in etwa so viel wie eine Monatsmiete (kalt). Dann darfst Du machen, was Du willst. Auch Glühwein im Winter z.B. ist dann erlaubt.
Es kam schonmal öfter vor das die vom Amt was falsches erzählt haben.
Mich wundert nur das bei dem IHK Text was anderes steht.
Also so sicher ist das nicht.
Es ist besser eine Konzession zu haben als ohne dazustehen. Braucht man ja später dann sowieso.....
Da hat die Frau vom Gewerbeamt schon Rehct!
Wenn Du dem vom Gewerbeamt nicht glaubst, warum solltest Du dann hier jemandem glauben?
Ich nehm das nochmal zurück.
In dem IHK Text steht ja "Alkohohol ausschenkt" also nix von Flaschen die Rede.