Ich habe im November bei einem EU-Importeur ein Auto bestellt. In der verbindlichen Bestellung ist die Modell und Ausstattung genau aufgeführt und auch das Lieferdatum (spätestens April 14).
Nachdem ich nun nachgefragt habe teilte man mir mit, dass das Auto im Ursprungsland angeliefert worden sei - allerdings in einer deutlich schlechteren Ausstattung (keine Sitzheizung, Alarmanlage, Lederlenkrad, FB für ZV, Mittelarmlehne). Man bot mir daraufhin 2 Alternativen an: 1. Neubestellung, dann würde das Auto aber erst im Mai in Produktion gehen (und damit vermutlich nicht vor Juni ankommen) oder 2. den nachträglichen Einbau der Ausstattung wie Alarmanlage, Lederlenkrad, Sitzheizung, FB für Zentralverriegelung - allerdings auch nicht zu 100%.
Beides finde ich inakzeptabel, da 1. mein alter Wagen nur noch bis 03/14 TÜV hat und ich nicht bis Juni warten kann und ich 2. bei meinem Neuwagen nicht sofort das halbe Innenleben ein- und ausbauen lassen will - zumindest nicht ohne dafür einen kleinen Preisnachlass zu bekommen. Mein Angebot eines damit verbundenen Preisnachlasses hat der Händler allerdings abgelehnt, da man schon am Einkaufspreis sei - wie gesagt obwohl nicht einmal alles zu 100% nachgerüstet wird.
Meiner Meinung nach, kann ich somit vom Vertrag zurücktreten, da der Händler meine Bestellung nicht in der vereinbarte Ausstattung und zum vereinbarten Zeitpunkt liefern kann. Oder liege ich da falsch und die abweichende Ausstattung, die teilweise nachträglich eingebaut wird, ist kein ausreichender Rücktrittsgrund?