Affiliate Einnahmen nicht auszahlen lassen, trotzdem Strafe wegen keinem Gewerbe?
Hallo,
ich habe mir mal so überlegt ich guck ob meine Seite läuft und wenn ich Einnahmen habe, lasse ich mir diese nicht auszahlen, weil ich ja erst ein Gewerbe brauch. Mache ich mich dann trotzdem Strafbar oder nicht?
LG
5 Antworten
Es handelt sich bei Affiliate Marketing eindeutig um ein Gewerbe. Im Endeffekt stellt jedes zielgerichtete Handeln in der Absicht Gewinne zu erzielen ein Gewerbe dar. Dabei ist es völlig unerheblich, ob du das Ganze in der realen Welt oder im World Wide Web durchführst. Auch spielt es für die Besteuerung keine Rolle, ob du dir das Geld auszahlen lässt oder nicht. Denn wenn das eine Rolle spielen würde, könnten Aktiengesellschaften dann ja massig Steuern sparen, wenn sie keine Dividende auszahlen. Ist zwar nicht 1:1 das selbe, aber ich denke das kleine Beispiel verdeutlich noch einmal, das der Punkt Auszahlung oder nicht aus steuerlicher Sicht (nahezu) irrelavant ist.
Du solltest ein Gewerbe anmelden; das ist auch rückwirkend möglich. Die Kosten betragen ca. 30 € und sind als Betriebsausgaben anrechenbar. Wir schon an anderer Stelle geschrieben musst du ebenfalls eine Einkommensteuererklärung samt Gewinnermittlung abgeben. Ob dan tatsächlich Steuern fällig werden, steht auf einem anderen Blatt.
Jedenfalls würde ich raten, die Sache ordentlich anzumelden und nicht der irrigen Hoffnung zu erliegen, dass es das Finanzamt vielleicht gar nicht mitbekommt. Hier ist noch ein Link, der aus meiner Sicht, die steuerlichen Folgen für Online-Gewerbetreibende gut erklärt http://www.bonek.de/internet-marketing-gewerbe-anmelden/
Das wird von den Gewerbeämtern unterschiedlich bewertet. Anmelden kannst du es Jahre rückwirkend. Aber ob es bei einer Verspätung von 1 Monat oder 3 Monaten zum Bußgeld kommt, ist Ermessen.
Wo ist das Problem ein Gewerbe anzumelden? Angst vor den langen Wartezeiten auf dem Amt?
Gewerbeanmeldung ist erforderlich sobald du gewerblich handelst. Ob du tatsächlich was verdienst ist dafür nicht von Belang!
Du würdest dennoch ein Bußgeld kassieren und selbst steuerlich gesehen dürften die nicht von dir ausgezahlten Einnahmen zugeflossen sein und damit zu erfassen.
Außerdem wer kein Gewerbe hat, kann keine Betriebsausgaben geltend machen(unmittelbar davor bei direktem Zusammenhang schon).
Ich habe in meinem Leben schon 5 mal ein Gewerbe angemeldet und 2 mal eins abgemeldet. Ich sehe wahrlich nicht wo das Problem ist.
Du kannst dir die Einnahmen auszahlen lassen, du musst die nur bei der Steuererklärung angeben. Wenn du merkst, dass du Einnahmen hast, kannst du ein Gewerbe auch noch einige Zeit rückwirkend anmelden.
Ein Gewerbe ist SPÄTESTENS einen Monat nach dessen tatsächlicher Aufnahme anzumelden, sonst handelt man ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld bis 1.000,- €.
SPÄTESTENS einen Monat
In § 14 Abs. 1 S. 1GewO heißt es: "Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen."
Von einem Monat steht da nichts. Daher gibt es je nach Amt Verwarnungs- bzw. Bußgeldbescheide nach 2 Wochen bis zu 3 Monaten. Das liegt sicherlich auch an der jeweiligen Auslastung...
Bußgeld bis 1.000,- €.
Das ist die Höchstgrenze für verschiedene Owis (§ 146 GewO). Für eine verspätete Anmeldung gibt es sicherlich - je nach Zeitraum - nicht mehr als 35-100 €
Zu versteuern sind die Einnahmen, auch wenn Du sie Dir nicht auszahlen lässt, denn sie sind für Dich verfügbar, weil Du sie Dir auszahlen lassen könntest.
Das Finanzamt interessiert sich nur für eine korrekte Steuererklärung.
Ich kann sie ja gar nicht versteuern, wenn ich die Einnahmen nicht habe, dass muss dann doch der Anbieter machen oder nicht?
Du hast es doch. Du bräuchtest denen nur eine Mail zu schicken, "bitte auszahlen auf Konto ......" und die machen es.
Da Du diese Möglichkeit hast, gilt es nach dem deutschen Steuerrecht als zugeflossen.
Ausserdem, warum sollten die Anbieter Deine Einkommensteuer zahlen?
Weil die ja das Geld noch haben, solange ich es nicht Auszahle.
Nein, nach dem Steuerrecht gelten die Einnahmen bei Dir als zugeflossen, wo Du frei bestimmen kannst, ob die Beträge ausgezahlt werden, oder nicht.
Dazu benötigst du kein Gewerbe, allerdings solltest du das Einkommen daraus dem Finanzamt melden.
Welcher Einkunftsart wenn nicht Gewerbebetrieb würdest du es denn sonst zurechnen?
- Nicht-selbständige Arbeit? --> Er hat keinen Arbeitsvertrag mit dem Affiliate-Marketer
- Vermietung und Verpachtung? --> Muss ich das wirklich erklären, warum nicht?
- Kapitalerträge? --> Welches Kapitalvermögen hat er denn eingesetzt um Erträge (Zinsen, Kursgewinne, Dividenden) daraus zu erwirtschaften?
- selbständige Arbeit? --> Es ist weder wissenschaftlich, noch journalistisch, noch künstlerich oder rechtsberatend was er tut. Ergo nicht freiberuflich!
- Land- und Forstwirtschaft? --> s.o.
- sonstige Einkünfte --> Theoretisch möglich, aber wird durch die §§ 22 und 15 Abs. 2 EStG ausgeschlossen.
- 6 von 7 ausgeschlossen, ergo sind es gewerbliche Einkünfte und diese bedingen IMMER eine Anmeldung!
falsch !
Und wie lange habe ich Zeit ein Gewerbe rückwirkend anzumelden, ohne eine Strafe zu bekommen?