Änderungskündigung oder wie?
Hallo an alle,
ich brauche mal Hilfe für eine Aufgabe für mein Fernstudium.
Da die COE GmbH stetig gewachsen ist, plant die Geschäftsführung die Eröffnung eines Filialbetriebs in Süddeutschland. In der neuen Filiale sollen mehrere Mitarbeiter des COE Stammsitzes eingesetzt werden. Darunter auch Herr Alt. Die Geschäftsführung möchte von Ihnen wissen, wie Sie vorgehen müssen, um Herrn Alt in der neuen Filiale einsetzen zu können.
Würdet Ihr das über eine Änderungskündigung laufen lassen, weil sich ja der Arbeitsort ändert? Oder wie macht man sowas am besten?
Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Eine zwangsweise Versetzung funktioniert nur über Änderungskündigung wenn im bestehenden Arbeitsvertrag keine Bestimmung darüber enthalten ist, dass der AG das Recht hat, den AN an anderen Einsatzorten seiner Wahl beschäftigen darf.
Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit eines einfachen Vertragszusatzes, den beide Parteien unterschreiben.
Soweit denken die im Studium noch nicht. Das kommt erst in der Praxis;-D
Wenn man den Arbeitsort wechselt, wird man nicht gekündigt.
Ja, aber was für eine Vereinbarung macht man denn schriftlich?
Aber wenn Herr Alt nicht in den Süden will und gegen die Änderungskündigung klagt? Er wird wohl gute Chancen vor Gericht haben. Schließlich wächst das Unternehmen, da ist kaum eine betriebsbedingte Kündigung möglich.
Eine Gehaltserhöhung und Hilfe beim Umzug und Weihnachtsgeld wird Herrn Alt eher umstimmen :-)