Änderungskündigung oder wie?

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Eine zwangsweise Versetzung funktioniert nur über Änderungskündigung wenn im bestehenden Arbeitsvertrag keine Bestimmung darüber enthalten ist, dass der AG das Recht hat, den AN an anderen Einsatzorten seiner Wahl beschäftigen darf.

Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit eines einfachen Vertragszusatzes, den beide Parteien unterschreiben.

Maximilian112  13.09.2011, 23:09

Aber wenn Herr Alt nicht in den Süden will und gegen die Änderungskündigung klagt? Er wird wohl gute Chancen vor Gericht haben. Schließlich wächst das Unternehmen, da ist kaum eine betriebsbedingte Kündigung möglich.

Eine Gehaltserhöhung und Hilfe beim Umzug und Weihnachtsgeld wird Herrn Alt eher umstimmen :-)

ralosaviv  13.09.2011, 23:13
@Maximilian112

Soweit denken die im Studium noch nicht. Das kommt erst in der Praxis;-D

Wenn man den Arbeitsort wechselt, wird man nicht gekündigt.