Ackerland ca. 5 ha geerbt, was muss ich jetzt tun? ich habe kein Geld und Angst, wegen Rechnungen, Steuern ect?

10 Antworten

erst mal soltest du Dich auch als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Das ist soviel ich weiss sogar kostenlos innerhalb von 2 Jahren, jedenfalls braucht man keinen Notar dazu, aber einen Erbschein, oder eine notariell beglaubigtes Testament. Wenn man es nicht eilig hat mit dem Umschreiben, sollte man aber sicherstellen, dass die Grundsteuer bezahlt wird, die Verpflichtung dazu erbt man natürlich auch wenn die Behörde den neuen Besitzer noch nicht kennt und versucht vom nicht mehr existierenden Konto abzubuchen.

Wenn du das Grundstück nicht behalten willst, kannst du auch einen Makler beauftragen es zu verkaufen, die Umschreibung erfolgt dann in einem Zug auf den Käufer. Oder den Pächter ansprechen, viele Landwirte sind immer auf der Suche etwas Land zuzukaufen.

Wenn du es behalten willst, wird es wahrscheinlich bereits einen Pachtvertrag geben, die Einnahmen musst du angeben bei der Steuererklärung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die sind prozentual gering, im Gegensatz du Mietimmoblien gibt es aber auch keine Unterhaltskosten, keine Wertminderung, keinen Renovierungsbedarf, ein Ha bleibt immer ein Ha. Und Sachwerte steigen fast immer im Wert.

Erbschaftssteuer wird nicht anfallen, weil der Freibetrag auch bei entfernten Verwandten oder Nicht-Verwandten 20.000 Euro beträgt. Es zählt der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn der Erwerb länger als 10 Jahre zurückliegt, wobei nicht die Erbschaft, sondern der Erwerb durch den Erblasser zählt. Also wenn das Land Familienbesitz war, zum Zeitpunkt der Erbschaft 10.000 Wert war .. und nach 3 Jahren wird die stadtnahe Parzelle zu Bauland erklärt und ist plötzlich 100.000 Euro wert = steuerfrei ! 

StefanPB78  05.05.2017, 17:16

Bitte sei doch etwas vorsichtig mit solchen Aussagen, wenn es um derartige Beträge geht.

Es gibt laufend Fälle, die davon ausgehen, dass sie steuerfrei verkaufen können, und dann plötzlich unangenehme Post vom Finanzamt bekommen.

Die Steuerfreiheit nach 10 Jahren für Veräußerungen tritt nur ein, wenn es sich um Privatvermögen handelt. Das muss unbedingt sorgfältig geklärt werden. Dazu sollte man sich an einen Fachmann (Steuerberater möglist mit Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle") wenden.

Auch eine Erbschaftsteuer kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dazu bietet die Fragestellugn viel zu wenig Details.

juergen63225  05.05.2017, 22:12
@StefanPB78

Deine Unterscheidung Beriebsvermögen ist nicht wirklich prelevant, auch wenn ein Acker zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehört haben sollte, und per Vermächtnis an den Fragesteller übergeht, dann ist er noch lange nicht Erbe des landwirtschaftlichen Betriebs geworden. 

Der wirkliche juristische  Erbe .. der hat dann den ganzen Betrieb zu übernehmen bzw. aufzulösen, das mag ein komplizerterer Fall sein, aber auch mit jeder Menge Steuerlicher Vorteile bei der Bewertung von Landwirtschaftlichem Besitz, je nach Bundesland unterschiedlich. ..... aber bei der Herauslösung von Vermögen des Bertriebs entsteht sicher kein neuer Betrieb. Das könnte bedeuten, das der Zeitpunkt der Übertragung auch als Erwerbszeitpunkt zählt. Was aber nur relevant wäre, wenn dann nach eingen Jahren erst verkauft würde, und sich ein erheblicher Wertgewinn ergeben würde ... man kann wirklich nicht jeden Fall in einer kurzen Antwort abdecken.

Ist aber auch ehr wenig relvant .. weder wenn man sich entscheidet sofort zu verkaufen, noch wenn man sich entwcheidet den Acker zu behalten, was ja normalerweise langfristig heissen würde.

5 ha sind 5.000 m².

Je nach Region liegt der Preis für den m² Acker zwischen 0,80 € und 2,20 €. Der Wert von dem Ding liegt also irgendwo zwischen 4.000€ und 11.000€.

Ja nach Nutzung kommen noch ein paar Euro Grundsteuer dazu und evtl. der Beitrag für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Wenn man die Fläche verpachtet sind die Beträge im Regelfall gedeckt.

Steuerlich wäre wichtig in Erfahrung zu bringen, ob der Acker Betriebsvermögen, landwirtschaftliches Vermögen oder Privatvermögen ist.

Fällt er in die ersten zwei Punkte, wäre ein Verkauf voll steuerpflichtig.

mrlilienweg  05.05.2017, 08:23

Also im Rechnen bist du ziemlich schwach, ein Hektar hat 10.000 qm (100 x 100 m) also geht es um 50.000 qm der Wert ist um eine Null jeweils höher also 40.000 - 110.000.- Euro. Wenn schon antworten, dann aber auch richtig.

Meandor  05.05.2017, 11:23
@mrlilienweg

Stimmt, da fehlt ne 0. Und was ändert das an der Fragestellung?

Gut, der Acker ist das 10fache Wert. Und?

Was ändert sich dadurch?

Muss er Grundsteuer zahlen? Ja.

Ist die Grundsteuer für LaFo lächerlich niedrig? Ja.

Kommen Beiträge zur LBG dazu? Ja.

Halten sich Pacht und Belastungen die Waage? Ja.

Ist es wichtig herauszufinden ob das Grundstück steuerverstrickt ist? Ja.

Hast Du ihm eine Antwort gegeben die irgendeine seiner Fragen beantwortet? Nein.

Hast Du das Erbe überhaupt schon angenommen? Du kannst es ja auch bis zu sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls ausschlagen. 

Stehst Du schon im Grundbuch? Hat der Notar schon die Änderung / Überschreibung beantragt? 

Hast Du aber das Erbe angenommen (also nicht schriftlich beim Nachlassgericht widersprochen), musst Du natürlich für alle Verbindlichkeiten des Eblassers aufkommen. 

Also verschaffe Dir einen Überblick über die Lage, die genaue Größe (immerhin rund 50.000 qm), den aktuellen Bodenwert, die bisherige Nutzung und natürlich über die sich daraus ergebende Zahlungen (Steuern, Versicherungen - was immer bei Ackerland anfällt) und natürlich eventuelle Einnahmen. 

Wenn Du dann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, kannst Du es vermieten, verpachten, verkaufen. 

Ich würde aber immer einen Notar und / oder eine Steuerberater, bzw. beide, zu Rate ziehen. 

Klär erstmal ob für das Land noch ein Pachtvertrag läuft. Tausende Euro pro Monat wird es für 5 Hektar kaum geben. Die Preise sind von Region zu Region unterschiedlich. 

Die Pacht sollte aber normalerweise reichen, um die Kosten (Grundsteuer) zu decken. 

Außerdem solltest du prüfen (lassen) ob es sich bei dem Ackerland um Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Dazu solltest du dich an einen Steuerberater wenden. Falls der Verstorbene sich steuerlich beraten lassen hat, informiere dich mal bei seinem Steuerberater.

Bei Betriebsvermögen ist der Gewinn aus einem Verkauf immer zu versteuern. Bei Privatvermögen ist der Verkauf nach 10 Jahren im Eigentum (Zeit beim Voreigentümer mitgerechnet) steuerfrei.

Hallo Jelly555,

mein Tipp: Verbraucherberatung. Kostet relativ wenig und bekommst gute Tipps.

Ansonsten: etwas teurer: Steuerberater, unabhängige Finanzberater.

Oder im Internet nach Tipps suchen (aber evtl. langwierig) und Agrargenossenschaft anrufen.

LG und viel Erfolg

Buddhishi