Abstinenz als Bewährungsauflage?
Wie häufig wird das richterlich angeordnet?
Also, dass, wenn jemand eine Straftat unter Alkoholeinfluss begeht, er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, wenn er, solange die Bewährungszeit andauert, keinen Alkohol trinkt.
(Das interessiert mich und kann man nicht googeln. Daher ist das eine gemäß den Richtlinien erlaubte nicht leicht zu ergoogelnde Wissensfrage, die nur mit persönlicher Erfahrung zu beantworten ist.)
6 Antworten
Man kann es ergooglen, wenn man will, denn die §§ 56 ff StPO sind kein Geheimnis, sondern frei zugänglich.
Es gibt bewährung auflagen und es gibt Weisungen.
Bewährungsauflagen nach § 56 b StPO, also Dinge die zu erfolgen haben, damit die Bewährung nicht widerrufen wird, sind z. B. Geldauflagen, Zahlung von Schadenersatz, Wiedergutmachung, gemeinnützige Arbeit.
Weisungen nach § 56 c StPO sind Weisungen bezüglich der privaten Lebensführung, die es aber nciht zu sehr einschränken dürfen. Das kann eine Entziehungskur sein, eine Therapie usw. Auch die Weisung sich Drogentests zu unterziehen.
Da der Genuss von Alkohol in Deutschland nicht verboten ist, kann zwar eine Entziehungskur angeordnet werden (was ja dann automatisch kein Alkoholgenuss beinhaltet), aber wenn eine solche Entziehungskur nicht angeordnet ist, kann somit auch kein Alkoholverbot angeordnet werden.
Bemerke gerade meinen Tippfehler ist natürlich § 56 ff StGB. Also Auflagen nach § 56 b bestimmt in 80 % aller Fälle, wenn nicht öfter.
Weisungen nach § 56 c StGB eventuell in 50 § der Fälle, aber ich habe da keinen klaren Überblick, denn ich habe zwar jurastudiert, bin aber weder Anwalt, noch StA, noch Richter.
ok, danke dir.
aber die häufigkeit (nach der ich ja nun mal gefragt habe) kann man nicht googeln, oder? darauf wollte ich mit der nachfrage eigentlich hinaus.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Weisung" http://dejure.org/gesetze/StGB/56c.html Inwieweit diese zulässig ist, ist sehr umstritten. Ich würde es für nicht zulässig halten, da dies für Führungsaufsicht ausdrücklich vorgesehen, für Bewährungen aber nicht erwähnt wird. Im Übrigen ist eine derartige Weisung nicht überprüfbar und schon allein deshalb nicht möglich.
Es kommt extrem selten vor, dass eine solche Abstinenzweisung von einem Gericht verhängt wird. Viel häufiger ist die Weisung, Beratungsgespräche bei einer Alkoholberatungsstelle zu führen.
Wenn Abstinenz als Bewährungsauflage angeordnet wird, gehört dazu auch der regelmäßige Besuch einer Selbsthilfegruppe.
Das passiert aber nur, wenn die Straftat von einem Alkoholabhängigen begangen wurde, sonst wäre das ja sinnlos.
Kommt immer auf das Delikt an. Solche Anordnungen sollten einen Lerneffekt auslösen
In dem Fall, der mir bekannt ist, hat es das leider nicht. Zwei Jahre völllig "trocken", Führerschein wieder - und ab an die Flasche.....
Man wird dazu "verdonnert" in unregelmäigen, unangekündigten Zeitabständen Urinproben abzugeben.
Verstößt man gegen diese Bewährungsauflage, dann ist schluss mit Lustig.
sicher? urinkontrolle um alkoholkonsum (und nicht etwa drogenkonsum) nachzuweisen? welche werte bestimmt man da deiner meinung nach?
Welche Werte jetzt genau, weiß ich nicht.
Ich weiß nur von einem entfernten Bekannten (ich kenne ihn eben), daß er mit einer Pistole rumgefuchtelt hat, dabei von einem Polizeibeamten gesehen wurde und einen Prozess am Hals hatte.
Als Auflage wurde eben diese Abstinenz erteilt. Der Mann gilt als Alkoholiker und es wurden sowohl Blut- als auch Urinwerte bestimmt. Leber, Restalkhol - was auch immer.
ok.
eben, PHOSTEN, drogen, aber nicht alkohol!
bei alkohol kenne ich entziehungskuren als auflage....................
Ebenso Alkohol. Und keine Entziehungskur, sondern einfach nur der Nachweis, daß nicht getrunken wird.
steht da in paragraph 56 stpo (kennt man natürlich ;-) wie häufig das richterlich angeordnet wird?