Abstellraum/Kellerraum/Dachboden
Steht dem Mieter eine Abstellmöglichkeit zu, wie Keller, Dachboden o. ä.?
10 Antworten
Diese 30 x 50 Nische im Flur ist die Abstellkammer, lt. Bauordnung; Vorhang davor machen !
im mietvertag sollt drinnen stehen mit abstell möglichkeit oder Abstellraum oder gemeinschaftliche Abstellfläche oder abtellfläch vorhanden ec. sonst kann du nichts abstellen.der Mieter hat das recht nach einer fstgesetzten frist das abgestellte auf deine koten enfernenzu lassen.
Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Entweder Vermietung eines Kellerraumes oder Mitnutzung . Wenn nichts vereinbart wurde, dann nicht. Ein gesetzliches Anrecht darauf gibt es nicht.
Nur wenn es im Mietvertrag geregelt wurde, dass das Kellerabteil/der Dachboden etc. dazugehören.
Generelles Recht darauf has du nicht!
Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn es keinen derartigen Raum gibt, kann dem Mieter auch nichts zustehen!
Kann ich, wenn die Fakten da sind :)
Von wem wurde dir die Garage zur Verfügung gestellt? Wurde das irgendwo fest gehalten? In einer Vertragsergänzung? Und wie kann die Garage gekündigt werden, wenn du sie benutzt hast???
Es gab bei Einzug einen Keller, der wegen regelmäßiger Überflutung nicht zu gebrauchen ist. Dann wurde eine Garage zur Verfügung gestellt, die jetzt gekündigt wurde. Kann dazu jemand was Verbindliches sagen?