Abstandsflächen / Treppenhaus?

3 Antworten

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Liegt das Gewerbegebiet in Rheinland Pfalz?

Gibt es einen Bebauungsplan?

Handelt es sich um eine öffentliche Straße im Sinne der landesrechtlichen Vorschriften?

Alle Landesbauordnungen bieten Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen zuzulassen.

Da dein Vorhaben genehmigungspflichtig zu sein scheint, sollte dein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser, der alle Einzelheiten zum Baugrundstück kennt, die baurechtlichen Probleme lösen.

geheim007b 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 21:10

Liegt in BaWü, bebauungsplan gibt es, da steht aber nichts drüber drin. Die Straße ist (bzw. viel mehr wäre) öffentlich... laut plan ist sie bereits gebaut, real ist da noch Acker :).

Ich werde jetzt demnächst auch kontakt mit der Stadt aufnehmen, probiere nur im Vorfeld schon möglichst viel Informationen zu bekommen.

Feldnuss  18.02.2019, 08:47
@geheim007b

BW hat mit Hamburg die geringsten Mindesttiefen für Abstandsflächen. Und den geringsten Faktor in Gewerbegebieten (0,125). Sofern die Straße im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, darf die Abstandsfläche bis zu deren Mitte reichen. Kaum zu glauben, dass es da eng wird, zumal der Bebauungsplan vermutlich auch eine Baugrenze zur Straße hin festsetzt.

Deine Frage

Gibt es eine Möglichkeit der Ausnahme für die Abstandflächen bei einem Treppenhaus als Anbau?

ist grundsätzlich mit "ja" zu beantworten (§56 LBO_BW). Ohne Kenntnis des Grundstücks, des Bebauungsplanes und des Vorhabens, insbesondere des Treppenhauses und dessen Bezug zum Hauptgebäude, ist eine Einschätzung, ob der Paragraph in deinem Fall Anwendung finden kann, jedoch nicht möglich.

geheim007b 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 08:56
@Feldnuss

also evt. "bei kleinen, Nebenzwecken dienenden Gebäuden ohne Feuerstätten, wie Geschirrhütten," oder evt. Härtefall (sprich Ermessensspielraum der Stadt).

Das hilft schonmal, vielen Dank. Ich bin mal gespannt was die Stadt sagt, bis jetzt habe ich sie als sehr kulant erlebt also mal das beste hoffen :).

geheim007b 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 10:31
@Feldnuss
Sofern die Straße im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, darf die Abstandsfläche bis zu deren Mitte reichen. Kaum zu glauben, dass es da eng wird, zumal der Bebauungsplan vermutlich auch eine Baugrenze zur Straße hin festsetzt.

Was heißt das genau? Da ich von der Höhe(nur 2 Stockwerke) bei weitem nicht an die 2,50 Meter Mindestabstand komme bei den 0,125 gilt ja der, aber der kann bis in den öffentlichen Raum (sprich die Straße) rein reichen? Demnach könnte ich ja sogar bis direkt an die Grenze bauen. Wäre natürlich phantastisch :).

Feldnuss  18.02.2019, 16:19
@geheim007b

Insbesondere mit deinem Kommentar zur Antwort von enginmachine kann ich mir die Grundstückssituation nicht wirklich vorstellen. Ich fürchte, dein Plan sich das Fachwissen auf diesem Wege anzueignen, birgt einige Gefahren, wenn Fachleute deine sparsamen Informationen zu einem von der Wirklichkeit stark abweichendem Bild zusammensetzen.

Ich könnte jetzt sagen, ja, die Abstandsfläche darf in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, steht ja so in §5 (2) der Landesbauordnung. Wenn die Fläche laut Bebauungsplan aber gar nicht bebaut werden dürfte, was Dir aber mangels Planzeichenkenntnis nicht klar ist, ziehst Du aus meiner Aussage eventuell falsche Schlüsse.

Wenn Du kostenlos Meinungen sammeln möchtest, lass dein Vorhaben mit möglichst detaillierten Informationen und konkreten Plänen in einem Bau-Forum diskutieren.

Was hier geschildert ist kann niemand beantworten. Es gibt kein Bild, keinen Plan und keine Maße wie weit die Str. weg ist, ob es schon eine Grenzbebauung gibt etc. . Fakt ist, das die Treppe ein Bauwerk ist, das Genehmigungspflichtig ist. Wir kennen die Situation nicht, ob diese Treppe im Baufenster sich befindet, oder Außerhalb liegt. Ist es eine Notwendige Treppe? ( Fluchttreppe, für 2. Fluchtweg) Eine Befreiuung kann nur die Gemeinde prüfen. Schlimmstenfalls muss es über die Untere Bauaufsicht (Landratsamt) genehmigt werden. Oder sogar der Bebauungsplan geändert werden.

Übergib die Sache einem Planer, der sich die Örtlichkeit genau anschaut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
geheim007b 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 11:05

das Problem ist... die Straße ist auf dem Plan als gebaut drin, effektiv ist dort aber aktuell ein Acker :). Sie wurde nur ein kleines Stück gebaut, zu meinem Grundstück führt aktuell eine kleine Behelfsbetonierung wo irgendwann mal real gebaut werden soll.

Die Straße wird aber unmittelbar an mein Grundstück grenzen. Direkt auf der Grundstücksgrenze stand bis vor kurzem noch eine Garage ohne Abstand zur "Straße", diese Stand allerdings schon da bevor die Straße überhaupt geplant wurde. Der Nachbar hat allerdings eine neue Garage erreichtet direkt an der Grenze zur Straße. Prinzipiell bauen kann man dort also, allerdings ist die Frage ob ein externes Treppenhaus quasi als Nebengebäude wie eine Garage fungieren könnte.

Den Architekt will ich erst einschalten wenn ich ihm schon möglichst detailierte Pläne übergeben kann um am ende nicht alles 10x umwerfen zu müssen und jedes mal zu zahlen. So weit möglich plane ich das lieber selbst und muss mir dazu eben im Vorfeld einiges an Fachwissen aneignen.

Das musst du mit eurem Bauamt klären