Absenkung GdB?
Hallo. Bei mir wurde 2006 Autismus (Aspergersyndrom) festgestellt. Bis jetzt hatte ich einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 70 und dem Merkzeichen H (Hilflosigkeit). Ich bin vor ein paar Wochen 18 Jahre alt geworden und vor ein paar Tagen habe ich Post vom Landesamt für soziale Dienste bekommen. Das Amt hat vor, den GdB von 70 auf 30 herabzusetzen. Das Merkzeichen H bliebe aber weiterhin bestehen. Das Amt begründet die Herabsetzung mit dem § 48 SGB X. Meine Fragen: Kann man dagegen vorgehen z.B. Widerspruch einreichen und wenn ja wie muss ich den Begründen? Kann man eine Nachuntersuchung beantragen? Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten?
Hilfreiche Antworten würden mir sehr weiterhelfen. Danke!
3 Antworten
Ja, Widerspruch kannst du einreichen der muss nicht begründet werden sondern es reicht der Vermerkt, dass du gegen den Bescheid Einspruch einlegst. Die Widerspruchsfristen betragen meiste 2 Wochen, das ist im Bescheid vermerkt. Weiters würde ich dir anraten einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und im Fall des Falles ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, würde ich allerdings vorher mit einem Anwalt besprechen.
du brauchst amtlich anerkannten Psychater der deinen GdB neu bewertet. Ein Anwalt hilft nur um entsprechende Schreiben zu erstellen aber letzendlich entscheidet der Psychater. Wenn du die Anerkennung schriftlich vorliegen hast kannste beim Landratsamt wirksam Widerspruch einlegen
denke nicht wenn er nicht amtlich anerkannt wird
Reicht da auch ein Psychologe aus?
Ein Psychologe behandelt keine Patienten und diagnostiziert nicht. Du meinst einen Psychotherapeuten und deren Meinung ist irrelevant. Zählen tut im Endeffekt nur das was ein Facharzt bescheinigt und sagt.
Es lohnt sich auf jeden Fall, fachlichen Rat einzuholen, z.B. bei einem Behindertenverband oder bei einem Sozialverband. Die kennen sich damit aus und führen für ihre Mitglieder auch den Prozess, wenn es nötig ist.
Ziemlich gute Hinweise findest du hier:
https://www.autismus-verstehen.de/recht/behindertenausweis.html
Wenn du einen GdB von 30 zugesprochen bekommst, kannst du Gleichstellung beantragen, um weiterhin Zugang zu beruflichen Unterstützungsmaßnahmen der Eingliederungshilfe zu bekommen.
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Reicht da auch ein Psychologe aus?