Abschreibung eines Gartenhauses

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Abschreibung hat mit Verkaufswert nichts zu tun.

Wenn es noch eine brauchbare Funktion erfüllt, hat es auch einen Verkaufswert - sofern der Käufer diese Funktion nutzen will. Auf Verh. Basis kann man u.U. mehr Geld dafür bekommen als man jemals dafür bezahlt hat - nämlich dann, wenn es der andere unbedingt haben will.

Wenn es der Käufer nicht haben will, hat es für ihn keinen Wert - egal ob es nagelneu oder 2000 Jahre alt ist.

Randy2009 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 11:34

Danke an Drachenbaum

Hi, ich will es nicht verkaufen - brauche aber seinen Verkehrswert um zu wissen wieviel es in einer Erbauseinandersetzung wert ist, deshalb die Frage nach der Abschreibungshöhe.

es kommt auf den zustand an am besten besorg dir einen gutachter der den preis ermitteln

oder vergleiche dein gartenhaus mit anderen in ebay.de