Abschlussprüfung 6 ->Beihilfe zum Betrugsversuch?
Hallo, ich habe meine Realschulabschlussprüfungen vor knapp 2 Wochen geschrieben. Meine Sitznachbarin, hat mich um Hilfe gebeten, ich habe sie in der Matheprüfung somit Aufgaben abschreiben lassen. Irgendjemand aus meiner Klasse hat das gesehen und der Schulleitung gepetzt. Dann wurde ich heute ins Sekreteriat gerufen und mir wurde erzählt, dass sie das nachgeprüft hätten und es dementsprechend auch Bestraft werden muss. Aber es war eine Matheprüfung, bei der ich alles richtig hatte,dementsprechend kann man dort doch nichts nachprüfen oder? Weil es kann ja nur richtig oder falsch sein. Wenn die Ergebnisse falsch gewesen wären, hätte es doch was zum nachprüfen gegeben, so aber nicht oder ? Freue mich über jede ernstgemeinte Antwort hier. Und an die Moralapostel hier: Ja ich habe daraus gelernt und nein, ich habe nicht vor, es nocheinmal zu machen.
4 Antworten
Naja, hört sich schon ein bisschen merkwürdig an. Derjenige der abgeschrieben hat, wird vermutlich seine 6 einfahren, die er dann möglicherweise in einer mündlichen Nachprüfung teilweise ausgleichen kann.
Du als Lieferant kannst möglichrweise "bestraft" werden, aber nicht durch die Aberkennung einer bereits selbständig erbrachten Leistung, d.h. man müsste mal in das Schulgesetz des entsprechenden Landes gucken und sehen was es hergibt. Wenn die ein ganz großes Fass aufmachen wollen, gibt's eine Konferenz mit einer formalen Rüge und Androhung weiterer Maßnahmen im Wiederholungsfall. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Wahrscheinlich kommst du mit einem "blauen" Auge (= Anschiss) davon. Es reicht ja wenn du jetzt bibberst, dass du beim nächsten Mal Bescheid weißt.
Du schreibst oben "Abschlussprüfung", da sind die Anforderungen möglicherweise etwas schärfer. Das gilt aber auch umgekehrt für die Schule. Eine 6 für den Lieferanten dürfte wohl nicht in Betracht kommen, deine Gutmütigkeit gegenüber dem Mitschüler hat ja nichts mit deiner Matheleistung zu tun.
Abwarten. Und dann innerhalb der Frist (steht auf dem Zeugnis) formal Einspruch erheben. Dafür brauchst du keine Rechtsschutzversicherung, als Minderjährige(r) ohne eigenes Einkommen hast du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es soweit kommt. "Bange machen" gilt nicht.
Welches Bundesland?
Leider habe ich keinen passenden Paragraphen für dich gefunden (wäre auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
Aber dies hier bei der DAS. Die DAS ist eine große deutsche Rechtsschutzversicherung (Wirbt mit dem Slogan "Wir wollen DASs Sie Ihr Recht bekommen") Die sind offenbar der gleichen Auffassung. Wenn du geliefert hast, kann man dir daraus keinen Strick drehen (zumindest nicht in Form von schlechten Noten).
Abschreiben fällt auch bei Matheklausuren auf. Ich glaub du hast nicht wirklich ne Chance da was zu machen.
Das ist nicht rechtens. Wenn schon hätte dich der Lehrer im Moment der "Tat" erwischen müssen, nachträglich und von einem SCHÜLER geht das sicher nicht! Im Zweifel für den Angeklagten, da kann ein ganz übles Nachspiel für die Schule haben. Haben deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Da kann man gerne mal mit dem Anwalt drohen
Also wenn es dir deine Zukunft verbauen würde, würde ich ernsthaft einen Anwalt hinzuziehen. Sowas hab ich ja noch nie gehört, was ist das denn bitte für eine Schule?
Naja eine gute Ausbildung habe ich schon, ist nur die Frage, wie die reagieren, wenn sie meine Noten von diesem Schuljahr sehen....
Die Schüler haben das mit einer Unterschrift bestätigt...
Sie meinten, sie haben nachgeprüft, ob jemand bei dir abgeschrieben hat. Das kann man schon sehen. Und klar können sie das auch im Nachhinein noch bestrafen. Das einzige, was du sagen kannst, ist, dass du nicht gemerkt hast, dass dein Mitschüler abschreibt.
Doch, anscheinend schon, laut Direktorinnen von zwei Schulen...