Abo-Falle Kündigungsfrist, habe ich rechtzeitig gekündigt? Kissnofrog

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Ein 14-tägiges Test-Abo, das am 02.02. angemeldet wurde, endet am 16.02. Abzüglich 7 Tage ergibt den 09.02. als letzte Möglichkeit der Kündigung. Wenn also am 08.02. die Kündigung erklärt wurde, kann das kein Fehler sein.

Abgesehen davon ist deren Kündigungsregel völliger Blödsinn, weil sie gegen das Widerrufsrecht ist. Gemäß Fernabsatzregeln des BGB (§ 360) hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt auch erst frühestens dann zu laufen, wenn man eine schriftliche Widerrufsbelehrung in Textform zugestellt bekommen hat. Eine Widerrufsbelehrung in den AGB oder auf der Webseite versteckt reicht nicht aus, sondern die Belehrung muss dauerhaft zugestellt und am PC gespeichert oder ausgedruckt worden sein. In der Beweispflicht hierfür ist der Anbieter. Nur so nebenbei: die Widerrufsbelehrung auf der Webseite bei kissnofrog.com ist auch noch komplett unwirksam, weil nicht optisch hervorgehoben, sondern im Fliesstext versteckt.

Da der Anbieter offenbar in seinen AGB eine Kündigungsfrist vorsieht, die kürzer ist als die gesetzliche Widerrufsfrist, ist dieser Passus in seinen AGB ungültig ("unwirksam"). Außerdem stellen diese AGB eine Verletzung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar und sind stark abmahnfähig, weil hier ganz offensichtlich versucht wird, das gesetzliche Widerrufsrecht zu sabotieren.

Da der betreffende Passus ungültig ist, kann ein Betroffener de facto jederzeit auch nach den 7 Tagen die Kündigung erklären. Außerdem könnte ein Betroffener auch noch hilfsweise den Widerruf erklären, nicht verfristet wegen unwirksamer bzw. nicht zugestellter Widerrufsbelehrung.

Mahnungen des Abzockers darf man getrost aussitzen. Erfahrungsgemäß wird nichts weiter kommen als 4-6 böse Briefe (auch vom Inkasso oder Anwalt), danach schläft das sang- und klanglos ein. Ein Anwalt ist keine Behörde, der kann Dir gar nichts, solange er nicht klagt und auch noch den Prozess gewinnt (wie denn??? - Mit der Webseite sicher nicht...).

Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht, ist aber in solchen Fällen auch extrem selten) Widerspruch innerhalb 14 Tagen zurück ans Gericht schicken.

Ich würde den Fall mal bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale vorstellen.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Hallo noch mal, da die der Meinung waren das ich est am 11.02. gekündigt habe, habe ich denen die Faxbestätigung zugeschickt. Auf einmal haben die sich entschuldigt. Es ist ihnen ein technische Fehler unterlaufen. Jetzt habe ich Ruhe.

Mein Fazit: Die haben es mit allen Mitteln versucht mich zuverarschen und irgendwie habe ich auch echt an das einfache Addieren fast gezweilfelt... Ähm ja. Lasst die Finger von denen.

Oh jetzt hat mir Kissnofrog per Email geantwortet. Sie schreiben mir, dass meine Kündigung vom 11.02.13 zu spät war. Nur habe ich aber natürlich wie schon geschrieben am 08.02.13 per Fax gekündigt. Per Fax war ausdrücklich erlaubt. Da steht aber auch in den AGB's, dass der Poststempel entscheidend ist. Nur das gilt doch sicher nur bei Briefen. Oder meinen die damit ihren Poststempel bei Eingang des Faxes? Ich muss nämlich dazu sagen, dass ich das Fax gegen 22:15 Uhr an einem Freitag erst gesendet habe. Und die vielleicht erst am Montag gearbeitet haben und dann erst das Fax gesehen haben. Kann das sein? Darf man so dumm denken?

Wie hast du gekündigt? Falls per Brief, hast du ihn an diesem Tag abgeschickt oder ist er eingegangen?

Das Problem ist, dass du die Kündigung beweisen musst.

nichts, du hast alles richtig gemacht...lass es drauf ankommen....