Muss ich die Ablöse zahlen bei Fristgerechter Handy kündigung?
Ich habe zwei Handyverträge, die beide im Dezember auslaufen. Ich hatte mich bereits im Mai bei meinem Anbieter erkundigt, was ich tun muss, wenn ich einen der Verträge verlängern und neues Handy und den anderen Kündigen und einen günstigeren mit neuem Handy bei denen abschließen möchte. Im Mai sagt man mir, das sei alles gar kein Problem, ich solle mich aber doch bitte erst 3 Monate vorher, also im September, noch mal melden. Jetzt habe ich gestern dahin angerufen und versteh nur noch Bahnhof o.O Die nette Dame meinte, das ich doch erst ab dem 29.09.2015 dafür anrufen soll, da ich dann, im Gegensatz zu jetzt, nur 29€ Abschlag zahlen müsse. Ich fragte ganz erstaunt, warum denn einen Abschlag, ich kündige doch Fristgerecht zu Vertragsende ? Darauf bekam ich die Antwort, das es dafür jetzt zu früh sei, jetzt müsse ich 49€ Ablöse und 49€ für den Vertrag zahlen ???? OK, wo bitte habe ich hier jetzt was verpasst ? Außerdem ist das nicht die erste Vertragsverlängerung...was soll das denn ? Ich wurde auch vorher nicht auf so was hingewiesen ??
1 Antwort
Wenn du einen Vertrag fristgerecht kündigen willst, mußt du das 3 Monate vorher machen. Dann läuft die Bindefrist bis zum Ablauf normal aus und du zahlst nichts (auch nichts fürs Handy) "Mit Ablauf der Bindefrist" und Datum müß unbedingt dabei stehn!
Kündigst du vorzeitig, also vor Vertragsende, zahlst du die Gebühren bis zum Ende der aktuellen Bindefrist und noch einen Abschlag fürs Handy, daß du ja umsonst dazu bekommen hast.
Bei einer Verlängerung des anderen Vertrages bekommst du wieder ein neues Handy aber auch wieder eine Bindefrist von 1- 2 Jahren, je nach Anbieter.
Das hast du falsch verstanden. Du mußt genau schaun wann du den Vertrag abgeschloßen hast und genau 3 Monate vorher erst kündigen. Kündigst du vor den 3 Monaten, wird das als außerordentliche Kündigung gewertet und daher auch die Abschläge. Die deaktivieren dann zwar deine Nummer wie bei einer vorzeitigen Kündigung und du mußt die Abschläge zahlen.
Auf jeden Fall schriftlich per Fax oder eingeschrieben kündigen mit Datum und Unterschrift. Nie telefonisch = ungültig
Ja, das ist mir doch alles klar. Meine Frage ist, warum ich trotzdem diesen Abschlag zahlen soll. Das ist doch Rechtswiedrig. Was kann ich da tun ? Ich hatte NIE Probleme mit meinem Anbieter, wir sind seit Jahren bei dem Verein.