Muss ich die Ablöse zahlen bei Fristgerechter Handy kündigung?

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Wenn du einen Vertrag fristgerecht kündigen willst, mußt du das 3 Monate vorher machen. Dann läuft die Bindefrist bis zum Ablauf normal aus und du zahlst nichts (auch nichts fürs Handy) "Mit Ablauf der Bindefrist" und Datum müß unbedingt dabei stehn!

Kündigst du vorzeitig, also vor Vertragsende, zahlst du die Gebühren bis zum Ende der aktuellen Bindefrist und noch einen Abschlag fürs Handy, daß du ja umsonst dazu bekommen hast.

Bei einer Verlängerung des anderen Vertrages bekommst du wieder ein neues Handy aber auch wieder eine Bindefrist von 1- 2 Jahren, je nach Anbieter.

NaniW 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 00:09

Ja, das ist mir doch alles klar. Meine Frage ist, warum ich trotzdem diesen Abschlag zahlen soll. Das ist doch Rechtswiedrig. Was kann ich da tun ? Ich hatte NIE Probleme mit meinem Anbieter, wir sind seit Jahren bei dem Verein.

rosale  09.09.2015, 00:15
@NaniW

Das hast du falsch verstanden. Du mußt genau schaun wann du den Vertrag abgeschloßen hast und genau 3 Monate vorher erst kündigen. Kündigst du vor den 3 Monaten, wird das als außerordentliche Kündigung gewertet und daher auch die Abschläge. Die deaktivieren dann zwar deine Nummer wie bei einer vorzeitigen Kündigung und du mußt die Abschläge zahlen.

Auf jeden Fall schriftlich per Fax oder eingeschrieben kündigen mit Datum und Unterschrift. Nie telefonisch = ungültig