ABHILFEBESCHEID? JOBCENTER BRIEF?

3 Antworten

Das bedeutet ganz einfach,das der erlassene Bescheid,gegen den du in Widerspruch gegangen bist,durch deinen Widerspruch keine Gültigkeit mehr hat,weil du in Recht warst und der Bescheid zu unrecht erlassen wurde !

Du bekommst dann einen neuen Bescheid zugestellt,mit der korrekten Berechnung bzw.mit dem.was dir tatsächlich an Leistungen zugestanden hat.

Was gibt es daran nicht zu verstehen? Du hast offensichtlich einen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt und diesem wird entsprochen. Der angefochtene Bescheid vom 21.3. wird aufgehoben mit all seinen Wirkungen.

Den Bescheid vom 21.03. kannst du in die Tonne kloppen, du hattest mit deinem Widerspruch recht und bekommst, was du wolltest.

Gut gemacht!