abgemeldetes Auto, Tüv überfällig und bekiommen trotz kaputter scheibe?
Moin,
hab mir ein Auto ohne Tüv gekauft bzw. brauch es neuen, dazu ist eine neue Scheibe fällig, so die will ich aber nicht im vollén umfang bezahlen. sprich wenn ich das fahrzeug nun auf kasko versichere kann ich dann ohne dem angemeldeten fahrzeug die scheibe von carglas tauschen lassen uf 150 Sb€ oder muss der dazu erst durch den tüv ?
Gruss
11 Antworten
Wenn das Fahrzeug noch nicht lange abgemeldet war, existiert aus der Verversicherung u.U. noch eine Ruheversucherung aus der alten Kaskoversicherung, darüber könnte man den Schaden ggf noch abrechnen.
ansonsten ist eine gesprungene Scheibe definitv ein erheblicher Mangel und es gibt keine positiv abgeschlossene HU, demnach auch keine Zulassung.
Du kannst also nur die Scheibe vorher machen lassen, so eine Scheibe kostet i.d.R. keine 150 EUR, wenn Du sie mit einem Kumpel einbaust.
.. scheitert schon mal daran, dass man einen bereits vorhandenen Schaden nicht nachträglich versichern lassen kann. Der Versuch, sowas regulieren zu lassen wäre Versicherungsbetrug.
Was du da vor hast, ist Versicherungsbetrug. Das ist eine Straftat!
Die Versicherung bezahlt nur Schäden, die während des Versicherungszeitraumes entstanden sind. Ein Altschaden ist nicht versichert.
Da das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wird die Versicherung das auch schnell durchschauen. Wie sollte an dem Fahrzeug ein Schaden entstehen, wenn es nicht angemeldet ist und du daher nicht damit fahren darfst.
Du wirst die Scheibe selbst bezahlen müssen. Schau mal, ob du einen Hinterhofschrauber findest.
Mit der kaputten Scheibe bekommst du für das Auto keinen TÜV.
Ohne TÜV bekommst du das Auto nicht zugelassen.
Und der Versicherungsschutz beginnt erst mit der Zulassung des Autos.
Also keine Chance.
Wenn du also planst, dir bei einer Versicherung eine EVB für die Zulassung zu holen und gleich einen Antrag für eine Teilkasko abschließt, wird die Versicherung ganz schnell hellhörig, wenn das Rechnungsdatum für die neue Scheibe vor dem Zulassungsdatum liegt und dich des Versicherungsbetruges verdächtigen. Dass kann im Extremfall zu richtig Ärger führen.
Ohne neuer Scheibe bekommst du keinen TÜV, wenn das eine geklebte Scheibe ist, denn eine geklebte Scheibe ist ein tragendes Teil nach den technischen Urteil vom TÜV.
Auch bei einem Angemeldeten PKW / LKW und mit TÜV - Plakette ist eine defekte geklebte Scheibe sofort zu ergänzen, wenn dich die Polizei erwischt ohne Reparaturtermin, wird eine Ordnungswidrigkeit angelastet wegen Sicherheitsmangel.
L. G. Aral59