Abgasanlage ohne KAT - was sagt der TÜV?
Hallo,
will meine Abgasanlage zulassen, da diese keine hat. Aufbau ist ein Edelstahl Fächerkrümmer (mit ABE) und eine Edelstahl Abgasanlage ohne Kat und ohne TÜV Prüfung (auch kein E-Zeichen), Geräusch überschreitet den maximal zulässigen Pegel nicht. Ich würde beim TÜV nur die Abgasanlage ab Krümmer eintragen lassen wollen. Pilz habe ich auch drauf, werde für die Prüfung aber schnell den serienmäßigen Luftfilterkasten einbauen. Meine Frage is jetzt ob der TÜV das so abnimmt und ich eben auf Euro 1 zurück gestuft werde (trotz Kaltlaufregler) oder ob er direkt ablehnt.
7 Antworten
Nein, das geht nicht.
Das Fahrzeug muß das Abgasverhalten erfüllen, das es an seinem Tag der Erstzulassung haben mußte.
Mit dem Umbau ist die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erloschen.
Geregelt in §19(2) StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
Nein, das geht nicht.
Das Fahrzeug muß das Abgasverhalten erfüllen, das es an seinem Tag der Erstzulassung haben mußte.
Mit dem Umbau ist die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erloschen.
Das Fahrzeug darf kein Abgasverhalten haben, das schlechter ist als das was am Erstzulassungstag zu erfüllen galt.
wie ich es schon sagte:
Das Fahrzeug darf kein Abgasverhalten haben, das schlechter ist als das was am Erstzulassungstag zu erfüllen galt.
Für jedes Fahrzeug gilt bis zu einem bestimmtem Stichtag ein MIndestabgasverhalten, das es erfüllen muß. Besser geht natürlich immer. Wenn durch den Ausbau des Kats das Emissionsverhalten, das am Tag der Erstzulassung galt, nicht mehr erreicht wird, dann ist es eben nicht zulässig.
"Airbag austragen" geht auch nur bei Fahrzeugen die in Ihrer Typgenehmigung auch ohne Airbag ausgeliefert wurden, also Fahrzeuge, die es auch ohne Airbag gab (damals war ein Airbag eine aufpreispflichtige Sonderausstattung. Das Fahrzeug war alleine auf passive Sicherheit konstruiert. Wenn Du ein Fahrzeug hast, dessen Sicherheit in der Konstruktion auf aktive Bauteile beruht, d.h. dass es das Fahrzeug in seiner Typgenehmigung ausschließlich mit Airbag gab, dann darf man den auch nicht austragen.
Das mit Airbag austragen betraf i.d.R. auch nur den Beifahrerairbag, um einen Babysitz auf dem Beifahrersitz befestigen zu dürfen. Jüngere Fahrzeuge habne i.d.R. eine automatische Sitzbelegungserkennung oder eine Airbagabschaltung für diesen Zweck.
Ohne E- Zeichen wird der TÜV das mit sicherheit nicht abnehmen, wenn du pech hast lässt der dich nicht mehr vom Hof mit der Anlage sonder legt dir die Karre still. Anlagen ohne Prüfzeichen sind nur für Rennsport Zwecke.
ich hab die Anlage selber geschweißt. einigen Kollegen hab ich schon Anlagen geschweißt die eingetragen wurden, allerdings mit kat. sie wollten einfach keine 100e von Euro für ne Anlage ausgeben die verfault und schon gar nich mehrere 1.000 für Edelstahl darum hab ich denen eine geschweißt, Marke Eigenbau - alle wurden abgenommen - ohne E-Prüfzeichen
Das Problem wird darin liegen dass das Fahrzeug an sich seinerzeit eine Betriebserlaubnis erhielt weil ein Kat vorhanden war. Es ist schon schwer genug irgendwas Nachgerüstetes wieder zurückzubauen und dies wieder eingetragen zu bekommen, den Kat weglassen dürfte aber eine Voraussetzung verletzen die schon damals für die Betriebserlaubnis nötig war und somit nicht machbar sein.
Ohne Kat gibt´s auch keine Euro 1.
Und eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ist grundsätzlich nicht eintragungsfähig.
Ohne E Nummer oder anderen Papieren wie es schon fast unmöglich den Auspuff eintragen zu lassen.
Auch ohne Kat?
Das müsste mit dem Kraftfahrtbundesamt abgeklärt werden. Da das Fahrzeug vorher eine Abgasregelung hatte und nun nicht mehr.
Egal wie es ausgeht, billig wird das nicht und Euroabgasnorm hast ohne Kat sowieso nicht
Airbags wurden auch anstandslos ausgetragen. Warum dann nicht der Kat?