Ab wievielen Jahren kann man jemanden anzeigen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo horsemountfarm,

das man erst mit 14 angezeigt werden kann, ist nur bedingt richtig.

Wird ein Kind (jünger als 14) angezeigt, wird die Polizei natürlich auch tätig. In der Regel nimmt die Polizei sowohl zum beschuldigten Kind, wie auch zu dessen Erziehungsberechtigten den Kontakt auf und der wird auch im Vorgangssystem der Polizei dokumentiert.

Nur es wird gegen das Kind kein Strafverfahren eingeleitet, weil ein Kind schlichtweg aufgrund folgender Rechtsgrundlage als Schuldunfähig gilt:

§ 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Es gibt aber genügend Kinder, die obwohl sie nicht für die Taten bestraft werden konnten, bereits als Intensivstraftäter bei der Polizei geführt werden.

Aber zu Deiner Frage, ob ein Kind selbst eine Straftat anzeigen kann.

Hier gilt, dass auch ein Kind eine Straftat anzeigen kann. Ein Mindestalter gibt es hierfür nicht.

Sobald die Polizei durch eine Anzeige Kenntnis von einer Straftat erlangt hat, ist sie auch verpflichtet zu ermitteln. Eine Anzeige kann man auch nicht mehr zurücknehmen.

Allerdings gibt es auch einige wenige Straftaten, die nur dann verfolgt werden können, wenn der Verletzte (Geschädigte) einen Strafantrag gestellt hat.

Welche Straftaten darunter fallen kann man gut unter folgendem Link nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Ist der Verletzte (Geschädigte) noch Minderjährig (also unter 18) kann er selber noch keinen Strafantrag stellen, sondern dieser muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden, andernfalls ist eine Bestrafung des Täters nicht möglich.

Aber wie bereits angeführt und aus dem Link ersichtlich, gibt es nur relativ wenig Straftatbestände, die nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde.

Die meisten Straftaten müssen von Amtswegen her verfolgt werden, sobald die Polizei durch Anzeige oder eigene Feststellung davon Kenntnis erlangt hat.

Schöne Grüße
TheGrow

das stimmt nicht ganz. du kannst jeden zu jedem zeitpunkt anzeigen oder zur polizei gehen aber eventuell haben deine eltern oder die eltern der anderen partei das recht darüber zu entscheiden bzw. die verantwortung dafür zu haften. mit 14 bist du strafmündig aber d.h. nicht das du nicht auch vorher schon angezeigt werden könntest

horsemountfarm 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 20:57

Ja, ist aber vor dem fünfzehnten Lebensjahr unwirksam.

Du darfst, nach JuSchG ab deiner Geburt eine Person oder mehrere Personen anzeigen. Bis 18 müssen dies allerdings deine Eltern tun.

TheGrow  23.03.2017, 11:53

Weder ist das Jugendschutzgesetz dafür ausschlaggebend, noch ist es korrekt, dass man bis 18 keine Anzeige selber stellen kann!